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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von internationalen Klausurwochen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften

Stichtag: 05.12.2017 Sonstige Ausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von internationalen Klausurwochen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften vom 2. Oktober 2017 (Bundesanzeiger vom 12.10.2017).

Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von etwa fünftägigen, internationalen und inter­disziplinären Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der modernen Lebenswissenschaften.

Der gesellschaftliche Diskurs zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten in den modernen Lebenswissenschaften gewinnt zunehmend an Bedeutung. Er wird auch auf internationaler Ebene intensiv geführt. Da die Sichtweisen zu bioethischen Fragen stark soziokulturell geprägt sind, können sie sich von Staat zu Staat erheblich unterscheiden. Eine länderübergreifende Betrachtung solcher Fragen kann deshalb dazu beitragen, die nationale Diskussion um neue Aspekte und Betrachtungsweisen zu ergänzen und bisherige Standpunkte zu reflektieren. Dies verlangt jedoch fundierte Kenntnisse der verschiedenen nationalen Sichtweisen und ihrer Hintergründe. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, international ausgerichtete Klausurwochen zu fördern. Hierdurch soll ein wissenschaftlicher Austausch über gesellschaftspolitisch oder soziokulturell bedingte, unterschiedliche Positionen zu bio- und medizinethischen Fragen unterstützt werden. Die Ergebnisse dieses Austauschs sollen für den nationalen wie für den internationalen Diskurs nutzbar gemacht werden.

Die Förderung internationaler Klausurwochen soll talentierten, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit bieten, sich international und interdisziplinär zu vernetzen, und sich weiter zu qualifizieren. Zudem soll als Ergebnis einer Klausurwoche auf der Basis der durchgeführten Vergleiche länderübergreifende Handlungsoptionen bzw. Empfehlungen zum Umgang mit der gewählten Fragestellung formuliert werden.

Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Es findet ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt. Einreichungsfrist für Förderanträge ist der 05.12.2017.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Deutschland Themen: Fachkräfte Lebenswissenschaften Ethik, Recht, Gesellschaft Förderung

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