StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Finanzsystem

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Finanzsystem

Stichtag: 15.12.2013 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema: Finanzsystem und Gesellschaft; Bedeutungs- und Funktionswandel des Finanzsystems sowie Implikationen für die Entstehung, Überwindung und Vermeidung von Finanzkrisen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Bewältigung der seit nunmehr fast fünf Jahre währenden Finanzkrise stellt Europa vor große Herausforderungen. In vielen europäischen Ländern hat die Krise schwere wirtschaftliche, soziale und politische Verwerfungen verursacht, die nicht zuletzt den gesellschaftlichen und politischen Zusammenhalt innerhalb und zwischen den Ländern Europas bedrohen.

Obwohl die Finanzkrise Folge eines tiefgreifenden Strukturwandels des Finanzsystems sowie eines veränderten Zusammenwirkens des Finanzsektors mit anderen gesellschaftlichen Teilsystemen ist, fehlt eine fundierte Analyse dieser ineinandergreifenden Entwicklungen. Ohne fundierte Kenntnisse dieser Prozesse sind jedoch die Erfolgsaussichten und langfristigen Konsequenzen aktueller Lösungsansätze, mit denen auf akute Krisenphänomene reagiert wird, kaum abzusehen. Insbesondere erfordert ein umfassendes Verständnis von Ursachen und Folgen der Finanzkrise Herangehensweisen, die über die gegenwärtig dominierenden wirtschafts- und finanzwissenschaftlichen Ansätze hinausgehen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der vorliegenden Bekanntmachung, die Perspektive zu weiten und Forschungsprojekte zu fördern, die das Themenfeld mit einem gesellschaftswissenschaftlichen Zugang erschließen. Die Integration wirtschaftswissenschaftlicher Expertise ist dabei möglich und erwünscht.

Zentrale Anliegen der Fördermaßnahme sind:

  1. zu einem besseren Verständnis von Form und Ursachen des Strukturwandels des Finanzsystems sowie der Wechselwirkungen des Finanzsystems mit anderen gesellschaftlichen Teilsystemen, z.B. der (Real-)Wirtschaft, der Politik, den sozialen Sicherungssystemen, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, beizutragen,
  2. Erkenntnisse über die Rolle des Finanzsystems innerhalb der Gesellschaft sowie über etwaige Veränderungen dieser Rolle zu gewinnen,
  3. darauf aufbauend Erklärungsansätze für bereits eingetretene bzw. noch zu erwartende wirtschaftliche, soziale, politische und kulturelle Folgen und Auswirkungen dieser Entwicklungen (ggf. in Form von Szenarien) zu liefern sowie
  4. Handlungsansätze für die Wissenschaft und für Stakeholder aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft abzuleiten.

Hintergrund / Problemaufriss

Das BMBF hält eine Weitung der Perspektive auf gesellschaftswissenschaftliche Ansätze vor allem deshalb für erforderlich, weil Veränderungen innerhalb des Finanzsystems maßgeblich auch durch gesellschaftliche Veränderungen beeinflusst und determiniert werden. Gleiches gilt umgekehrt. So ist der Strukturwandel des Finanzsystems eng damit verbunden, dass sich Bedeutung und Funktion des Finanzsektors für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in den Jahrzehnten vor der Finanzkrise grundlegend verändert haben. Viele der Strukturen, die heute als Ursache der Krise angesehen werden, sind nicht selten sogar das Ergebnis von Bemühungen, mit denen ursprünglich gesellschaftspolitisch relevante Herausforderungen gelöst werden sollten. Dass etwa die Finanzmärkte in den 1980er und 1990er Jahren dereguliert wurden, lag auch daran, dass

  • sich Politik und Öffentlichkeit hiervon ein stärkeres Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung erhofften,
  • wirtschaftlich schwächere europäische Länder wie Irland mit einer dynamischen Finanzindustrie die Hoffnung auf eine zügige Modernisierung ihrer Volkswirtschaften verbanden,
  • dem Finanzsektor, indem er für breite Bevölkerungsschichten den Zugang zu preiswerten Krediten ermöglichte, zunehmend soziale Ausgleichsfunktionen zugewiesen wurden,
  • Staaten und global agierende Unternehmen aufgrund ihres rasant wachsenden (Re-)Finanzierungsbedarfs immer größere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Finanzsystems stellten.

