StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Unterstützung der Fachhochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung für das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (EU-Antrag-FH)

Bekanntmachung des BMBF zur Unterstützung der Fachhochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung für das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (EU-Antrag-FH)

Stichtag: 18. Januar 2016 / 1. Juni 2016 / 9. November 2016 (drei voneinander unabhängige, einstufige Verfahren) Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Fachhochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung für das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (EU-Antrag-FH) vom 24. November 2015 (Bundesanzeiger vom 30.11.2015)

Von Forschung und Entwicklung gehen wesentliche Impulse für die Wohlstandssicherung und Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft aus. Dazu tragen im deutschen Wissenschaftssystem u. a. die Fachhochschulen (FH) bei, die über ein hohes anwendungsnahes Forschungs- und Entwicklungspotenzial für den Wissens- und Technologietransfer in Unternehmen verfügen. Auf nationaler Ebene unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm "Forschung an Fachhochschulen" die anwendungsorientierte Forschung an FH. Innerhalb des europäischen Forschungsraums schöpfen die FH ihr Forschungspotenzial jedoch noch zu wenig aus. Die Beteiligung der FH an den bisherigen europäischen Forschungsrahmenprogrammen ist vergleichsweise niedrig.

Das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" legt einen Schwerpunkt auf die Innovationsorientierung von Projekten zur Begegnung gesellschaftlicher Herausforderungen. Es bietet somit insbesondere den FH mit ihren stark anwendungsbezogenen Forschungsschwerpunkten zukünftig größere Chancen auf eine Förderung.

Daher sollen die FH im Rahmen dieser Richtlinie dabei unterstützt werden, sich verstärkt an "Horizont 2020" zu beteiligen. Im Speziellen sollen forschungsstarke FH‑Professorinnen/FH‑Professoren die Chance erhalten, sich themenspezifisch auf eine europäische Antragstellung vorzubereiten.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm "Horizont 2020" bietet mit seiner anwendungsnahen Innovationsausrichtung sowie der verstärkten KMU-Förderung zusätzliche Chancen für FH. Daher sollen FH‑Professorinnen/FH-Professoren dabei unterstützt werden, sich auf europäischer Ebene zu vernetzen, um gemeinsam mit Forschungspartnern themenspezifische Projektvorschläge für "Horizont 2020" zu konkretisieren und entsprechende Anträge erfolgreich einzureichen.

Mit dieser Maßnahme zielt das BMBF darauf ab, die Beteiligung der FH an "Horizont 2020" als Partner, möglicherweise auch als Koordinatoren, von EU-Forschungsanträgen zu erhöhen. Es soll gezielt die Erstellung und Einreichung von konkreten Projektanträgen bei der EU unterstützt werden.

Insbesondere soll die Förderung den FH, respektive Projektleiterinnen/Projektleitern, die Möglichkeit eröffnen, Forschungsprojekte, die aktuell im Rahmen des BMBF-Programms "Forschung an Fachhochschulen" oder im Rahmen einer anderweitigen Bundes- und/oder Landesförderung bearbeitet werden, international weiterzuverfolgen und auszubauen.

Dabei ist diese Maßnahme auf die aktuellen Ausschreibungen ("Calls") des Arbeitsprogramms 2016 / 2017 von "Horizont 2020" ausgerichtet, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/index.html. Weitere Informationen zu "Horizont 2020" finden sich unter http://www.horizont2020.de/.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an FH vom 28. Juni 2013 nach Artikel 91b des Grundgesetzes Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF. Die Zuwendungen an die FH erfolgen unter der Voraussetzung, dass sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu qualifizieren und die Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich der Hochschule angesiedelt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung, Fördervoraussetzungen im Einzelnen

Ziel der Förderung ist eine erfolgreiche Vernetzung von FH-Professorinnen/-Professoren auf europäischer Ebene und deren stärkere Beteiligung an Forschungsanträgen im Rahmen von "Horizont 2020". Gefördert werden Maßnahmen zur Erstellung von Forschungsanträgen, die bis zum 31. Dezember 2017 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

2.1

Gefördert im Sinne dieser Bekanntmachung werden nur solche Aktivitäten zur europäischen Vernetzung und der Erstellung von Anträgen in "Horizont 2020", für die bereits feststeht,

  • dass es einen passenden Call in "Horizont 2020" mit Einreichungsfrist im Jahr 2016 oder im Jahr 2017 gibt und somit bekannt ist, zu welchem der aktuell bekannt gegebenen Themen und Ausschreibungen von "Horizont 2020" eine Antragseinreichung beabsichtigt ist,
  • wie das konkrete Forschungs- bzw. Antragsthema lautet und welche Forschungsfrage auf europäischer Ebene bearbeitet wird.

