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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema "Zukunftsstadt Goes Europe"

Stichtag: 31.10.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftsstadt Goes Europe“ vom 12. August 2020 (Bundesanzeiger vom 24.08.2020)

Die Förderrichtlinie ist Teil der Leitinitiative „Zukunftsstadt“ des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) sowie der Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ) und Teil des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ und somit ein Beitrag der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (EFR) und erfolgt im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben und die Unterstützung von Kommunen bei der europäischen Zusammenarbeit, der Verwendung von Forschungsergebnissen und die Erleichterung bei der Integration von europäischen Forschungsergebnissen in die eigene Verstetigung vor Ort.

Aufbauend auf den zugrundeliegenden Forschungsvorhaben aus den Projekten im Rahmen einer der folgenden Fördermaßnahmen wird von den Kommunen erwartet, dass sie ein Konzept zu Vernetzung und Wissensaustausch mit europäischen Kommunen sowie zum Transfer von Ergebnissen erarbeiten:

  • nachhaltige Transformation urbaner Räume im Rahmen des Förderschwerpunkts Sozial-ökologische Forschung;
  • Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt − Forschung für klimaresiliente, sozial-ökologisch gerechte und lebenswerte Städte;
  • Wettbewerb Zukunftsstadt;
  • Stadtklima im Wandel;
  • Stadt-Land-Plus;
  • ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft;
  • Kommunen innovativ;
  • Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt.

Im Rahmen der Förderung werden der Kompetenzaufbau, die Konzeptionierung der Vernetzung und ebenso die Vernetzung, der Austausch und Transfer selbst unterstützt. Das BMBF unterstützt die Kommune dafür insbesondere mit der Finanzierung eines Vollzeitmitarbeiters und mit Sachmitteln in Höhe von bis zu 200.000 Euro befristet auf zwei Jahre.

Antragsberechtigt sind Kommunen und Landkreise sowie kreisfreie Städte. Darüber hinaus sind andere Institutionen (z. B. kommunale Unternehmen) antragsberechtigt, sofern der Antragsteller nachvollziehbar darstellt, dass in der jeweiligen Kommune diese Institution für eine Zielerreichung besser geeignet ist als die Kommune selbst.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt. Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt. Die förmlichen Förderanträge sind dem Projektträger spätestens bis zum 31. Oktober 2020 vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Innovation

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