Die mit diesen Entwicklungen einhergehenden Risiken, wie die wachsende Verschuldung und Verschuldungsbereitschaft der privaten und öffentlichen Haushalte, die Entstehung immer größerer Finanzvolumina sowie für deren Bereitstellung entwickelte, immer komplexere Finanzierungsinstrumente, wurden in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft mehrheitlich verdrängt. Auf vielen gesellschaftlichen Ebenen machte sich die Einschätzung breit, dass der Boom der Finanzmärkte entgegen den Erfahrungen aus der Vergangenheit dauerhaft fortgeschrieben und krisenhafte Einbrüche dieses Mal vermieden werden könnten ("This-time-is-different-Syndrom").

Projektdesign / erwartete Ergebnisse

Angesichts der Komplexität des umrissenen Forschungsfeldes wird Wert darauf gelegt, dass die Problem- und Fragestellung klar und präzise formuliert sowie nachvollziehbar im Gesamtzusammenhang des Forschungsfeldes verortet ist. Der erwartete Beitrag zum gesellschaftswissenschaftlichen Verständnis der geschilderten Sachverhalte sollte deutlich werden. Eine breite Vielfalt an methodischen Herangehensweisen und Untersuchungsperspektiven ist ausdrücklich erwünscht. Von Interesse sind insbesondere international vergleichende und/oder Längsschnittstudien (siehe hierzu auch Ziffer 2).

Es werden Ergebnisse erwartet, die auf Grundlage von Erkenntnissen über den Strukturwandel des Finanzsystems, der Wechselwirkungen zwischen Finanzsystem und anderen gesellschaftlichen Teilsystemen sowie der Rolle des Finanzsystems innerhalb der Gesellschaft das Handlungspotenzial im Umgang mit der Finanzkrise sowie zur Vermeidung künftiger Finanzkrisen im weitesten Sinne erhöhen. Dies beinhaltet sowohl neues Grundlagenwissen als auch Orientierungs- und Handlungswissen. Praxisorientierte Ergebnisse sind willkommen. Antragstellende werden gebeten, potenzielle Adressaten der angestrebten Ergebnisse zu benennen sowie Kommunikationsstrategien zu erläutern. Die Einbeziehung von Praxispartnern sowie Transfermaßnahmen sind förderfähig.

Die Förderung erfolgt im Kontext des Rahmenprogramms für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, im Themenschwerpunkt "Kulturelle Vielfalt und Zivilgesellschaft - Potenziale für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ermöglichen".

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben, die neues und vertiefendes Wissen zu den oben genannten Themenfeldern generieren.

Ausgeschlossen sind Vorhaben, die sich im engeren Sinn mit finanzwissenschaftlichen Fragen der Regulierung des Finanzsektors beschäftigen, da diese an anderer Stelle umfangreich bearbeitet werden. Eine Bezugnahme auf diese Arbeiten wird begrüßt.

