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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit der Republik Armenien

Stichtag: 31.08.2021 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit mit der Republik Armenien vom 4. Mai 2021 (Bundesanzeiger vom 27.05.2021)

Ziel der Fördermaßnahme ist es, innerhalb des Förderzeitraums einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissens- und Wirtschaftsstandorte Deutschland und Armenien in ausgewählten Themenbereichen zu leisten und somit zu ihrer nachhaltigen internationalen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Dauerhafte personenbezogene sowie institutionelle Beziehungen zwischen Einrichtungen in Deutschland und in Armenien sollen angeregt werden. Insbesondere durch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in beiden Ländern wird eine langfristige Wirkung der Maßnahme verfolgt. Die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Deutschland, wird begrüßt.

Die Förderung bezieht sich auf die Verknüpfung laufender FuE-Aktivitäten deutscher und armenischer Projektpartner durch Personalaustausch, Koordinierung der bilateralen Kooperation und Organisation von Veranstaltungen. Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und des Wissenschaftskomitees der Republik Armenien können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:

  • Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • Nachhaltige Landwirtschaft (inklusive Lebensmitteltechnologie und Ernährungssicherheit),
  • Biotechnologien und angewandte Gesundheitsforschung,
  • Forschung zu Krisenprävention und -management (inklusive sozialen-, Gesundheits- und ökonomischen Aspekten; Risikobewertung und -management),
  • Sozial- und Geisteswissenschaften (mit interdisziplinärem Ansatz).

Die Förderbekanntmachung zielt zudem auf Projektvorschläge ab, welche die Ziele des „European Green Deal“ durch die Vorbereitung relevanter Kooperationen unterstützen. Dies betrifft Kooperationen in Grundlagen- und angewandter Forschung in Bereichen wie

  • Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsforschung (inklusive sozialer Nachhaltigkeit),
  • Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Landnutzung,
  • Energie,
  • Mobilität,
  • Gebäudesektor.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 31. August 2021 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Der Antrag muss von deutscher Seite gemeinsam mit mindestens einem Partner aus Armenien eingereicht werden. Die Projektpartner in Armenien müssen ihren Antrag beim Wissenschaftskomitee des Ministeriums für Bildung, ­Wissenschaft, Kultur und Sport der Republik Armenien einreichen. Auch auf armenischer Seite ist das Antrags- und Auswahlverfahren zweistufig.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Armenien Themen: Förderung

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