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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema "Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung"

Stichtag: jährlich am 30. April (bis eisnchließlich 2024) Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung" im Rahmen des Programms "Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum" vom 21. Dezember 2020 (Bundesanzeiger vom 11.01.2021); einschließlich der Änderung der Richtlinie von 17.01.2022 (Bundesanzeiger vom 24.01.2022)

Mit Änderung der Richtlinie von 17.01.2022 (Bundesanzeiger vom 24.01.2022) wurden die jährlichen Stichtage für die Jahre 2022 bis 2024 jeweils auf den 30. April (ursprünglich 15. März) verschoben.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt im Rahmen des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Europäischen Innovationsunion. In Säule II von Horizont Europa wird in Cluster 3 die zivile Sicherheitsforschung gefördert. Die Förderrichtlinie soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen.

Gefördert werden Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags zu Cluster 3 erforderlich sind. Mit dem Stichtag im Jahr 2021 ist dies erstmals möglich für das Arbeitsprogramm 2022. Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie förderfähigen Aktivitäten umfassen die Befassung mit dem vorgesehenen Förderinstrument, Arbeiten zur frühzeitigen Aufstellung eines Kernkonsortiums und zur themenspezifischen Netzwerkbildung, bis hin zu der Ausarbeitung und finalen Einreichung des EU-Antrags. Diese Förderrichtlinie zielt primär auf eine deutsche Koordination des EU-Antrags ab. Bei der Erstellung der EU-Anträge soll die Beratung der NKS Sicherheitsforschung (NKS Sicherheit) in Anspruch genommen werden. Die Einbindung weiterer – insbesondere euro­päischer – Partner (auch Praxispartner) als assoziierte Partner ist explizit gewünscht. Um Wissen dahingehend aufzubauen, wie qualitativ hochwertige und auch im Hinblick auf die formalen und Managementaspekte erfolgreiche Anträge erstellt werden können, ist es ausdrücklich erwünscht, dass der Antragsteller sich durch einen professionellen Akteur in diesem Bereich unterstützen lässt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger Sicherheitsforschung, VDI Technologiezentrum GmbH, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen vorzulegen, bis spätestens

  • 30. April 2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022),
  • 30. April 2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023),
  • 30. April 2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024),
  • 30. April 2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025).
Quelle: BMBF Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Innovation Sicherheitsforschung

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