StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschung im Bereich "Sprachliche Bildung und Mehrsprachigkeit"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschung im Bereich "Sprachliche Bildung und Mehrsprachigkeit"

Stichtag: 11.01.2013 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung im Bereich "Sprachliche Bildung und Mehrsprachigkeit" vom 10. Oktober 2012. Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In modernen Gesellschaften trägt die Internationalisierung der Lebensverhältnisse maßgeblich zur Sprachenvielfalt bei. Gleichzeitig hängen beruflicher Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe zunehmend von der Fähigkeit ab, in mehreren Sprachen kommunizieren zu können, und schließlich ist der Erhalt der weltweit gesprochenen Sprachen von hohem kulturellem Wert. Deshalb sind die individuelle Förderung mehrsprachiger Kompetenzen sowie die Schaffung günstiger Bedingungen für Mehrsprachigkeit, also für das Aufwachsen und Leben mit mehr als einer Sprache, insbesondere in den Einrichtungen des Bildungswesens, wichtige bildungspolitische Aufgaben.

Die große Bedeutung von ausreichenden Sprachkompetenzen als Grundvoraussetzung für Bildungserfolg und ­Chancengleichheit ist allgemein anerkannt. Insofern muss das Bildungswesen möglichst gute Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass vor allem Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, möglichst frühzeitig die deutsche ­Sprache lernen können, ohne dabei ihre Familiensprachen zu verlieren, und alle Kinder und Jugendlichen beim Erwerb weiterer Sprachen erfolgreich unterstützt werden.

Dabei gilt es, das vorhandene Potenzial - und zwar sowohl das Potenzial an Sprachkenntnissen als auch das Potenzial an Sprachlernerfahrungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund - zu nutzen und auszubauen. Gleichzeitig muss Mehrsprachigkeit in der kindlichen Entwicklung stärker mit anderen wichtigen Kontextbedingungen vernetzt betrachtet werden.

Sowohl Einrichtungen der Kindertagesbetreuung als auch Schulen sehen sich vor die Aufgabe gestellt, Synergien zwischen der Förderung der Herkunftssprachen und der Sprachförderung in Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund sowie dem Fremdsprachenunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu identifizieren und zu nutzen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, aber auch die Berücksichtigung non-formaler Gelegenheiten für das Sprachenlernen stellen dabei wichtige Aspekte dar.

Die Bildungsforschung steht vor der Herausforderung, bei der Erforschung des Spracherwerbs mehrsprachig aufwachsender Kinder und Jugendlicher, sowie bei Untersuchungen zur Sprachförderung und Sprachdiagnostik die Kompetenzen in der Herkunftssprache, in der Bildungssprache Deutsch und in den Fremdsprachen in ihrem Zusammenhang sowie im Kontext der Biographie der Lernenden zu betrachten und Empfehlungen für die pädagogische Praxis zu formulieren.

Mit der Maßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung von Forschung im Bereich "Sprachliche Bildung und Mehrsprachigkeit" wird der Fokus auf die Potenziale gesellschaftlicher und individueller Mehrsprachigkeit gerichtet. Die Fördermaßnahme dient dem Zweck, Wissen über erfolgreiche Prozesse der Entwicklung von Mehrsprachigkeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I zu erarbeiten und bereitzustellen. Das Wissen soll dazu dienen, die Praxis der Förderung sprachlicher Bildung in den Bildungseinrichtungen nachhaltig zu verbessern, erfolgreiches Lernen mehrerer Sprachen zu begünstigen und dabei den Transfer von Sprachlernerfahrungen zwischen den Sprachen zu unterstützen.

Dazu ist eine empirische Forschung unabdingbar, die Prozesse des Spracherwerbs sowie der Interaktion in mehrsprachigen Gruppen untersucht. Dies betrifft sowohl die institutionalisierte Sprachvermittlung im vorschulischen und schulischen Bereich als auch Sprachlernprozesse in der Familie und im Kontext non-formaler Lernsituationen. Auf den Spracherwerb bezogene Studien sind im Rahmen des Forschungsschwerpunkts sinnvoll durch Interventionsstudien zu ergänzen, die die Wirksamkeit von gezielten, auf (mehr-)sprachliche Förderung orientierten Maßnahmen analysieren. Ein besonderes Augenmerk soll zudem darauf gerichtet werden, zu untersuchen, inwieweit die Lernenden unterstützt werden können, den Prozess des Sprachenlernens selbst zu gestalten und zu steuern.

