Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt eine Fördermaßnahme durch, die deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Vorbereitung der Vollantragstellung (2. Stufe), der Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie dem Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) bezüglich IMI-JU unterstützen soll.
Die Förderung umfasst eine Summe von max. 10.000 € pro Konsortium. Zuwendungsberechtigt sind alle deutschen Projektpartner bzw. Koordinatoren/-innen in einem erfolgreichen Konsortium (Applicant Consortium) der 1. Stufe, deren Koordinator/-in des öffentlichen Konsortiums offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) zu diskutieren.
Beantragt werden können Mittel für qualifizierte Rechtsberatung (z. B. zu Konsortialabkommen, Schutzrechten, Patentrecherche) sowie für die Organisation und Durchführung von Workshops und Dienstreisen.
Die Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.