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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Maßnahmen zur Produktion für Medizintechnik (ProMed)

Stichtag: 31.01.2018 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ – Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Produktion für Medizintechnik – wirtschaftlich und in höchster Qualität (ProMed) vom 29. September 2017 (Bundesanzeiger vom 19.10.2017). Zu den genannten Themenschwerpunkten besteht auch die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Europäische Kooperationen, wie beispielsweise EUREKA, zur Forschung für die Produktion sind erwünscht.

Mit dieser Fördermaßnahme sollen produzierende Unternehmen dabei unterstützt werden, Wertschöpfungsketten und -netzwerke zur Herstellung von Medizinprodukten mit Hilfe innovativer Produktionsverfahren zu entwickeln, proto­typisch umzusetzen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu validieren.

Gefördert werden folgende FuE-Arbeiten:

  • Entwicklung neuer Produktionsprozesse und -anlagen für Medizinprodukte. Die Innovation der neuen Prozesse liegt dabei in der Neuartigkeit des Herstellungsverfahrens oder der Verwendung neuer Materialien oder der Herstellung neuartiger Medizinprodukte mit neuen Produkteigenschaften.
  • Innovative Weiterentwicklung von hochpräzisen Produktionsanlagen und -prozessen für die Herstellung von Medizinprodukten. Konkreter Entwicklungsbedarf besteht in der Variation/Optimierung von Anlagen oder deren Komponenten hinsichtlich einer Steigerung des Automatisierungsgrads und der damit einhergehenden Prozessanpassung. Dabei kann auch auf die Qualifizierung und Übertragung etablierter Produktionsprozesse aus nicht medizintechnischen Bereichen zurückgegriffen werden.
  • Erforschung neuer Methoden und Vorgehensweisen zur Entwicklung von Medizinprodukten mit neuen/besseren Produkteigenschaften z. B. durch Funktionsintegration oder Integralbauweise.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist bis spätestens 31. Januar 2018 vom Einreicher eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze vorzulegen. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zu den genannten Themenschwerpunkten besteht auch die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Die Vorteile der Einbindung internationaler Partner sind darzustellen. Die Anteile der ausländischen Partner sind über die jeweiligen nationalen Programme zu finanzieren.

Europäische Kooperationen, wie beispielsweise EUREKA, zur Forschung für die Produktion sind erwünscht. Diese Instrumente bieten die Möglichkeit für deutsche Konsortien, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Weitere Informationen sind unter www.produktionsforschung.de verfügbar.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Eureka Global Deutschland Themen: Lebenswissenschaften Förderung Engineering und Produktion

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