StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Förderung deutsch-schwedischer Projekte zur Erforschung von Materie und Universum auf den Gebieten "Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen und Synchrotronstrahlung"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung deutsch-schwedischer Projekte zur Erforschung von Materie und Universum auf den Gebieten "Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen und Synchrotronstrahlung"

Stichtag: 04.09.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der Erforschung von Materie und Universum auf den Gebieten "Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen und Synchrotronstrahlung" im Rahmen der deutsch-schwedischen Kooperation (Röntgen-Ångström-Cluster) innerhalb des Rahmenprogramms "Erforschung von Universum und Materie – ErUM" vom 1. Juli 2019 (Bundesanzeiger vom 16.07.2019)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms „Erforschung von Universum und Materie – ErUM“ Vorhaben zu fördern, die der Zielsetzung des deutsch-schwedischen Röntgen-Ångström-Clusters dienen, insbesondere vor dem Hintergrund des Engagements Deutschlands für die europäischen Forschungsinfrastrukturen European Spallation Source in Lund (Schweden) und European XFEL in Schenefeld. Grundlagen für die Fördermaßnahme sind das zwischen der deutschen und der schwedischen Regierung geschlossene Memorandum of Understanding vom 15. Juni 2009 sowie die Empfehlungen des begleitenden Lenkungsausschusses des Röntgen-Ångström-Clusters.

Die norddeutsch-schwedische Region mit ihrer starken Konzentration von exzellenten Forschungsinfrastrukturen soll als weltweit herausragendes wissenschaftliches Zentrum weiterentwickelt und gestärkt werden.

Daher ist Zweck dieser Maßnahme,

  • die binationale Zusammenarbeit von deutschen und schwedischen Forschungsgruppen im Verbund mit den Großgeräten zu stärken sowie
  • die qualifizierte Nutzung der Großgeräte durch die Gewinnung und Ausbildung wissenschaftlichen Nachwuchses sicherzustellen.

Diese Bekanntmachung ist deshalb auf Vorhaben der Erforschung von Materie und Universum unter Einsatz ausgewählter, größtenteils durch den Bund finanzierter Forschungsinfrastrukturen und die Zusammenarbeit zwischen deutschen und schwedischen Forschungsgruppen ausgerichtet. Damit wird im Handlungsfeld „Vernetzung“ innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms ErUM die strategische Forschungspartnerschaft mit Schweden konkret umgesetzt.

Es handelt sich um eine gemeinsam mit dem Schwedischen Wissenschaftsrat koordinierte Fördermaßnahme, bei der ausschließlich binationale Verbundprojekte gefördert werden. Die deutschen und schwedischen Förderinstitutionen fördern dabei jeweils nur die im eigenen Herkunftsland ansässigen Vorhabenpartner.

Die binationalen Verbundprojekte müssen mindestens eine der unten genannten Photonen- bzw. Neutronenquellen als Großgerät einbeziehen. Gegenstand der Förderung sind die Erarbeitung neuer Forschungstechniken und -methoden sowie der Ausbau der experimentellen Infrastruktur mit dem Ziel, die Nutzungsmöglichkeiten und Leistungsfähigkeit der Forschungsinfrastrukturen zu steigern.

Photonenquellen:

  • BESSY II, Helmholtz-Zentrum für Materialien und Energie, Berlin
  • FLASH, Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Hamburg
  • PETRA III, Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Hamburg
  • European XFEL, Schenefeld
  • MAX IV Laboratory, Lund
  • ESRF, Grenoble

Neutronenquellen:

  • FRM II, Technische Universität München, Garching
  • HFR, Institut Laue-Langevin, Grenoble
  • European Spallation Source (im Bau), Lund

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger DESY beauftragt. Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Das deutsche und schwedische Antragsverfahren findet koordiniert statt. Voraussetzung für eine deutsche Antragstellung ist der fristgerecht eingereichte Antrag des schwedischen Verbundpartners im schwedischen Einreichungssystem (Prisma). Die Vorlagefrist im schwedischen Einreichungssystem ist eine Ausschlussfrist. Bis spätestens 4. September 2019 sind dem Projektträger förmliche Förderanträge vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Schweden Themen: Förderung Grundlagenforschung

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