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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Zusammenarbeit mit Frankreich unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft für eine nachhaltige Energieversorgung Europas

Stichtag: 09.01.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit mit Frankreich unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft ("2+2"-Projekte) bei Forschung und Entwicklung für eine nachhaltige Energieversorgung Europas vom 2. Oktober 2018 (Bundesanzeiger vom 12.10.2018)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Agence Nationale de la Recherche (ANR) knüpfen mit dieser gemeinsamen Bekanntmachung an die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie an. Ziel ist es, die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Energieforschung zu stärken und Innovationsprozesse in Deutschland und Frankreich anzuregen, wie es beim deutsch-französischen Ministerrat am 13. Juli 2017 vereinbart wurde.

Gefördert werden Verbundprojekte von Konsortien mit deutschen und französischen Partnern in der anwendungsorientierten Grundlagenforschung, welche hochinnovative, sektorenübergreifende Lösungen für wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltige und sichere Energiespeicherung und -verteilung in Frankreich, Deutschland und Europa zum Ziel haben. Die Projektvorschläge sollen aus folgenden Themenfeldern kommen:

A. Umwandlung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen

  • Materialien und Technologien für elektrische und elektrochemische Speicher, insbesondere neuartige Batterien,
  • Speichersysteme für Smart Grids (z. B. Netzdienstleistungen, virtuelle Kraftwerke),
  • Power-to-X-Technologien einschließlich Elektrolyse, Erzeugung synthetischer Kraftstoffe, Photo-Elektrochemie und Solarkraftstoffe,
  • Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, Wasserstoffspeicherung und -verteilung.

    B. Smart Grids auf Übertragungs- und Verteilnetzebene
  • Werkstoffe und Technologien für Smart Grids sowie für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung,
  • Flexibilisierung und Netzbetrieb (einschließlich Netzarchitekturen, Digitalisierung, Speichereinbindung, andere Flexibilisierungstechnologien),
  • Grenzüberschreitende Aspekte auf technischer und Regulierungs-Ebene (z. B. Kompatibilität, Regelwerke, europäischer Energiemarkt).

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie Grundlagenforschung (EGF), beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger sowie der ANR zunächst eine gemeinsame Projektskizze vorzulegen. Die Projektskizze ist vom vorgesehenen Verbundkoordinator auf deutscher Seite über das elektronische Antragssystem bis spätestens 9. Januar 2019 einzureichen. Eine schriftliche Version der Projektskizze ist dem Projektträger bis spätestens 23. Januar 2019 zuzusenden. Auf französischer Seite ist die gemeinsame Projektskizze einzureichen bei der ANR.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Förderung Energie

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