Mit der Fördermaßnahme sollen interdisziplinäre, theoriegeleitete empirische Forschungsvorhaben zur sprachlichen Bildung im Bereich der Sprachentwicklung und des Sprachenlehrens und -lernens im Rahmen mehrsprachiger Lernbiographien und Lernsituationen ermöglicht werden. Dies schließt Vorhaben ein, in denen untersucht wird, wie weit die Lernenden selbst Ressourcen einbringen und voneinander lernen können. Besonders erwünscht sind Forschungsvorhaben, die

  • mehrsprachige Sprachentwicklungsverläufe und -prozesse untersuchen,
  • Lernbedingungen, Sprachförderung und -förderkonzeptionen zum Gegenstand haben und auf die Stärken der Sprachlernenden fokussiert sind und
  • die Mehrsprachigkeit als Ressource bei Lernenden und Lehrenden sowie die Professionalisierung des pädagogischen Personals im Zusammenhang mit dem Lernerfolg von Kindern und Jugendlichen untersuchen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gemäß Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 1.3 zu § 44 BHO dürfen Zuwendungen zudem nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

2 Gegenstand der Förderung

Die Fördermaßnahme bezieht sich auf theoriegeleitete, empirisch angelegte Forschungsvorhaben zur mehrsprachigen Bildung bei Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von etwa 15 Jahren, das heißt bis zum Abschluss der Sekundarstufe I. Untersucht werden sollen Lernsettings und Sprachförderkonzepte, Sprachlernbiographien sowie Sprachlernstrategien, die als Ressource für weiteres Sprachenlernen im Sinne der Entwicklung mehrsprachiger Kompetenzen angesehen werden können. Deshalb sind insbesondere die institutionellen, informellen und non-formalen Voraussetzungen und Bedingungen für erfolgreiche Sprachlernprozesse von Interesse, die auch die Ressourcen des pädagogischen Personals und der Familien in den Blick nehmen. Damit diese Voraussetzungen und Bedingungen identifiziert werden können, sind auch Forschungsvorhaben zu Sprachkontakt und Sprachvermittlung sowie zu differenten Spracherwerbsprozessen erwünscht. Die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen es u. a. ermöglichen, eine Mehrsprachigkeitsdidaktik zu entwickeln, die es erlaubt, die individuelle Mehrsprachigkeit von Lernenden und Lehrenden als Potenzial für das weitere Sprachenlernen zu nutzen. Erwünscht sind Studien, die longitudinal angelegt sein können und die sich einem oder mehreren der folgenden drei Schwerpunkte zuordnen lassen:

2.1 Forschung zu mehrsprachigen Biographien

Projekte in diesem Bereich dienen der Bestandsaufnahme und Untersuchung der Entwicklung von Mehrsprachigkeit von Kindern und Jugendlichen in Familie, Bildungseinrichtungen und informellen bzw. non-formalen Lernsituationen, wie in Vereinen und in Peergroups, einschließlich der Erfassung von Kontextbedingungen.

Erwünscht sind Studien, die

  1. die bei Kindern und Jugendlichen vorhandenen Kompetenzen in mehreren Sprachen erfassen und dabei die Erwerbsprozesse berücksichtigen, auch in Bezug auf unterschiedliche sprachliche Kompetenzbereiche;
  2. untersuchen, wie weit sich Lebens- und Kontextbedingungen (z. B. Familie, Wohnumgebung und Freizeitkontakte, aber auch die Sprache selbst und deren Wertschätzung in der Gesellschaft) von Kindern und Jugendlichen als besonders günstig für erfolgreiches Sprachenlernen identifizieren und evtl. gestalten lassen.

2.2 Forschung zu mehrsprachigen Interaktionen

Entsprechende Projekte sind zu verstehen als Forschung, die die Prozesse des Erwerbs und der Aneignung mehrerer Sprachen und der sprachlichen Interaktionen in mehrsprachigen Gruppen sowohl in non-formalen als auch institutionellen Kontexten untersucht.

Erwünscht sind Projekte, die

  1. die unterschiedlichen Bedingungen von Fremdsprachenlernprozessen einsprachig Deutsch aufwachsender wie auch mehrsprachig aufwachsender Kinder und Jugendlicher daraufhin prüfen, welche Faktoren den Erfolg dieser Lernprozesse mitbestimmen;
  2. gemeinsame Lernprozesse einsprachig Deutsch und mehrsprachig aufwachsender Lernender daraufhin untersuchen, wie weit dort wechselseitiges Von- und Miteinander-Lernen stattfindet und sich hierbei spezielle Transfers und Lernstrategien identifizieren lassen;
  3. analysieren, in welchen Konstellationen mehrere Sprachen systematisch vermittelt, praktisch genutzt oder im Rahmen der Peer-to-Peer-Kommunikation gelernt werden, um Förderungen daran anzuknüpfen;
    d)auf die Metakompetenzen mehrsprachiger Kinder ausgerichtet sind und prüfen, ob und wie weit Sprachbewusstsein bzw. Sprachlernstrategien als Ressource für das weitere (nicht nur sprachliche) Lernen eingesetzt werden können.

2.3 Interventionsforschung

Projekte in diesem Bereich sind darauf ausgerichtet, die Wirksamkeit und die Wirkungen spezifischer Modelle der Förderung von Mehrsprachigkeit kontrolliert zu überprüfen. Sie sollen insbesondere auch die Erkenntnisse der Forschung zur Bildungsqualität berücksichtigen.

Erwünscht sind Projekte,

  1. in denen unterschiedliche sprachliche Kommunikations- und Lernbedingungen auf ihre Wirksamkeit überprüft ­werden;
  2. die aufbauend auf Erfahrungen mit Ansätzen des Integrierten Sprachen- und Sachfach-Lernens ("Content and Language Integrated Learning", CLIL) sprachliches Lernen als einen zusammenhängenden Prozess in den Blick nehmen und entsprechende empirische Erprobungen und Evaluationen vornehmen;
  3. die Prozesse der Entwicklung von Bildungseinrichtungen, die auf einen Ausbau der Mehrsprachigkeit zielen, im Hinblick auf ihre institutionellen Bedingungen, ihre organisationspsychologische Dynamik und die mit den Entwicklungsprozessen angestrebten Bildungserträge bei den Kindern und Jugendlichen analysieren;
  4. die untersuchen, inwieweit und unter welchen Bedingungen der Erwerb des Deutschen als Zweitsprache und der Ausbau herkunftssprachlicher Kompetenzen von der Integration der Mehrsprachigkeit im Alltag der Bildungseinrichtung profitieren;
  5. die die Professionalisierung und mehrsprachigen Ressourcen des pädagogischen Personals systematisch untersuchen.

Nicht gefördert werden Vorhaben

  • zu Fragestellungen der Fremdsprachendidaktik einsprachig aufwachsender Kinder und Jugendlicher;
  • die ausschließlich die Entwicklung neuer diagnostischer Instrumente zum Gegenstand haben;
  • zu Fragestellungen von allgemeinen und umschriebenen Sprachentwicklungsstörungen.

Koordinierungsstelle "Sprachliche Bildung und Mehrsprachigkeit"

Auf der Grundlage der hier veröffentlichten Förderrichtlinien wird eine Koordinierungsstelle gefördert, die Aufgaben der wissenschaftlichen Vernetzung, der Ergebnisaufbereitung und -dissemination sowie der Weiterentwicklung des Forschungsbereichs "Sprachliche Bildung und Mehrsprachigkeit" wahrnimmt.

Die Koordinierungsstelle soll folgende Aufgaben übernehmen:

  • Vernetzung der im Forschungsschwerpunkt "Sprachliche Bildung und Mehrsprachigkeit" geförderten Vorhaben untereinander sowie mit thematisch verwandten Forschungs-, Entwicklungs- und darauf bezogenen Evaluationsprojekten (u. a. durch die Organisation von jährlichen Workshops, einschließlich spezieller Veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs),
  • Identifizierung des weiteren Forschungsbedarfs auf der Grundlage der laufenden Beobachtung der Entwicklung des Handlungsfeldes und einschlägiger politischer Initiativen auf der Ebene des Bundes und der Länder, eigener, konzeptionell und international angelegter Expertisen sowie der Synthese von Ergebnissen aus laufenden Vorhaben,
  • adressatengerechte Aufbereitung projektübergreifender Ansätze und Ergebnisse zur Veröffentlichung insbesondere in praxisorientierten Publikationen,
  • Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der zielgerichteten Kommunikation zwischen ­Wissenschaft, Politik, Administration und Praxis im Themenfeld "Sprachliche Bildung",
  • Präsentation von Forschungsergebnissen in der (Fach-)Öffentlichkeit, inklusive der Organisation und Durchführung entsprechender Tagungen und Workshops.

Die Tätigkeit der Koordinierungsstelle soll eingebettet werden in weitere Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur sprachlichen Bildung. Deshalb verlangt die Wahrnehmung der Aufgaben der Koordinierungsstelle von den Beteiligten ausgeprägte fachliche, interdisziplinär ausgerichtete Expertise im Gesamtbereich der sprachlichen Bildung (inklusive Deutsch als Zweitsprache, Diagnostik u. a.). Erforderlich sind daneben ein hohes Maß an nachgewiesener Kommunikations- und Organisationsfähigkeit an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik, ­Administration und Praxis.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist ein theoriegeleiteter, empirisch-analytischer Zugang zu dem unter den Nummern 2.1 bis 2.3 skizzierten Gegenstandsbereich der Förderung. Dabei können sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen.

Projektleiter/-innen der antragstellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein. Erwartet wird eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme für die empirische Bildungsforschung werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Vorhabenbeschreibung der Interessenten ­vorausgesetzt.

Jede Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift des Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. ­Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110
(https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block [Menüpunkt "Allgemeine Vordrucke"]) entnommen werden.

Antragsteller/-innen sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Im Fall von geplanten Datenerhebungen ist zu prüfen, ob die notwendigen Daten selbst erhoben werden müssen oder ob für die Untersuchung der Fragestellung vorhandene Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS - National Educational Panel Study) oder anderer Datenbestände aus der empirischen Bildungsforschung genutzt werden können. Falls nicht vermieden werden kann, eigene Daten zu erheben, ist weiterhin zu prüfen, inwieweit diese Daten anschlussfähig zu bestehenden Datensätzen sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist in der Vorhabenbeschreibung zu dokumentieren.

Die Antragsteller/-innen verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller/-innen ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt (http://wiki.bildungsserver.de/bilder/index.php/Datei:Checkliste_Datenmanagement.pdf) entnommen werden. Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen und wird begutachtet.

Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragsteller/-innen verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Die entsprechenden Publikationen sollen u. a. im Internet veröffentlicht werden. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98) unberührt. Antragsteller/-innen müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung zu stellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. In begründeten Fällen - etwa bei Längsschnitt­studien - kann eine zweite Förderphase von erneut bis zu drei Jahren beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, Sach- und Reisemittel sowie Mittel für das Management der selbst generierten Daten, für ggf. anfallende Gebühren zur ­Nutzung von Sekundärdaten, für Investitionen und weitere Positionen. In begründeten Fällen können detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt und vergeben werden.

Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler/-innen gelegt. Die Einstellung von Doktorand/-innen soll daher mit Projektstellen gefördert werden, in der Regel mit halben Stellen der geltenden Tarife für Wissenschaftler/-innen (z. B. 0,5 TV-L E 13, 0,5 BAT IIa). Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber/-innen so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler/-innen verbunden werden sollen.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für die Mitwirkung an internationalen Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder die Einladung von Gastwissenschaftler/-innen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger im DLR
Empirische Bildungsforschung/Qualität in der Hochschullehre
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28 38 21-19 53
Telefax: 02 28 38 21-17 52

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Michaela Hopf (E-Mail: Michaela.Hopf(at)dlr.de; Telefon: 02 28/38 21-19 53).

Zur Beratung der Antragsteller/-innen ist am 12. November 2012 eine Informationsveranstaltung in den Räumen des Projektträgers vorgesehen. Bitte melden Sie sich unter der o. g. Adresse an und nennen Sie ein Stichwort zum Inhalt Ihres geplanten Vorhabens.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 11. Januar 2013 in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die ­Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbezug externer Gutachter/-innen. Die Vorhabenbeschreibungen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme ­erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Vorhabenbeschreibungen dürfen einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbünden (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 Punkt und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) sowie als pdf-Dokument auf CD-ROM vor­zulegen. Das Original der Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift der/des Hauptantragsteller/in/s für das ­geplante Vorhaben tragen.

Die Vorhabenbeschreibungen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
    • Deckblatt mit Titel/Thema des Forschungsprojektes,
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen
    • Angabe, ob es sich um eine Längsschnittstudie handelt,
    • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
    • ggf. (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen/Projektleiter, vollständige Dienstadressen,
    • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und ggf. der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben
    • Kurze Zusammenfassung (max. eine Seite)
    • Fragestellung, Ziel(e)
    • Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstandes
    • Theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n)
    • Multidisziplinarität:
    • Erläuterung zu den am Projekt direkt beteiligten Disziplinen unter Nennung der verantwortlichen Beteiligten,
    • Aufzählung weiterer vorgesehener wissenschaftlicher Kooperationen;
    • Arbeitsprogramm: Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren der Datenerhebung bzw. Nutzung vorhandener Forschungsdaten und der Datenauswertung, Stichprobengröße und -auswahl inklusive Benennung von Ein- und Ausschlusskriterien; Durchführung der Untersuchung (Arbeits- und Zeitplan, Personalressourcen etc.);
    • Angaben dazu, welche Aussagen mit den Ergebnissen des Vorhabens getroffen werden können;
    • Aussagen zur Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse (Zielgruppen/potenzielle Nutzer, Relevanz für Bildungs­praxis und -politik, ggf. Disseminationsvorhaben, ggf. weitere Verwertungsstrategie);
    • Ergebnis der Prüfung, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist.

      Angaben, die nur bei gegebenem Antragsinhalt notwendig sind (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl):
    • Stellungnahme zur Gewährleistung des Feld-/Datenzugangs.
    • Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung, ob eine Nutzung von Daten aus dem Nationalen Bildungspanel (NEPS - National Educational Panel Study) oder anderer Datenbestände aus der empirischen Bildungsforschung für die Untersuchung der Fragestellung möglich ist.
    • Stellungnahme zur Umsetzung des Managements der selbst generierten Daten.
    • Bei Verbundvorhaben:

      Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterung zum wechselseitigen Mehrwert.
    • Bei Längsschnittstudien und anderen besonders begründeten Fällen mit zweiter Phase:
      Neben der genauen Beschreibung der ersten Förderphase von drei Jahren ist ein Ausblick auf die zweite Förderphase erforderlich.
    • Bei Promotionsvorhaben im Rahmen des Forschungsprojekts:
      Angabe der Betreuerin bzw. des Betreuers, Erläuterungen zur Einbindung des/der Promovierenden in den Forschungskontext sowie Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler/-innen, Arbeitstitel der Dissertation/en.
    • Bei Workshops/Symposien etc.:
      Angaben zu Zielen, Thema, voraussichtlicher Teilnehmerzahl, Referenten, Dauer etc.
  3. Gesamtfinanzierungsplan
    Erläuterung der beantragten Finanzpositionen, ggf. (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen ­(jeweils Personalmittel, Stellengerüst, Sachmittel, ggf. Mittel für die Datenarchivierung und ggf. weitere Positionen); Angaben pro Jahr und Gesamtsumme.
  4. Anlagen
    1. CV der Projektleiterin/des Projektleiters und ggf. weiterer Projektbeteiligter,
    2. eigene Vorarbeiten der Projektleiterin/des Projektleiters und ggf. weiterer Projektbetreuer (Liste max. zehn einschlägiger Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben (Titel, Förderer und Umfang),
    3. Literaturverzeichnis.
      Vorhabenbeschreibungen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Der Antragsteller/die Antragstellerin hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.

Aus der Vorlage einer formlosen Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet ­werden.

Die eingegangenen Projektbeschreibungen werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Einbeziehung externer Gutachter nach den festgelegten Kriterien des Programms bzw. der Förderrichtlinie nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz der Fragestellung im Sinne der Förderrichtlinien, innovatives Potenzial
  • Theoretische Fundierung und Berücksichtigung des internationalen Forschungsstandes
  • Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden
  • Nachweis von Praxisrelevanz und Transfermöglichkeiten (Anwendungsbezug)
  • Qualität der Datenerhebung und des Forschungsdatenmanagements
  • Angemessenheit des Finanzierungs- und Zeitplans; Struktur des Arbeitsplans
  • Multidisziplinarität

Für die Koordinierungsstelle gelten folgende Kriterien:

  • Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzeptes sowie des Arbeitsplans
  • Effektivität der Vernetzungs- und Kooperationsstrategien innerhalb des Forschungsbereiches und übergreifend in der wissenschaftlichen Community
  • Qualität des Disseminationskonzeptes
  • Kommunikations- und Organisationserfahrung an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik, Administration und Praxis

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahl­ergebnis wird den Interessent/-innen schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessent/-innen bei positiv bewerteten Projektbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag der Institution vorzulegen, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll. Die inhaltliche Detailprüfung der förmlichen Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Antragsrichtlinien und der Bundeshaushaltsordnung. Über diese Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den den 10. Oktober 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
H. Vogt

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Bildung und Hochschulen Berufs- und Weiterbildung Förderung Ethik, Recht, Gesellschaft

Weitere Informationen

Projektträger