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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der empirischen Bildungsforschung im Rahmen von Veranstaltungen

Stichtag: 31.10.2014 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der empirischen Bildungsforschung im Rahmen von Veranstaltungen. Vom 8. März 2013, einschließlich der Änderungen vom 26. August 2014.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung der empirischen Bildungsforschung sieht als ein wesentliches Element zur strukturellen Stärkung dieses Forschungsbereichs die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vor. Dementsprechend unterstützt das BMBF den wissenschaftlichen Nachwuchs in diesem Forschungsfeld vor allem innerhalb von Maßnahmen zur Förderung von Forschung mit thematischen Schwerpunktsetzungen und von besonderen Maßnahmen der Promotionsförderung.

Für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Bildungsforschung sind eine umfassende, interdisziplinär ausgerichtete Weiterqualifizierung und eine entsprechende nationale und internationale Vernetzung unabdingbar. Veranstaltungen, die einrichtungsübergreifend an den wissenschaftlichen Nachwuchs adressiert sind, können maßgeblich zur Weiterqualifizierung und Netzwerkbildung beitragen. Ergänzend zu den oben erwähnten Maßnahmen der Nachwuchsförderung sollen daher auf der Grundlage dieser Richtlinien und im Sinne der Zielsetzungen des Rahmenprogramms Veranstaltungen gefördert werden, die sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Bildungsforschung in Deutschland richten. Zweck der Förderung auf der Grundlage dieser Richtlinien ist es, Institutionen bei der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Bildungsforschung zu unterstützen.

Dabei beabsichtigt das BMBF, solche Veranstaltungen zu fördern, die speziell für wissenschaftliche Nachwuchskräfte der Bildungsforschung - auch für jene, die bisher nicht an BMBF-geförderten Vorhaben beteiligt sind - nachweisbaren Nutzen erbringen. Dabei sind Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten möglich, beispielsweise Fachtagungen, Seminare, Summer-/Winter Schools oder Workshops. Sie können als organisatorisch eigenständige Maßnahmen oder als Bestandteil einer größeren wissenschaftlichen Veranstaltung konzipiert sein.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die Förderung soll die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von solchen Veranstaltungen ermöglichen, die für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der empirischen Bildungsforschung von Nutzen sind. Die Veranstaltungen sollen insbesondere der Weiterqualifizierung sowie der nationalen und internationalen Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen.

Zum wissenschaftlichen Nachwuchs im Sinne dieser Richtlinien zählen Studierende in Master-Studiengängen, Promovierende sowie Postdoktorandinnen und -doktoranden in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Disziplinen der empirischen Bildungsforschung in Deutschland. Im Rahmen der Förderung wird erwartet, dass die teilnehmenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler eigene Beiträge zu der geplanten Veranstaltung leisten, beispielsweise in Form eines Posters, eines Vortrags oder der Mitwirkung an einer Podiumsdiskussion.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Kriterien für die Bewertung des Förderantrags sind

  • die Bedeutung der Veranstaltung für den wissenschaftlichen Nachwuchs, insbesondere hinsichtlich der gebotenen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung fachlicher und methodischer Kompetenzen, zur Diskussion von Forschungsarbeiten und zur Vernetzung,
  • der Beitrag der Veranstaltung zur Unterstützung des interdisziplinären Austauschs in der Bildungsforschung,
  • der Beitrag der Veranstaltung zur Förderung von Kompetenzen im Bereich Wissenstransfer und Theorie-Praxis-Dialog.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische euro­päische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für

  • Personal für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung,
  • Reisen (An- und Abreise, Unterbringung) für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus Deutschland,
  • Reisen (An- und Abreise, Unterbringung) und Honorare für Referentinnen und Referenten aus Deutschland und dem Ausland, soweit sich ihre Beiträge erkennbar an den wissenschaftlichen Nachwuchs richten,
  • Reisen des Projektpersonals zur Organisation der Veranstaltung,
  • Sachmittel, bspw. für Mieten und Catering für die Veranstaltung oder für Druckkosten für Einladungen, Programmhefte oder Tagungsbände.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)".

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98)".

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der fachlichen und administrativen Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den nachstehenden Projektträger beauftragt:

Projektträger im DLR
Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: www.pt-dlr.de

Ansprechpartner ist Herr Dr. Alexander Höse

(alexander.hoese(at)dlr.de, Telefon: 02 28/38 21-19 38).

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (www.foerderportal.bund.de)

dringend empfohlen.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Förmliche Förderanträge für Veranstaltungen, die ausschließlich im Jahr 2015 stattfinden sollen, - möglichst unter Nutzung von "easy" - sind dem Projektträger in elektronischer Form sowie in schriftlicher Form auf dem Postweg

bis spätestens 31. Oktober 2014

vorzulegen. (Weitere Stichtage werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.) Zwischen diesem Zeitpunkt und dem geplanten Beginn des Vorhabens sollten mindestens drei Monate liegen.

Die Vorlagefrist und die Frist zwischen der Einreichung des Förderantrags und dem geplanten Beginn des Vorhabens gelten nicht als Ausschlussfristen. Diesen Fristen nicht genügende Anträge können aber möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Mit dem Formantrag ist eine Vorhabenbeschreibung mit einer Länge von maximal fünf Seiten (plus Anlagen) im Format DIN A4, Schrift 11 pt, Zeilenabstand 1,5 vorzulegen. Sie ist entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und soll Aussagen zu allen Stichpunkten enthalten:

  1. Eckdaten zur geplanten Veranstaltung
    1. Titel/Thema, Ort und Zeit sowie Dauer der Veranstaltung (gegebenenfalls unter Angabe der Anbindung an eine bereits geplante Veranstaltung)
    2. Format der Veranstaltung (Tagung/Seminar/Summer oder Winter School/Workshop); voraussichtliche Zahl der Teilnehmenden; Qualifikationsstufe der Teilnehmenden (Masterstudierende, Promovierende und/oder Postdocs); gegebenenfalls weitere Kurzinformationen zum Format.
  2. Inhaltliche Beschreibung der geplanten Veranstaltung und der Veranstaltungsvorbereitung
    1. Kurzbeschreibung des Veranstaltungsgegenstandes und der Veranstaltungsziele
    2. Leistungen der Veranstaltung hinsichtlich der unter Nummer 4 (Zuwendungsvoraussetzungen) genannten Kriterien
    3. Kurzbeschreibung der Arbeiten, die für die Veranstaltungsvorbereitung durchgeführt werden müssen.
  3. Anlagen
    1. Entwurf des Veranstaltungsprogramms
    2. Kurzvita der Veranstaltungsleiterin/des Veranstaltungsleiters.

Die Anträge werden unter Berücksichtigung der in den Vorhabenbeschreibungen enthaltenen Angaben nach den oben genannten Kriterien bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 8. März 2013 (zuletzt geändert: Bonn, 26. August 2014)

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag 
H. Vogt (Änderung durch: U. Zahn-Elliott)

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Themen: Bildung und Hochschulen Fachkräfte Förderung Geistes- und Sozialwiss.

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