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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema "Zusammenhalt in Europa"

Stichtag: 30.09.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Zusammenhalt in Europa" vom 29. Mai 2019 (Bundesanzeiger vom 17.06.2019). Die Beteiligung europäischer Kooperationspartner ist erwünscht; begrüßt wird insbesondere die Zusammenarbeit mit Partnern, die über eigene Fördermittel verfügen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) adressiert mit seinem neuen Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften unter dem Titel "Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten" verschiedene Handlungsschwerpunkte, die die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit in den Blick nehmen. Im Bereich "Stärkung der Forschung zu Zusammenhalt" steht dabei die Fragestellung im Zentrum, wie es Gesellschaften gelingt, angesichts dynamischer Veränderungen Freiheit, Solidarität, Wohlstand und Sicherheit zu bewahren und zu stärken. Sukzessive sollen Förderbekanntmachungen zu den damit verbundenen Herausforderungen veröffentlicht werden. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird zur Unterbreitung von Projektvorschlägen aufgefordert, die den Zusammenhalt in der Europäischen Union (EU) – verstanden als belastbares und verlässliches Interaktionsverhältnis zwischen ihren Mitgliedsstaaten sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern – aus interdisziplinärer Perspektive untersuchen.

Es werden Forschungsvorhaben gefördert, die sich mit Fragestellungen aus einem oder mehreren der vier folgenden Themenfelder auseinandersetzen:

  • Kulturelle Grundlagen von Zusammenhalt
  • Organisation von Zusammenhalt
  • Wahrnehmung und Vermittlung von Zusammenhalt
  • Äußere Einflüsse und Zusammenhalt

Der methodische Zugang zu den Fragestellungen ist offen, interdisziplinäre Ansätze sind erwünscht. Förderfähig sind sowohl qualitative, quantitative und vergleichende – als Referenzrahmen auch internationale – Untersuchungen bzw. eine Mischung verschiedener Ansätze. Eine Fokussierung des Forschungsgegenstandes auf einen spezifischen Politikbereich (z. B. Sicherheit, Soziales oder Bildung und Forschung) ist möglich.

Die Beteiligung europäischer Kooperationspartner ist erwünscht. Begrüßt wird insbesondere die Zusammenarbeit mit Partnern, die über eigene Fördermittel verfügen. In begrenztem Umfang besteht zudem die Möglichkeit der Einbindung über einen FuE-Vertrag oder über einen Gastwissenschaftler-Aufenthalt. Eine direkte Förderung ausländischer Partnereinrichtungen durch das BMBF ist ausgeschlossen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den DLR Projektträger Gesellschaft, Innovation, Technologie, Geistes- und Sozialwissenschaften, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. September 2019 zunächst formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Themen: Förderung Geistes- und Sozialwiss.

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