Forschungszugang:

  • Erwünscht sind Anträge, die sich aus gesellschaftswissenschaftlicher Sicht auf das skizzierte Themenfeld beziehen, wobei eine klar präzisierte Problemstellung erwartet wird.
  • Ein zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Veränderungsprozesse im Finanzsystem in ihren Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Prozessen und Akteuren besser zu verstehen. Hierfür ist es u.a. erforderlich, die Entstehungszusammenhänge in der Zeit vor der Finanzkrise hinreichend lange zurückzuverfolgen. Antragstellende werden gebeten, den betrachteten Zeitraum in Abhängigkeit der gewählten Fragestellung festzulegen und zu begründen.
  • Für die Bearbeitung der gewählten Problemstellung ist eine nachvollziehbare Vorgehensweise darzulegen. Die gewählten methodischen und theoretischen Ansätze sollten transparent gemacht werden. Im Fall interdisziplinärer Kooperationen ist die Auswahl der einzelnen Disziplinen zu begründen und die vorgesehene Kooperationsweise zu erläutern. Das Gleiche gilt für die Einbeziehung von Praxispartnern.
  • Eine (kritische) Bezugnahme auf finanz- und wirtschaftswissenschaftliche Ansätze oder die Integration von wirtschaftswissenschaftlicher Expertise ist erwünscht, aber nicht Bedingung.
  • Es wird davon ausgegangen, dass die Projekte einen empirischen Forschungsanteil haben und/oder zur Theorieentwicklung beitragen. Akteursorientierte Zugänge können auf der Mikro-, Meso- und Makroebene angesiedelt sein.
  • Antragstellende werden gebeten, etwaige normative Annahmen und Setzungen (beispielsweise was genau als Krisenphänomene oder wünschenswerte Zielzustände betrachtet wird) zu reflektieren und offenzulegen.
  • Wegen der Komplexität des Themas ist eine Vielfalt an Perspektiven und Herangehensweisen ausdrücklich erwünscht. Der Förderer wird ggf. begleitende Maßnahmen zu projektübergreifendem Wissensaustausch und zur projektübergreifenden Wissenssynthese organisieren (siehe auch unter 4.). Vor diesem Hintergrund werden Antragstellende gebeten darzulegen, ob sie bereits in bestehende Wissensnetzwerke eingebunden sind und mit welchen Partnern außerhalb des Projektes eine Kooperation geplant ist.
  • Von besonderem Interesse ist die europäische Dimension des Forschungsfeldes, die beispielsweise im Rahmen internationaler Vergleichsstudien oder Studien über transnationale Interaktionen untersucht werden könnte.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie ggf. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Nicht-Regierungsorganisationen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist ausdrücklich erwünscht. Sie können zwar keine eigene Zuwendung erhalten, aber z.B. als Auftragnehmer oder Gastwissenschaftler integriert werden.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für diese Förderaktivität ist das Rahmenprogramm für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, das online abrufbar ist.

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.

Antragstellung EU-Forschungsrahmenprogramm

Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Gegenwärtig werden im Kontext des 8. Forschungsrahmenprogramms der EU-Kommission Horizont 2020 einschlägige Themenschwerpunkte vorbereitet, die voraussichtlich ab Frühjahr 2014 ausgeschrieben werden. Für Zuwendungsempfänger, die auf Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung eine nationale Förderung erhalten, besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung, um ihr Forschungsthema auf die EU- oder internationale Ebene zu tragen. Entsprechende Zusatzmittel, z.B. für Anbahnungsmaßnahmen oder Antragsausarbeitung, können sowohl mit dem Antrag auf eine nationale Projektförderung als auch während der Laufzeit des Vorhabens beantragt werden. Im letzteren Fall ist ein ergänzender Antrag zu stellen, über den das BMBF auf Basis einer fachlichen Prüfung entscheidet.

Nur bei Verbundprojekten

Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen darlegen, wie sie ihre Zusammenarbeit organisieren. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110, unter "Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte") nachgewiesen werden. In der Vorhabenbeschreibung sind geplante Kooperationen bzw. die Mitwirkungsbereitschaft von Praxispartnern (soweit zutreffend) schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden und unterschriebenen Erklärungen sind der Vorhabenbeschreibung des Verbunds beizulegen (siehe Ziffer 7).

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. 

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt:

Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerin ist:

Dr. Monika Wächter
Telefon: +49 228/3821-1597
Fax: +49 228/3821-1500
E-Mail: finanz2013(at)dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist offen und kompetitiv. Es ist zweistufig angelegt:

  • Stufe 1: Einreichung einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung. Bei Verbünden legen die Partner eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung vor, die durch die Verbundkoordinatorin bzw. den Verbundkoordinator eingereicht wird.
  • Stufe 2: Nach positiver Begutachtung werden die Antragstellenden zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert.

7.2.1 Stufe 1: Einreichung und Bewertung ausführlicher Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe werden Antragstellende zur Einreichung einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung aufgefordert. Diese ist dem Projektträger über das Internetportal PT-Outline vorzulegen. Die Vorlage per Post, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Nach erfolgter Registrierung im Portal ist die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus sind weitere Angaben in das Internetformular einzutragen. Aus diesen wird eine Kurzübersicht generiert, die dem PT-DLR unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden ist. Bei Verbünden unterschreibt die Verbundkoordination.

Die Vorhabenbeschreibungen sind bis zum 15.12.2013 beim Projektträger im DLR einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die ausführliche Vorhabenbeschreibung soll maximal 25 Seiten umfassen (DIN-A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11-12). Darüber hinaus ist ein Anhang von maximal 10 Seiten gestattet (Publikationsverzeichnis, CV, Absichtserklärungen etc.).

Die Vorhabenbeschreibung sollte nachstehender Gliederung folgen, wobei zu jedem Gliederungspunkt eine aussagekräftige Darstellung erwartet wird:

  1. Ziele: Gesamtziele, Problemstellung, Forschungsfragen und wissenschaftliche Arbeitsziele des Vorhabens; Gründe für den gewählten zeitlichen Horizont; Bezug des Vorhabens zu den Förderzielen der Bekanntmachung
  2. Forschungsstand: Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird; Vorarbeiten der Antragstellenden
  3. Projektdesign und Forschungsmethode: Ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans; Beschreibung der methodischen Vorgehensweise; Ressourcenplanung; ggf. Arbeitsteilung im Verbund und/oder Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern
  4. Ergebnisse und Verwertungsplan: Erwartetes Ergebnis; angestrebte Ergebnisverwertung (öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z.B. durch Publikationen, Konferenzen, Website, Videoblogs etc.); nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit
  5. Zeit- und Arbeitsplanung (inkl. Balkenplan) und Finanzplanung (Grobkalkulation der erwarteten Gesamtausgaben/Gesamtkosten)

Der ausführlichen Vorhabenbeschreibung sind gesondert ein Deckblatt sowie eine einseitige englische Zusammenfassung voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die Antragstellenden mit Institution, ggf. der/die Koordinator/in des Verbundes, der (vorläufige) Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit und die vorkalkulierten Gesamtausgaben/Gesamtkosten (Grobschätzung) hervorgehen.

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden durch einen externen Expertenkreis nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität des Projektes und Originalität der Forschungsidee
  • Relevanz der Forschungsfrage
  • Angemessenheit der Forschungsmethode
  • Stringenz des Projekt- und Forschungsdesigns und bei Verbünden des Kooperationskonzepts
  • Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler, insbesondere europäischer Ebene
  • Angemessenheit des Finanzrahmens

Die Antragstellenden von positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen werden anschließend aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen (Stufe 2). Alle Antragstellenden ausführlicher Vorhabenbeschreibungen werden über den Ausgang der ersten Verfahrensstufe informiert.

7.2.2 Stufe 2: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen zur Einreichung förmlicher Förderanträge aufgefordert. Diese sind unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy-Online in elektronischer Form und zusätzlich in ausgedruckter Form vorzulegen. Über die förmlichen Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Bei Verbünden geschieht dies in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Verbundkoordinator/in.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/, dort < Formularschrank >, < BMBF > abgerufen werden.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 28.08.2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Wirtschaft, Märkte Förderung Geistes- und Sozialwiss.

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