2.2

Eine weitere Fördervoraussetzung ist der Nachweis der an der antragstellenden FH vorhandenen Forschungskompetenz auf dem Gebiet der Thematik des geplanten EU-Antrags. Dazu müssen von der antragstellenden FH mindestens drei, zum Zeitpunkt der Antragseinreichung (Stichtage:18. Januar 2016, 1. Juni 2016, 9. November 2016, siehe Nummer 7.2.1) und darüber hinaus mindestens noch ein Jahr laufende, landes-, bundes- und/oder EU-finanzierte Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Projekte mit inhaltlichem Bezug zum Thema des geplanten EU-Antrags nachgewiesen werden. Falls im Rahmen der geplanten EU-Antragstellung die Koordinierung des Forschungskonsortiums angestrebt wird, muss mindestens eines der drei Referenzprojekte ein Verbundprojekt mit mindestens drei Verbundpartnern sein.

2.3

Die Projektleiterinnen/Projektleiter müssen über nationale Drittmittelerfahrung und hohe Forschungskompetenz im entsprechenden thematischen Bereich verfügen. Erfahrungen mit EU-Projekten oder EU-Antragstellungen sowie ein vorhandenes internationales Netzwerk sind von Vorteil. Es muss dargelegt werden, auf welche Unterstützungs- und Beratungsleistungen die FH im Rahmen von EU-Antragstellungen zurückgreifen kann.

2.4

Nach Möglichkeit sollte bereits entschieden sein, welche Partner sich an der EU-Antragstellung beteiligen werden und wer die Koordinatorenfunktion übernehmen wird (bei Beteiligung mehrerer FH am gleichen EU-Antrag ist nur eine FH zuwendungsberechtigt).  

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den VV zu § 44 BHO geregelt.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Jede antragsberechtigte FH kann im Rahmen dieser Richtlinie mehrere Anträge stellen. Pro Projektleiterin/Projektleiter kann nur ein Antrag pro Einreichungsfrist (siehe Nummer 7.2.1) gestellt werden.

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Vollfinanzierung). Das beantragte Fördervolumen für dieses antragsvorbereitende Vorhaben soll im Regelfall 25 000 Euro nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Übernahme der Koordination des geplanten EU-Antrags) kann von dieser Förderhöchstgrenze abgewichen werden, so dass das Fördervolumen maximal 40 000 Euro betragen kann.

Die Laufzeit der mit dieser Bekanntmachung geförderten Vorhaben beträgt maximal 9 Monate, zudem müssen diese Vorhaben spätestens am 31. Dezember 2017 beendet sein.

Förderwürdig im Sinne dieser Bekanntmachung sind nur solche Aktivitäten, die auf eine konkrete Antragstellung bei den derzeit aktuellen Ausschreibungen ("Calls") von "Horizont 2020" ausgerichtet sind (siehe Nummer 2.1), z. B.:

  • Gespräche und Treffen mit Vertreterinnen/Vertretern der Nationalen Kontaktstellen (NKS) und anderweitiger Beratungsstellen (z. B. bei der EU-KOM) zur Erstellung von Anträgen für "Horizont 2020",
  • Kontaktaufnahme zu potenziellen europäischen/internationalen Partnern,
  • Recherchen zur Ermittlung des Stands von Wissenschaft und Technik, die über das übliche Maß hinausgehen,
  • Reisen zur Abstimmung bzw. Koordination einer Projektidee mit weiteren, auch internationalen Partnern zur Erstellung von Anträgen; Durchführung von Vernetzungsgesprächen,
  • (Vor-)Arbeiten zur Validierung von Lösungsansätzen / zur Erstellung einer Projektskizze,
  • Personal zur Erstellung des wissenschaftlichen Teils von Anträgen; (Lehr-) Vertretungen für projektleitende FH- Professorinnen/-Professoren,
  • Personal zur Erstellung des administrativen Teils von Anträgen (keine Aufträge an entsprechende Dienstleister).

Zuwendungsfähig sind nur diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Nicht zuwendungsfähig sind z. B. Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe BMBF-Vordruck 0027 "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis"). Für die Vorhaben wird keine Projektpauschale gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschung an Fachhochschulen (PtJ LGF 4/5)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Homepage: http://www.ptj.de/forschung_fachhochschulen

Ansprechpartnerinnen sind:

Frau Irina Kobrin
Telefon: 0 24 61/61-39 26
E-Mail: i.kobrin(at)fz-juelich.de

Frau Dr. Marion Karrasch-Bott
Telefon: 0 24 61/61-62 45
E-Mail: m.karrasch(at)fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1 abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Sämtliche eingereichten Unterlagen werden Eigentum des BMBF. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unterlagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzunehmen oder zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen der Unterlagen nicht übertragen.

7.2 Einstufiges Verfahren

Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt.

7.2.1 Vorlage von Anträgen

In diesem Verfahren können Anträge zu drei verschiedenen Zeitpunkten über das elektronische Antragssystem „easy-online“ eingereicht werden:

Einreichungsfrist 1:

Ab Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zum 18. Januar 2016 (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EU-ANTRAG-FH&bereich=EU-ANTRAG-FH_1&typ=AZA)

Einreichungsfrist 2:

Ab 19. April 2016 bis zum 1. Juni 2016 (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EU-ANTRAG-FH&bereich=EU-ANTRAG-FH_2&typ=AZA)

Einreichungsfrist 3:

Ab 26. September 2016 bis zum 9. November 2016 (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EU-ANTRAG-FH&bereich=EU-ANTRAG-FH_3&typ=AZA)

Das Antragssystem "easy-online" ist für diese Richtlinie jeweils lediglich für die oben genannten Einreichungszeiten geöffnet.

Es handelt sich um drei voneinander unabhängige Verfahren, eingereichte Anträge stehen mit den jeweiligen Anträgen der gleichen Einreichungsfrist im Wettbewerb.

Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage für die Vorhabenbeschreibung) sind auf der Internetseite des PtJ (https://www.ptj.de/fachhochschulen-eu-antrag-fh) niedergelegt.

Das Einreichen des Antrags bei "easy-online" erfolgt durch Ausfüllen der dort hinterlegten online-Formulare und das Hochladen einer pdf-Datei. Diese Datei muss die Vorhabenbeschreibung inkl. Anlagen beinhalten. Die Datei ist entsprechend den unten aufgeführten Vorgaben zu erstellen, in eine pdf-Datei umzuwandeln und mit "Vorhabenbeschreibung_Name der/s Projektleiterin/s.pdf" zu benennen.

Darüber hinaus ist die vollständige Vorhabenbeschreibung nach erfolgter elektronischer Einreichung zusammen mit dem in "easy-online" erstellten und von der FH-Leitung unterzeichneten Antrag (Originalunterlagen, einfache Ausfertigung) in Papierform als auch auf einem elektronischen Speichermedium

bis zum 25. Januar 2016(Einreichungsfrist 1) bzw. 7. Juni 2016 (Einreichungsfrist 2) bzw. 15. November 2016 (Einreichungsfrist 3)

beim Projektträger einzureichen.

Aus der Vorlage eines Projektantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Nur vollständige Anträge inkl. Vorhabenbeschreibungen (vollständiger elektronischer "easy-online"-AZA-Antrag, pdf-Datei der Vorhabenbeschreibung inkl. Anlagen sowie alle Unterlagen in Papierform und auf einem elektronischem Speichermedium), die zu den oben genannten Terminen beim Projektträger eingegangen sind, können zur Begutachtung zugelassen werden.

Anträge, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.

Die Vorhabenbeschreibung darf einen Umfang von sieben Seiten nicht überschreiten (zuzüglich Anlagen). Dabei ist die auf der Internetseite des PtJ (https://www.ptj.de/fachhochschulen-eu-antrag-fh) hinterlegte Formatvorlage zwingend zu verwenden (sieben Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand, zuzüglich Anlage, siehe unten). Die Vorhabenbeschreibung muss wie folgt gegliedert sein:

  • Themenschwerpunkt in "Horizont 2020", zu dem der Antrag gestellt werden soll (z. B. "Führende Rolle der Industrie"),
  • Forschungskompetenz der FH: bislang in diesem Themenschwerpunkt durchgeführte Forschung an der antragstellenden FH (u. a. auch Darstellung der mindestens drei, landes-, bundes- und/oder EU-finanzierten Projekte unter Angabe der Förderkennzeichen, des Fördervolumens, der Projektlaufzeit sowie Projektstart und -enddatum) und Passgenauigkeit des geplanten EU-Antrags in das Forschungsprofil der FH,
  • Forschungsfrage, die auf europäischer Ebene bearbeitet wird und geplante Schritte zur Erstellung des Antrags für "Horizont 2020" sowie zur Vernetzung mit Forschungspartnern, Ziele des EU-Antrags, Darstellung des geplanten Konsortiums (wenn möglich Interessensbekundungen oder ähnliches der Partner als Anlage),
  • Vorarbeiten und Kompetenzen der Projektleitung sowie deren nationale/internationale Drittmittelerfahrung und gegebenenfalls bisherige Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU (Antragstellungen, bewilligte Projekte),
  • beratende/unterstützende Strukturen, die genutzt werden sollen (an der FH und darüber hinaus); Strategie der FH in Hinblick auf "Horizont 2020"-Beteiligungen,
  • Arbeitsplan und Zeitplan für das hier beantragte Vorhaben,
  • erwarteter Mehrwert aufgrund der internationalen Zusammenarbeit.

Der Vorhabenbeschreibung dürfen als Anlage lediglich – soweit vorhanden – Interessensbekundungen der für eine EU-Antragstellung vorgesehenen Partner beigefügt werden. Die Nachweise zu den Fördervoraussetzungen nach 2.2 sind darüber hinaus verpflichtender Bestandteil der Anlage. Dazu sind Kopien der jeweiligen Zuwendungsbescheide bzw. vergleichbarer Dokumente der Referenzprojekte beizufügen. Zusätzlich ist zwingend für jedes der mindestens drei nachzuweisenden Referenzprojekte eine Bestätigung der FH-Leitung mit relevanten Angaben zum Referenzprojekt beizufügen. Ein entsprechendes Muster für diese Bestätigung ist der Formatvorlage beigefügt. Weitere Anlagen sind nicht zugelassen. Weitere Details sind den FAQs (https://www.ptj.de/fachhochschulen-eu-antrag-fh) zu entnehmen.

7.2.2 Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren

Die zur jeweiligen Einreichungsfrist eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung eines externen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Umfang der Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen sowie Kompetenzen der Projektleiterin/des Projektleiters und der FH,
  • Passfähigkeit des geplanten EU-Antrags zum ausgewählten EU-Call und die daraus resultierenden Chancen des geplanten EU-Antrags,
  • Mehrwert des Vorhabens für die Fachhochschule: Beitrag dieses Vorhabens zur Stärkung der Netzwerkbildung der FH sowie Beitrag des geplanten EU-Projektes (im Erfolgsfall) zur Stärkung des Forschungsprofils der FH.

Auf der Grundlage der Bewertungen des Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Anträge vom BMBF ausgewählt. Das BMBF entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden FH schriftlich mitgeteilt. Entsprechend der o. a. Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Berichtspflicht

Ergänzend zum Schlussbericht nach BNBest-BMBF 98 wird ein Bericht der/des Projektleiterin/Projektleiters mit folgendem Inhalt erwartet:

  1. Ergebnis des Antragsverfahrens bei der EU-Kommission, im Falle der Bewilligung des EU-Antrags mit folgenden Ergänzungen:
    • Höhe der Fördersumme,
    • beteiligte Konsortialpartner (Name, Ort und Funktion innerhalb des Konsortiums),
    • Projektstart und Förderzeitraum.

  2. Wirkungen der Förderung im Rahmen der Förderinitiative EU-Antrag-FH, die im Sinne eines Vorher-Nachher-Vergleichs aufzuzeigen sind:
    • gewonnene Erkenntnisse, Möglichkeiten und sich daraus ableitende Empfehlungen zur internationalen Netzwerkbildung und zur Nutzung von Unterstützungsstrukturen,
    • mögliche zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich der Antragstellungen in EU-Forschungsrahmenprogrammen, sowohl bezogen auf die Projektleitung als auch auf fachhochschulinterne Strukturen,
    • Darlegung notwendiger Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung, Vorschläge zur Förderungen dieser Voraussetzungen fachhochschulintern und gegebenenfalls fachhochschulextern.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Bekanntmachung

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 24.11.2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
 

Dr. Detmer

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Bildung und Hochschulen

Weitere Informationen

Projektträger