StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels"

Stichtag: 14.12.2016 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels" vom 10. Oktober 2016 (Bundesanzeiger vom 14.10.2016). Sofern die Einbeziehung ­internationaler Kooperationspartner in die Forschungsvorhaben erforderlich ist, können Sach- und Reisekosten und in begründeten Fällen auch Personalkosten für diese Partner in einem Unterauftrag beantragt werden.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA3) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Ökonomie des Klimawandels zu fördern. Mit dem Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels" verfolgt das BMBF insgesamt das strukturelle Ziel, sozio-ökonomische Perspektiven und Kompetenzen sowie eine integrierte Bewertung innerhalb der Forschung zum Klimawandel zu stärken, um den Herausforderungen zum Klimawandel umfassend und angemessen zu begegnen. Der Förderschwerpunkt trägt damit innerhalb des Rahmenprogramms FONA3 insbesondere zur Vorsorgeforschung zum Klimawandel bei und ist Teil der Forschungsagenda "Green Economy" der Bundesregierung.

Mit den Beschlüssen der Weltklimakonferenz COP21 in Paris und den dabei vereinbarten ambitionierten Zielen – Begrenzung der Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C und Kohlenstoffneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts – hat die Weltgemeinschaft sich auf ambitionierte klimapolitische Ziele verständigt und die Weichen neu gestellt. Gleichwohl bleibt noch in weiten Teilen offen, wie diese Ziele auch erfolgreich erreicht werden können. So stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen zur nachhaltigen Gestaltung und Realisierung entsprechender ­Transformationspfade, zur Wirksamkeit und Effizienz klimapolitischer Instrumente und Politiken, zum Umgang mit verbleibenden Klimarisiken sowie zur erfolgreichen Gestaltung internationaler Klimapolitik. Hierzu soll die ökonomische Forschung wichtige Beiträge leisten.

Vor diesem Hintergrund wird im Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels" mit dieser Bekanntmachung – anknüpfend an die Ergebnisse der ersten Phase – die Förderung fortgesetzt und weiterentwickelt. Zentraler Referenzpunkt für die weiteren Forschungsaktivitäten sind dabei die Beschlüsse der Weltklimakonferenz COP21 und entsprechende Folgeprozesse sowie laufende Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene. Im Einzelnen sollen

  1. die klimaökonomischen Forschungskompetenzen und -kapazitäten entsprechend weiter gestärkt sowie die klimaökonomische Forschungscommunity weiterentwickelt,
  2. der Anwendungsbezug durch eine Bearbeitung politisch, wirtschaftlich und/oder gesellschaftlich relevanter Themen und eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Stakeholdern ausgebaut,
  3. Kompetenzen und Strukturen zur Einbeziehung von außerakademischen Zielgruppen – vor allem auch über den Begleitprozess "Dialog zur Klimaökonomie" – verbessert werden.

Dabei soll die inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit – unter Beibehaltung des ökonomischen Profils des Förderschwerpunkts – in der zweiten Förderphase gezielt angeregt werden, um eine noch breitere Anschlussfähigkeit an gesellschaftliche Bedingungen und politische Debatten zu erreichen. Damit richtet sich die vorliegende Bekanntmachung explizit auch an Geistes- und Sozialwissenschaften, die Rechtswissenschaften oder auch Naturwissenschaften, die in der Zusammenarbeit mit Ökonomen zu den oben genannten Inhalten und Zielen entsprechende Beiträge leisten.

Im Hinblick auf die globale Relevanz der Klimaproblematik – in wissenschaftlicher wie auch politischer Hinsicht – und zur Stärkung des internationalen Profils der Forschungscommunity in Deutschland soll zudem eine stärkere Einbettung, Vernetzung und Sichtbarkeit der Arbeiten des Förderschwerpunkts auf internationaler Ebene erfolgen.

Gefördert werden mit dieser Bekanntmachung anwendungsorientierte und politik- sowie gesellschaftsrelevante Beiträge zu den vier nachfolgend näher beschriebenen Themenschwerpunkten (vgl. Nummer 2.1). Dabei sollen durch ein besseres Verständnis klimaökonomischer Zusammenhänge, die Erarbeitung belastbarer Datengrundlagen und aussagekräftiger Szenarien sowie die Entwicklung leistungsfähiger Instrumente und tragfähiger Lösungskonzepte, die Entscheidungsgrundlagen zu klimaökonomischen Fragen und Aufgaben in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden. Von besonderem Interesse sind dabei die konkreten Herausforderungen, die sich bei der Umsetzung der klimapolitischen Ziele auf der nationalen Ebene Deutschlands bzw. auf der europäischen Ebene ergeben (insbesondere Anschlussfähigkeit an laufende Prozesse und Debatten). Im Zuge der Arbeiten dazu soll auch eine Diskussion und Vermittlung von Forschungskonzepten, -arbeiten und -ergebnissen an entsprechende Stakeholder erfolgen – z. B. über den Begleitprozess "Dialog zur Klimaökonomie". Daher fördert das BMBF im Rahmen dieser Bekanntmachung außerdem ein entsprechendes Begleitvorhaben, welches den Begleitprozess ausgestaltet.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Ökonomie des Klimawandels, die als Einzel- oder Verbundprojekte die nachfolgend genannten Themenschwerpunkte aufgreifen.

