Mit der Förderrichtlinie zum Aufbau einer „Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit“ bezweckt das BMBF:
- einen nachhaltigen Aufbau eines wissenschaftsgetriebenen Forums für die deutsche Forschungsszene im Bereich der Globalen Gesundheit;
- eine verbesserte standort- und disziplinübergreifende Vernetzung und Zusammenarbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Globalen Gesundheit in Deutschland.
Gegenstand der Förderung ist der wissenschaftsgetriebene Aufbau einer „Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit“, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland offen steht und zur Stärkung von FuE zur Globalen Gesundheit in Deutschland beiträgt. Zur Organisation der Plattform soll eine Geschäftsstelle an einer Einrichtung eingerichtet werden, die in der Forschung zur Globalen Gesundheit ausgewiesen ist. Mit der Förderung soll der Betrieb der Geschäftsstelle sowie die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Aufgaben ermöglicht werden:
- Stärkung der Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene: Die Plattform dient als nationales Forum für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zur Globalen Gesundheit forschen, möglichst mit dem Einbezug aller relevanten Disziplinen. Die Plattform unterstützt zudem die Vernetzung der deutschen Wissenschaftsszene mit relevanten europäischen und internationalen Akteuren. Dies kann beispielsweise durch Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Entwicklungs- und Schwellenländern in Deutschland, von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Entwicklungs- und Schwellenländern bzw. an internationalen Spitzenforschungseinrichtungen erreicht werden.
- Nachwuchsförderung
- Austausch mit relevanten gesellschaftlichen Gruppen zur Forschung zur Globalen Gesundheit
- Förderung von innovativen und interdisziplinären Pilot- bzw. Querschnittsprojekten
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger – Gesundheit – beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 24. Juni 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen.