StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Brasilien

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Brasilien

Stichtag: 26.07.2013 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Brasilien vom 15. Februar 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Brasilien baut als aufstrebendes Schwellenland sein Wissenschafts- und Innovationssystem kontinuierlich aus. Deutschland arbeitet seit über 40 Jahren erfolgreich mit diesem südamerikanischen Partner zusammen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung Brasiliens als Forschungsstandort soll die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit weiter intensiviert werden.

Das Ziel dieser gemeinsamen deutsch-brasilianischen Bekanntmachung ist die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung und die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Brasilien in den Bereichen Wissenschaft und Forschung.

Diese gemeinsame Bekanntmachung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit in wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung zwischen Deutschland und Brasilien aus dem Jahr 1997.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden gemeinsame Forschungsprojekte im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung in den folgenden Themenfeldern:

  • Biotechnologie und Bioökonomie
  • Gesundheitsforschung und Medizintechnik
  • Nachhaltigkeitsforschung zu Naturressourcen, Energie, Klimaschutz und Umwelttechnologien
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Risikoprävention bei Naturkatastrophen
  • Nanotechnologie

Im Rahmen dieser Bekanntmachung können gemeinsame FuE-Projekte gefördert werden, aus denen Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse hervorgehen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen.

Die brasilianische Seite bietet an, die gemeinsamen Projekte mit Förderstipendien (für Doktoranden, Postdocs) aus dem Programm "Wissenschaft ohne Grenzen" zu verknüpfen. In beschränktem Umfang können auch deutsche Antragsteller die Förderung von Personalkosten beantragen.

In den gemeinsamen Forschungsprojekten muss in Zusammenarbeit mit dem Partnerland Brasilien ein Mehrwert ­gegenüber der bisherigen Zusammenarbeit erzielt werden. Dabei muss der Nutzen sowohl für Deutschland als auch für Brasilien klar erkennbar sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU*).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische ­europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

  1. Reisen deutscher Experten und Nachwuchswissenschaftler
    Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler gilt:
    Die Reisekosten nach Brasilien (Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden bezuschusst.
    Tagegelder: Der Aufenthalt in Brasilien wird in der Regel für eine Dauer von maximal 2 Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 107 Euro/Tag bezuschusst. Bei einem Aufenthalt ab 23 Tagen wird für jeweils 30 Tage eine Monatspauschale von 2 392 Euro gezahlt. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 80 Euro gewährt. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Die Reise- und Aufenthaltskosten der brasilianischen Projektwissenschaftler werden von Brasilien übernommen.
     
  2. Sachmittel:
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
     
  3. Workshops:
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Brasilien werden Sachkosten z. B. für die Unterbringung der deutschen Gäste, den Transfer in Brasilien, die inhaltliche Vorbereitung, Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt.
     
  4. Personal:
    In besonders begründeten Fällen können vorhabenbezogene Ausgaben für studentisches oder wissenschaftliches Personal bezuschusst werden. In der Regel wird maximal eine halbe Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter bis zu drei Jahren gefördert (maximal anlog zu TVöD/TV-L E13 0).
     
  5. Projektpauschale:
    Eine Projektpauschale in Höhe von 20 % für Hochschulen und Universitätskliniken (vergleiche Fragenkatalog zur Projektpauschale: https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583)

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Projektträger "Internationales Büro" (PT-IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:

Dr. Anneken Reise
E-Mail: anneken.reise(at)dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 34
Telefax: 02 28/38 21-14 00

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Petra Altmann
E-Mail: petra.altmann(at)dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 32
Telefax: 02 28/38 21-14 00

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens

26. Juli 2013

über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/BRA13WTZ) einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.

Gliederung der Projektskizze:
Part A
Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst. A.I
Angaben für administrative Zwecke
A.II
Finanzübersicht
Part B
Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung: B.I
Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
B.II
Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
B.III
Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
B.IV
Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse
B.V
Zusammenarbeit mit Dritten
B.VI
Notwendigkeit der Zuwendung
B.VII
Anlage, strukturierter Finanzierungsplan

Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (Word- oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Projektträger "Internationales Büro" (PT-IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Dr. Matthias Frattini und Petra Altmann
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Projektträger "Internationales Büro" (PT-IB)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-17 34

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

5.3 Bewertungskriterien

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den in den Kapiteln 1 und 2 dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Skizzen- und Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Nummer 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. Nummer 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Jahr nach Ende der Maßnahme einen Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen, der insbesondere eine Aussage darüber enthält, ob mit der Maßnahme eine dauerhafte Zusammenarbeit initiiert wurde und welche Nachfolgeaktivitäten entstanden sind.

7 Verfahren im Partnerland

Die brasilianischen Partner müssen ihren Antrag beim Conselho Nacional de Desenvolvimento Científico e Tecnológico, CNPq, einreichen:

Coordenação de Cooperação Bilateral
Assessoria de Cooperação Internacional - CNPq
SHIS Quadra 01 Conjunto B - Bloco D
Edifício Santos Dumont - Lago Sul
71605-001 - Brasília, DF

Telefon: +55 61/32 11 96 10
Telefax: +55 61/32 11 94 42
E-Mail: cocbi(at)cnpq.br und suporte(at)cnpq.br

Weitere Informationen befinden sich unter:
http://www.cnpq.br/web/guest/pesquisadores

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15. Februar 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Ulrich Schäffler


* Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23). Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Brasilien Themen: Förderung Energie Information u. Kommunikation Lebenswissenschaften Physik. u. chem. Techn. Sicherheitsforschung Umwelt u. Nachhaltigkeit

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