Darüber hinaus ist ein Begleitvorhaben Gegenstand dieser Bekanntmachung, das insbesondere der wissenschaftlichen Vernetzung und der Gestaltung des Begleitprozesses „Dialog zur Klimaökonomie“ dient.

2.1 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Projektvorschläge sollten sich auf einen der folgenden vier Themenschwerpunkte beziehen und entsprechende praxisrelevante Fragestellungen aufgreifen:

  1. Klimaschutz und Transformation: Dekarbonisierung – Wettbewerbsfähigkeit – Lebensqualität: Mit den Beschlüssen der COP21 in Paris wurden ambitionierte Ziele vereinbart, deren erfolgreiche Realisierung weitreichende und umfassende Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik auch in Deutschland erfordert. Es stellt sich die übergeordnete Frage, wie entsprechende Transformationsprozesse verlaufen und nachhaltig gestaltet werden können, sodass die gesetzten Klimaziele erreicht werden und dabei gleichermaßen weiterhin wirtschaftlicher Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt und Lebensqualität gewährleistet sind. Derartige Herausforderungen des Strukturwandels stellen sich z. B. auf regionaler Ebene; hier sollten entsprechende Themen und Fragen an konkreten Beispielen (beispielsweise Reallabore) gemeinsam mit Partnern aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft bearbeitet werden.
  2. Klimaschutz: Instrumente und Politiken nach COP21: Im Mittelpunkt steht die Frage, mit welchen (klima-)politischen Instrumenten und Politiken sich die im Übereinkommen von Paris definierten Ziele erfolgreich realisieren lassen. Eine Bewertung der Leistungsfähigkeit und der (Wechsel-)Wirkungen sollte dabei möglichst realitätsbezogen und mit einem Blick auf die Gesamtbilanz aller Wirkungen erfolgen. Dies erfordert z. B. eine Berücksichtigung des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Kontextes, gerade auch im Hinblick auf die Bewertung der „National festgelegten Beiträge“ (Nationally Determined Contributions – NDCs) einzelner Länder. Im Hinblick auf einen Praxisbezug der Forschungsbeiträge werden empirisch fundierte Ex-post-Analysen begrüßt und sollen auch anwendungsorientierte Vorschläge für die Weiterentwicklung von Instrumenten und Politiken erarbeitet werden. Hieraus sollen sich konkrete Impulse für Entscheidungsträger und andere Handelnde in Deutschland und im internationalen Kontext ergeben.
  3. Umgang mit Klimarisiken: In diesem Themenschwerpunkt werden zwei inhaltlich miteinander verbundene Stränge bearbeitet: a) Welche wirtschaftlichen Folgen und Kosten kommen mit dem Klimawandel auf Wirtschaft und Gesellschaft zu – in Deutschland und in anderen Regionen und Ländern? b) Wie können mögliche Anpassungsoptionen und -modelle geeignet bewertet und gegenübergestellt sowie institutionell umgesetzt werden? Wie kann mit verbleibenden Risiken und Unsicherheiten umgegangen werden?
  4. Internationale Klimapolitik: Die internationale Klimapolitik steht vor der Herausforderung, Strukturen und Prozesse weiter so auszugestalten, dass die völkerrechtlich verbindlichen Beschlüsse der COP21 nun auch erfolgreich umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass für die einzelnen Staaten im Klimavertrag noch weitreichende Spielräume bestehen. Zentrale Fragestellungen in diesem Zusammenhang sind z. B., wie durch die NDCs und den im Übereinkommen von Paris verankerten Ambitionsmechanismus die Klimaschutzziele auch erreicht, und wie Verteilungsfragen und Interessengegensätze zwischen einzelnen Staaten gelöst werden können.

Ausführlicher beschrieben und mit relevanten Fragestellungen unterlegt sind diese Themenschwerpunkte im Themenkonzept für die zweite Phase des Förderschwerpunkts "Ökonomie des Klimawandels". Dieses greift bisherige Arbeiten und Ergebnisse des Förderschwerpunkts (unter anderem des "Dialogs zur Klimaökonomie") sowie die aktuelle klimapolitische Debatte auf. Das Themenkonzept bildet die Grundlage und den Orientierungsrahmen für die weitere inhaltliche Arbeit des Förderschwerpunkts. In diesem Sinne sollten entsprechende Projektvorschläge bei der Wahl der ­Forschungsthemen und Fragestellung das Themenkonzept berücksichtigen. Das Themenkonzept ist unter folgendem Link zu finden: http://www.fona.de/mediathek/pdf/Klimaökonomie_II_Themenschwerpunkte_Fragestellungen.pdf.

Weitere Hinweise zum Charakter und zur Gestaltung der Forschungsvorhaben zur Umsetzung der Ziele dieser Förderbekanntmachung:

  • Anwendungsbezug, Transdisziplinarität und Ansprache außerakademischer Zielgruppen: Die Vorhaben sollen einen deutlichen inhaltlichen Bezug zu konkreten klimapolitischen Herausforderungen in Folge der COP21 haben. Um die Entscheidungsgrundlagen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern und entsprechende Debatten zu unterstützen, sind anwendungsrelevante Ergebnisse und Produkte notwendig. Die Vorhaben sollen damit eine ­Brücke von der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung hin zu praktischen Fragen der Konzeption, Operationa­lisierung, Umsetzung und Wirkung von politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen schlagen. Um dies realisieren zu können, sollte ein Austausch und/oder eine Zusammenarbeit mit den für das Projektthema geeigneten Praxispartnern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft (z. B. NGOs) bereits in der Konzeption und auch bei der weiteren Durchführung des Forschungsvorhabens stattfinden (eine Einbindung von Praxispartnern als feste Partner eines Verbunds ist hingegen nicht zwingend erforderlich). Projektergebnisse sollten auch jenseits wissenschaftlicher Zielgruppen an unterschiedliche Stakeholdergruppen vermittelt werden. Entsprechend sind von den Projekten zusätzlich zu wissenschaftlichen Publikationen weitere dafür geeignete Formate und Verwertungsaktivitäten einzuplanen (z. B. Policy-Briefs, Workshops mit Stakeholdern, Pressearbeit, …). Für die Ebene der Themenschwerpunkte und des Förderschwerpunkts insgesamt erfolgt dies zusätzlich über den im Rahmen des Begleitprozesses (siehe unten) durchgeführten „Dialog zur Klimaökonomie“. Die einzelnen Projekte sind verpflichtet, an entsprechenden Aktivitäten des Begleitprozesses mitzuarbeiten und durch eigene Beiträge aktiv zu unterstützen.
  • Wissenschaftliche Exzellenz und Community-Entwicklung: Anliegen der Fördermaßnahme ist es, Vorhaben von hoher wissenschaftlicher Qualität und die weitere wissenschaftliche Kompetenzentwicklung zu fördern. Um einen langfristig wirksamen Kapazitätsaufbau im Bereich der Klimaökonomie zu erreichen, sollen die Arbeiten und Ergebnisse der einzelnen Forschungsprojekte miteinander koordiniert und verzahnt werden. Dies erfolgt durch einen Austausch und eine Zusammenarbeit in den einzelnen Themenschwerpunkten, zu übergeordneten sich aus der Bearbeitung der Themenschwerpunkte ergebenden wissenschaftlichen Querschnittsfragen und der Ebene des Förderschwerpunkts insgesamt.
  • Disziplinäre Ausrichtung und Interdisziplinarität: Der Förderschwerpunkt verfolgt weiterhin primär ein ökonomisches Profil. Entsprechend sollten auch die einzelnen Forschungs- und Entwicklungsprojekte ausgerichtet sein. Gleichzeitig erfordert eine umfassende und anwendungsbezogene Bearbeitung von Forschungsfragen aus den oben ­genannten Themenschwerpunkten eine stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit. Entsprechend soll diese in dieser zweiten Phase gezielt gestärkt werden. Vertreter anderer Disziplinen (z. B. Politikwissenschaften, Soziologie, Geographie, Rechtswissenschaften, Anthropologie, Ethik, Psychologie, Naturwissenschaften) können daher als Verbundpartner in die Arbeit der Projekte eingebunden werden, sofern es im Hinblick auf die umfassende und anwendungsbezogene Bearbeitung der oben genannten Themen und der damit verbundenen Fragen sinnvoll erscheint. Auch sind innerhalb der Wirtschaftswissenschaften weitere Teildisziplinen, die die Klima- oder Nachhaltigkeitsökonomik sinnvoll ergänzen, in diesem Sinne explizit zur Teilnahme eingeladen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitung von Themen und Fragestellungen mit Bezügen zur Finance-Forschung. Vorhaben mit rein betriebswirtschaftlichen Fragen und Methoden sind nicht Gegenstand der Bekanntmachung.
  • Internationale Ausrichtung und Ausstrahlung: Auch wenn die Bekanntmachung primär national orientiert ist, sollten die Vorhaben die europäische, internationale und globale Dimension ihrer Themenstellung geeignet berücksichtigen. Zu gewährleisten ist ferner eine Anschlussfähigkeit, Vermittlung und Anbindung der eigenen Arbeiten und Ergebnisse an die internationale wissenschaftliche und klimapolitische Diskussion (z. B. durch einen Austausch mit internationalen Forschungs- und/oder Praxispartnern, entsprechenden Ergebnispräsentationen). Sofern die Einbeziehung ­internationaler Kooperationspartner in die Forschungsvorhaben für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlich ist (z. B. beim nachweislichen Mangel an entsprechenden Kompetenzen auf nationaler Ebene), die Anwendung der Forschungsergebnisse in Deutschland gewährleistet ist und andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, können Sach- und Reisekosten und in begründeten Fällen auch Personalkosten für diese Partner in einem Unterauftrag beantragt werden.
  • Begleitprozess – Unterstützung und Mitarbeit: Die Arbeit des Förderschwerpunkts findet nicht nur auf der Ebene der einzelne Projekte statt, sondern auch auf der Ebene der Themenschwerpunkte und der Fördermaßnahme insgesamt. Ein Begleitprozess und entsprechende Koordinatoren organisieren und unterstützen hier entsprechende Aktivitäten des Anwendungsbezugs und der Vermittlung an außerakademische Zielgruppen („Dialog zur Klimaökonomie“) sowie der Community-Entwicklung und der Internationalisierung. Die einzelnen Projekte sind verpflichtet, an entsprechenden Aktivitäten des Begleitprozesses auf der Ebene der Themenschwerpunkte wie auch des Förderschwerpunkts insgesamt mitzuarbeiten und durch eigene Beiträge aktiv zu unterstützen.

Den vorstehend beschriebenen Anforderungen ist in Antragstext und Projektplanung umfassend und durchgängig Rechnung zu tragen (z. B. bei Themenwahl, Fragestellungen, Arbeitsprogramm, Verbundpartnerwahl und sonstigen Kooperationen sowie insbesondere der Verwertung der Ergebnisse).
Eine Beantragung von Einzelprojekten und Verbundvorhaben ist möglich. Im Hinblick auf die Förderziele erscheint es vorteilhaft, die Arbeit im Rahmen eines Verbundprojekts durchzuführen.

2.2 Begleitvorhaben

Ebenfalls gefördert wird ein Begleitvorhaben, in dem die wissenschaftliche Vernetzung sowie die Anwendungs- und Praxisorientierung des gesamten Förderschwerpunkts und der vier Themenschwerpunkte insbesondere im Rahmen eines begleitenden Dialogprozesses ("Dialog zur Klimaökonomie") unterstützt und koordiniert werden. Vorrangige ­Bedeutung hat dabei das Ziel der Anwendungs- und Praxisorientierung. Die einzelnen geförderten Projekte im Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels" bieten mit ihrer Arbeit, ihren Befunden und ihren Projektteams die zentrale Grundlage für den Begleitprozess.

Anknüpfend an entsprechende Maßnahmen während der ersten Phase des Förderschwerpunkts "Ökonomie des ­Klimawandels" sollten die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte und Strukturelemente des Begleitprozesses umfassen:

a. die Koordination durch einen Gesamtkoordinator für die Ebene der Fördermaßnahme (unter anderem zunächst Findungs- bzw. Auswahlprozess der Themenkoordinatoren, sowie deren übergreifende Koordination im Hinblick auf den Dialogprozess. Weiterhin Organisation übergeordneter Begleitaktivitäten auf der Ebene des Förderschwerpunkts) sowie

b. die Koordination der vier Themenschwerpunkte jeweils durch eigene Koordinatoren unter dem Dach der Begleitmaßnahme (z. B. fachlich-inhaltlicher Austausch mit den Projekten oder Koordination und Synthese ihrer Beiträge zu den Veranstaltungen und Produkten des Dialogprozesses).

Konkrete Ziele und Handlungsfelder der Begleitaktivitäten entsprechend den Zielen der gesamten Fördermaßnahme sind:

  1. Stärkung der Forschungskapazitäten und Weiterentwicklung der klimaökonomischen Forschungscommunity, um die Vernetzung innerhalb des Förderschwerpunkts und darüber hinaus zu unterstützen – sowohl zwischen den geförderten Projekten und Themenschwerpunkten als auch zur erweiterten Fach-Community. Das Begleitvorhaben soll hierzu beitragen beispielsweise durch:
    • unterstützende Aktivitäten zur Bearbeitung wissenschaftlicher Querschnittsfragen (z. B. durch Ausrichtung entsprechender Fachworkshops auf nationaler wie auch durch Einbeziehung der internationalen Ebene),
    • Ausrichtung von Fachworkshops zur inhaltlichen Vorbereitung von „Klimaökonomischen Foren“ und weiteren Veranstaltungen/Aktivitäten im Rahmen des Dialogprozesses,
    • Steigerung der wissenschaftlichen Verwertbarkeit der Aktivitäten der Begleitmaßnahme (beispielsweise Erstellung entsprechender Fachpublikationen zur Wirkung und Umsetzung von Stakeholderprozessen).
  2. Weitere Stärkung des Anwendungsbezugs der wissenschaftlichen Forschung im gesamten Förderschwerpunkt durch stärkeres Anknüpfen an konkrete Stakeholder-Bedarfe sowie die sich daraus ergebende Forschungsfragen, um dadurch eine Erhöhung der Sichtbarkeit und starke Verankerung des Förderschwerpunkts in der politischen und gesellschaftlichen Debatte sowie entsprechenden Plattformen/Netzwerken zu erreichen. Dazu soll das Begleitvorhaben beitragen beispielsweise durch
    • Umsetzung eines Stakeholder-Prozesses (inkl. Einbindung des Advisory-Board des Förderschwerpunkts, Brückenschlag zu (neuen) Stakeholder-Zielgruppen und klimapolitisch relevanten Plattformen),
    • Erstellung von Positionspapieren, die in knapper und übersichtlicher Form über die Befunde der klimaökonomischen Forschung informieren,
    • Fortsetzung der Reihe "Klimaökonomische Foren" mit ca. zwei Veranstaltungen pro Jahr,
    • Ausrichtung einzelner Diskussions- oder Vortragsveranstaltungen zu spezifischen aktuellen klimapolitischen Fragen (ca. zwei pro Jahr),
    • Organisation und Vorbereitung von Status- und Ergebniskonferenzen des Förderschwerpunkts.
  3. Kompetenzentwicklung in der Forschungscommunity im Umgang mit bzw. Ansprache von außerakademischen Zielgruppen durch Ausarbeitung verwertbarer Ergebnisse und "Formate" mit Politik- und Praxisbezug z. B. für die klima- und energiepolitische Debatte, mittels Publikationen oder Veranstaltungen, die sich an Zielgruppen außerhalb der akademischen Fachcommunity richten. Das Begleitvorhaben soll hierzu beitragen beispielsweise durch:
    • Entwicklung entsprechender Kompetenzen in der Community des Förderschwerpunkts und beim wissenschaft­lichen Nachwuchs,
    • Entwicklung und Umsetzung neuer Formate der Ergebnisvermittlung,
    • Aktive Verbreitung der Ergebnisse des Förderschwerpunkts in der Öffentlichkeit (unter anderem auch Kooperation mit Medien).

Das Begleitvorhaben hat in diesem Zusammenhang auch die Aufgabe, auf eine entsprechende Professionalität bei der Konzeption, Durchführung und Umsetzung der wissenschaftlichen Projekte zu achten. Der Projektträger ist über entsprechende Fehlentwicklungen zu informieren.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird die Förderung eines Projekts für die Gesamtkoordination des Begleitvorhabens ausgeschrieben. Projektvorschläge für die Gesamtkoordination des Förderschwerpunkts müssen daher ­einen Prozess für die Auswahl der Themenkoordinatoren entwerfen, der unmittelbar mit dem Start der Projekte des Förderschwerpunkts umgesetzt werden kann. Teil des Projektvorschlags ist neben der Finanzierungsplanung der Gesamtkoordination außerdem eine belastbare Grobkalkulation der benötigten Mittel für die Koordinatoren der Themenschwerpunkte zur Erfüllung der koordinativen Tätigkeiten, Mitwirkung und Umsetzung entsprechender Ver­anstaltungen/Produkte. Nach der Auswahl der Themenkoordinatoren wird auf dieser Grundlage über die Mittelbereitstellung für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte der jeweiligen Koordinatoren entschieden.
Themenkoordinatoren und Gesamtkoordinatoren müssen sowohl über Kompetenzen und Erfahrungen verfügen bzgl.

a. Konzeption und Umsetzung entsprechender Aufgaben und Prozesse und

b. klimaökonomischer Forschung. Die fundierte Kenntnis des bisherigen Begleitprozesses, der etablierten Struk­turen, Akteure, Prozesse und Netzwerke ist von Vorteil.

Projektvorschläge für die Gesamtkoordination des Begleitvorhabens sollen ferner die gesamte Bandbreite der oben beschriebenen Ziele und Handlungsfelder abdecken und konkrete, umfassende und angemessene Vorschläge zur Gestaltung und Umsetzung des Begleitvorhabens machen. Erwartet wird eine kreative Weiterentwicklung des bisherigen Begleitprozesses, in die auch weitere, innovative Ideen und Ansätze eingebracht werden. Die einzelnen Aktivitäten (Produkte) sollten dabei sinnvoll aufeinander aufbauen.

3 Zuwendungsempfänger

3.1 Zuwendungsempfänger für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen und unter https://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition_en.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

3.2 Zuwendungsempfänger für das Begleitvorhaben

Für die Antragsberechtigung gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für Zuwendungsempfänger von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Ökonomie des Klimawandels.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Zuwendungsvoraussetzungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Grundlage für diese Förderaktivität ist das "Rahmenprogramm FONA", insbesondere der Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels". Weitere Informationen zum Rahmenprogramm FONA sind unter https://www.fona.de/ und zur "Ökonomie des Klimawandels" unter http://www.fona.de/de/9908 zu finden.

Die Antragsteller müssen umfassend und überzeugend darstellen, welchen Bezug und welche Relevanz das Forschungsvorhaben im Hinblick auf nationale und/oder internationale klimapolitische Prozesse und sich daraus ergebende ­Fragestellungen und Forschungslücken hat und welche entsprechenden Lösungsbeiträge erarbeitet werden sollen.

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-)Ergebnissen auf Status- und Abschlusskonferenzen, die Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit für die Fördermaßnahme sowie insbesondere eine umfassende Zusammenarbeit, Mitwirkung und aktive Unterstützung der Begleitaktivitäten.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (http://www.horizont2020.de/) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

4.2 Zuwendungsvoraussetzungen für das Begleitvorhaben

Grundlage für diese Förderaktivität ist das "Rahmenprogramm FONA", insbesondere der Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels" sowie der begleitende "Dialog zur Klimaökonomie". Weitere Informationen zum Rahmenprogramm FONA sind unter https://www.fona.de/, zur "Ökonomie des Klimawandels" unter http://www.fona.de/de/9908 und zum "Dialog zur Klimaökonomie" unter http://www.fona.de/de/17141 zu finden.

Die Antragsteller müssen umfassend und überzeugend darstellen, welchen Bezug und welche Beiträge das Begleitvorhaben im Hinblick auf nationale und/oder internationale klimapolitische Prozesse, Debatten, Akteure und sich daraus ergebende Fragestellungen und Forschungsbedarfe leisten kann und auf welche Weise entsprechende Lösungsbeiträge vermittelt werden sollen.

Die Antragsteller für die Gesamtkoordination des Begleitvorhabens müssen umfassende Referenzen bei der Koordination, Entwicklung und Durchführung vergleichbarer Dialogprozesse mit Stakeholdern und Praxispartnern vorweisen. Von besonderem Vorteil ist dabei der Nachweis über die gelungene Einbeziehung der wissenschaftlichen klimaökonomischen Fachcommunity. Dazu gehört die Konzeption, Planung und Durchführung von Status- und Abschlusskonferenzen, die Vorbereitung und Organisation von Dialog- und Diskussionsveranstaltungen, Aufbau und Pflege von Plattformen und Netzwerken zum informellen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxisvertretern aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft.

Die Antragsteller für die Gesamtkoordination des Begleitvorhabens müssen neben den oben aufgeführten Erfahrungen in der Durchführung von Dialogprozessen weiterhin über ein ausgewiesenes wissenschaftliches Profil in der Klima- und Ressourcenökonomie verfügen. Dies umfasst insbesondere den Nachweis über entsprechende wissenschaftlich referierte Publikationen sowie einer langjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet und seinen Schnittstellen zur Forschung zum Globalen Wandel und zur Klimaforschung.

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (http://www.horizont2020.de/) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-För­derung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6).

Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Wenn bestehendes Personal im Projekt tätig werden soll, sind gegebenenfalls die Ausgaben/Kosten für eine Ersatzkraft, die vorübergehend den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters übernimmt, zuwendungsfähig.

5.2 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung für das Begleitvorhaben

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von maximal vier Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Ansonsten gelten die gleichen Eckpunkte wie für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (siehe Nummer 5.1).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Sonstige Zuwendungsbestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98), sowie zusätzlich die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an die Fraunhofer-Gesellschaft oder Helmholtz-Gemeinschaft sowie an gewerbliche Unternehmen werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

6.2 Sonstige Zuwendungsbestimmungen für das Begleitvorhaben

Es gelten die gleichen sonstigen Zuwendungsbestimmungen, wie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Ökonomie des Klimawandels (Nummer 6.1).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
– Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechperson(en) sind:

Dr. Horst Steg
Telefon: 02 28/38 21-19 88
E-Mail: horst.steg(at)dlr.de

und

Dr. Julia Kloos
Telefon: 02 28/38 21-16 46
E-Mail: julia.kloos(at)dlr.de

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit den oben genannten Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen. (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

7.2 Zweistufiges Verfahren für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Ökonomie des Klimawandels

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen einzureichen. Es gelten dafür folgende Vorgaben:

Die Projektskizzen sind bis zum 14. Dezember 2016

über das elektronische Antragssystem "easy-online" einzureichen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/, Fördermaßnahme Klimaforschung).

Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Projektskizze durch den Verbundkoordinator vorzulegen.

Bestandteile der Projektskizze sind das easy-online-Formular sowie eine Vorhabenskizze. Dazu ist das easy-online-Formular in deutscher Sprache im System auszufüllen. Die Vorhabenskizze ist als Anlage in easy-online hochzuladen. Die Vorhabenskizze ist in englischer Sprache zu erstellen. Sie muss jedoch neben einer englischen Zusammenfassung auch eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten (jeweils "ca." eine Seite). Diese Zusammenfassungen sollen kurz das Thema und den klimapolitischen Bezug, Arbeiten im Projekt und den Verwertungsplan darstellen.

Zusätzlich zur Einreichung über easy-online ist die Projektskizze in einfacher Ausfertigung (doppelseitig bedruckt) per Post an die oben angegebene Adresse des DLR Projektträgers zu senden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Vorhabenskizze sollte folgende Struktur aufweisen (maximal elf Seiten inklusive Deckblatt, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, 3 cm Rand):

0. Deckblatt

Titel des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, Institution bzw. Projektpartner, Zuordnung zu einem der in Nummer 2.1 genannten Themenschwerpunkte, Angaben zu Gesamtkosten und Projektdauer, sowie Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers

1. Zusammenfassung (in englischer und deutscher Sprache, jeweils ca. eine Seite)

2. Thema/Problemstellung und Zielsetzung des Vorhabens (dabei insbesondere: Einordnung des Vorhabens in den klimapolitischen Kontext, Analyse der Stakeholder und Bedarfe sowie beabsichtigte Lösungsbeiträge, entsprechende Begründung der Relevanz des Themas und des geplanten Projekts)

3. Beitrag zu förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung und zu einem der vier Themenschwerpunkte (knapp)

4. Stand der Forschung und eigene bisherige Beiträge

5. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten, Vorgehensweise, Arbeitsprogramm (insbesondere Methoden und Datengrundlagen)

6. Vorgesehene Kooperationen mit Wissenschafts- und gegebenenfalls Praxispartnern, Darstellung der Expertisen sowie Aufgaben- und Arbeitsteilung

7. Erwartetes Ergebnis und Verwertungsplanung (vor allem bzgl. Anwendungsrelevanz, Anwendungsorientierung und Interaktion mit Stakeholdern)

8. Zeitplanung und Finanzierungsplanung (Gesamtkosten bzw. -ausgaben, Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reisemitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln, voraussichtlicher Zuwendungsbedarf)

Bei der Ressourcen- und Finanzierungsplanung berücksichtigen Sie bitte für die Zusammenarbeit, Mitwirkung und aktive Unterstützung der Begleitmaßnahme 1,5 Personenmonate sowie drei nationale Reisen je Laufzeitjahr.

Als weitere Anlagen können Lebensläufe sowie Projekt- und Publikationslisten (vorzugsweise Auswahl von relevanten und wichtigen Arbeiten) sowie Absichtserklärungen zur Mitarbeit/Projektunterstützung von Stakeholdern/Praxispartnern beigelegt werden. Weitere Anhänge können nicht berücksichtigt werden.

Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen ­zulassen. Es steht den Antragstellenden frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung des Projektvorschlags von Bedeutung sind. Als Anlagen sind aber in jedem Fall nur die oben genannten Unterlagen zulässig.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer, internationaler Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Eignung des Vorhabens im Sinne der Bekanntmachung,
  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens,
  • thematische und fachliche Expertise der Antragsteller, Profil und Rolle gegebenenfalls weiterer Kooperationspartner,
  • Anwendungsbezug und Relevanz im klimapolitischen Kontext, Verwertungsperspektiven,
  • Angemessenheit von Arbeits- und Ressourcenplanung sowie Zuwendungsbedarf.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Dabei werden gegebenenfalls Anregungen und Auflagen aus der Begutachtung mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag sowie eine ausführliche Vorhabenbeschreibung vorzulegen (maximal 30 Seiten). Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

In dem förmlichen Förderantrag muss der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung untersetzt werden. Darüber hinaus müssen in der Vorhabenbeschreibung die bereits in der Projektskizze kurz dargestellten Punkte detaillierter ausgeführt werden. Dabei müssen insbesondere die Ziele der Partner sowie der Arbeits- und Verwertungsplan ausführlicher und konkreter dargestellt werden.

Dies erfordert eine detaillierte Arbeits- und Ressourcenplanung inkl. Meilensteinplanung und gegebenenfalls einen konkreten Verwertungsplan für jeden der Kooperationspartner. Der Arbeitsplan muss zusätzlich in einem Balkenplan übersichtlich dargestellt werden, in dem auch die geplanten Personalressourcen wiedergegeben werden. Insgesamt ist in der Vorhabenbeschreibung und gegebenenfalls im förmlichen Antrag auf zusätzliche Hinweise und Auflagen der Gutachter aus der Skizzenphase einzugehen.

Zusätzlich gelten ergänzend zu den oben genannten Kriterien unter anderem folgende Bewertungskriterien:

  • angemessene Berücksichtigung des europäischen und internationalen Kontextes,
  • angemessene Berücksichtigung von Interdisziplinarität,
  • detaillierter Verwertungsplan für jeden Verbundpartner,
  • angemessener Umgang mit möglichen Risiken bei der Zielerreichung der Vorhaben.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen. (https:// foerderportal.bund.de/easyonline/). Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Über alle förmlichen Förderanträge wird das BMBF nach abschließender Antragsprüfung entscheiden.

7.3 Zweistufiges Verfahren für das Begleitvorhaben

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.3.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen einzureichen. Die Projektskizzen sind bis zum 14. Dezember 2016

über das elektronische Antragssystem "easy-online" einzureichen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/, Fördermaßnahme Klimaforschung). Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bestandteile der Projektskizze sind das easy-online-Formular sowie eine Vorhabenskizze. Dazu ist das easy-online-Formular in deutscher Sprache im System auszufüllen. Die Vorhabenskizze ist in deutscher Sprache als Anlage in easy-online hochzuladen.

Neben der Einreichung über easy-online ist die Projektskizze in einfacher Ausfertigung (doppelseitig bedruckt) per Post an die oben angegebene Adresse des DLR Projektträgers zu senden.

Es gelten für die Vorhabenskizzen folgende Vorgaben:

Die Vorhabenskizze sollte selbsterklärend sein, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulassen und folgende Struktur aufweisen (maximal zwölf Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,15-zeilig, 3 cm Rand):

1. Thema/Problemstellung und Zielsetzung des Vorhabens (dabei insbesondere: Einordnen des Vorhabens in den klimapolitischen Kontext und Analyse der Stakeholder und Bedarfe sowie beabsichtigte Methoden der Einbindung)

2. Beitrag zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung (kurz)

3. Darstellung der Expertise
a. in Bezug auf Begleitprozesse (insbesondere Erfahrung mit Koordinationsaufgaben, Dialogprozessen, Stakeholdereinbindung, Ergebnistransfer, Moderation und Kommunikation) sowie
b. Darstellung eigener Beiträge und Netzwerke zur klimaökonomischen Forschung

4. Darstellung des geplanten Begleitprozesses – mit Gesamtkonzept, einzelnen Begleitaktivitäten und Produkten in Bezug auf die in Nummer 2.2 genannten Ziele und Handlungsfelder (mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung des Begleitvorhabens, sowie grobes Arbeitsprogramm)

5. Beschreibung des Findungsprozesses zur Auswahl der Koordinatoren für die Themenschwerpunkte des Förderschwerpunkts (unter Einbeziehung der Projekte)

6. Vorgesehene Kooperationen mit Experten, Stakeholdern, Praxispartnern, der erweiterten Wissenschaftscommunity und deren jeweiligen Plattformen und Netzwerke

7. Zeitplanung und Finanzierungsplanung (Gesamtkosten bzw. -ausgaben, Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reisemitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln, voraussichtlicher Zuwendungsbedarf). Hier wäre ebenfalls eine nachvollziehbare Kalkulation der benötigten Finanzmittel für die geplanten Begleitprojekte der Themenkoordinatoren hinzuzufügen

8. Erwartetes Ergebnis und Verwertungsplanung (vor allem bzgl. Anwendungsrelevanz, Anwendungsorientierung und Interaktion mit Stakeholdern – als Zusammenfassung der oben genannten Punkte)

Als weitere Anlagen können Lebensläufe sowie Projekt- und Publikationslisten (vorzugsweise Auswahl von relevanten und wichtigen Publikationen) sowie Absichtserklärungen zur Mitarbeit/Interesse von Stakeholdern/Praxispartnern beigelegt werden. Weitere Anhänge können nicht berücksichtigt werden.

Das BMBF wählt nach folgenden Kriterien, gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Expertinnen/Experten, geeignete Anträge zur Förderung aus:

  • Eignung des Vorhabens im Sinne der Bekanntmachung,
  • thematische und fachliche Expertise der Antragsteller,
  • Anwendungsbezug und Relevanz im klimapolitischen Kontext, Verwertungsperspektiven,
  • Angemessenheit von Arbeits- und Ressourcenplanung sowie Zuwendungsbedarf.

Zudem werden die eingegangenen Projektskizzen nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan und der finanziellen Kalkulation für die Koordination der Themenschwerpunkte,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen des Begleitvorhabens,
  • Beiträge zur Internationalisierung und interdisziplinären Vernetzung.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Förderanspruch abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.3.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag sowie eine ausführliche Vorhabenbeschreibung vorzulegen (maximal 30 Seiten). Die weitere detaillierte Gestaltung und Planung zur Einreichung der Vollanträge des Begleitvorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem Projektträger und dem BMBF.

In dem förmlichen Förderantrag muss der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung untersetzt werden. Eine detaillierte Kalkulation der benötigten Finanzmittel für die geplanten Begleitprojekte der Themenkoordinatoren ist ebenfalls hinzuzufügen. Darüber hinaus müssen in der Vor­habenbeschreibung die bereits in der Projektskizze kurz dargestellten Punkte detaillierter ausgeführt werden. Dabei müssen insbesondere der Arbeits- und Verwertungsplan ausführlicher und konkreter dargestellt werden.

Dies erfordert eine detaillierte Arbeits- und Ressourcenplanung inklusive Meilensteinplanung und gegebenenfalls einen konkreten Verwertungsplan. Der Arbeitsplan muss zusätzlich in einem Balkenplan übersichtlich dargestellt werden, in dem auch die geplanten Personalressourcen wiedergegeben werden. Insgesamt ist in der Vorhabenbeschreibung und gegebenenfalls im förmlichen Antrag auf zusätzliche Hinweise und Auflagen der Begutachtung der Projektskizzen einzugehen.

Zusätzlich gelten ergänzend zu den oben genannten Kriterien unter anderem folgende Bewertungskriterien:

  • detaillierter Verwertungsplan,
  • angemessener Umgang mit möglichen Risiken bei der Zielerreichung des Begleitvorhabens.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen (https:// foerderportal.bund.de/easyonline/). Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Über alle förmlichen Förderanträge wird das BMBF nach abschließender Antragsprüfung entscheiden.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 10. Oktober 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag Dr. Gisela Helbig

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Global Themen: Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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