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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen für "Demonstratoren zur Individualisierten Medizin" im Rahmen des Forschungs- und Förderkonzepts "e:Med - Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin"

Stichtag: 15.08.2018 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für "Demonstratoren zur Individualisierten Medizin" im Rahmen des Forschungs- und Förderkonzepts "e:Med - Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin" vom 2. Mai 2018 (Bundesanzeiger vom 01.06.2018). Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland sind möglich.

Die Systemmedizin nutzt systemorientierte Herangehensweisen, um komplexe physiologische und pathologische Prozesse in ihrer Gesamtheit zu verstehen und damit Grundlagen für die Entwicklung innovativer Verfahren für Diagnostik, Therapie und Prävention von Krankheiten zu schaffen. Durch ihren Blick auf das Ganze überschreitet die System­medizin Grenzen und geht über traditionelle Sicht- und Handlungsweisen in der medizinischen Forschung und Praxis hinaus. Ein Schwerpunkt ist dabei die Nutzung anspruchsvoller analytischer oder rechnergestützter Methoden, um die Eigenschaften und Verhaltensweisen komplexer biologischer Systeme zu untersuchen.

Mit dem Forschungs- und Förderkonzept "e:Med - Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin" (e:Med) fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Etablierung dieses Forschungsfelds in Deutschland. Ein zentrales Ziel ist, herausragende Forschende auf dem Gebiet der Biologie, Medizin, Physik, Mathematik und Informatik für das Feld zu gewinnen. Durch horizontalen Wissenstransfer soll der Austausch zwischen diesen Fachdisziplinen gestärkt werden. Damit wird eine bessere Integration von systembiologischen Ansätzen, intelligenter Datenanalyse, mathematischer Modellierung und Computersimulationen in die klinische Forschung und Praxis angestrebt. Letztlich soll so ein strukturbildender Beitrag zur langfristigen Etablierung der systemorientierten medizinischen Forschung geleistet werden.

Mit der Richtlinie zur Förderung von Demonstratoren zur Individualisierten Medizin entwickelt das BMBF das Modul II seines Forschungs- und Förderkonzepts "e:Med - Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin" weiter. In den Demonstratorprojekten soll die klinische Anwendbarkeit von systemmedizinischen Ergebnissen und entwickelten systemmedizinischen Modellen in der individualisierten Medizin belegt werden.

Gefördert werden interdisziplinäre, klinisch-getriebene Pilotprojekte mit bis zu sechs Verbundpartnern (Arbeitsgruppen). Diese sollen den direkten Nutzen und die Anwendbarkeit von systemmedizinischen Ergebnissen und entwickelten systemmedizinischen Modellen in der individualisierten Medizin belegen und mittelfristig eine Perspektive für einen möglichen Routineeinsatz der systemmedizinischen Forschung im klinischen Alltag demonstrieren können. Der Fokus liegt dabei auf Anwendungsbereichen, in denen ein systemmedizinischer Ansatz einen maßgeblichen Beitrag zur individualisierten Prävention, Diagnostik und Therapie menschlicher Erkrankungen leistet. Ein klarer medizinischer und/oder klinischer Bedarf ist daher eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Förderung eines Demonstrators.

Mit der Förderung von Demonstratorprojekten soll die Erprobung und/oder Anwendung von systemmedizinischen Konzepten und damit eine stärkere Vernetzung zwischen Forschung und Versorgung vorangetrieben werden. Um dieses zu realisieren, soll die Fragestellung der Projektvorschläge grundsätzlich vom beteiligten klinischen Partner vorgegeben werden.

Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel z. B. für die wissenschaftliche Kommunikation, für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden, Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Sofern für die Bearbeitung eines wesentlichen Teilprojekts eine Kooperation mit einer ausländischen Arbeitsgruppe notwendig ist, sind Personal- und Sachmittel in Form eines Unterauftrags zuwendungsfähig. Der bestehende Bedarf und der wissenschaftliche Mehrwert sind zu begründen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens zum 15. August 2018 zunächst eine Projektskizze für das geplante Verbundvorhaben in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Lebenswissenschaften Förderung

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