StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Unterstützung deutscher Antragsteller/-innen in der zweiten Stufe des fünften IMI Aufrufs der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU)

Bekanntmachung des BMBF zur Unterstützung deutscher Antragsteller/-innen in der zweiten Stufe des fünften IMI Aufrufs der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU)

Stichtag: förmliche Förderanträge sind möglichst zeitnah vorzulegen Sonstige Ausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorbereitungsmaßnahmen zur Erstellung eines Vollantrags, der Erarbeitung des Konsortialvertrags (Project Agreement) sowie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU im Rahmen von Ausschreibungen der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU) vom 13. Juli 2012

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt eine Fördermaßnahme durch, die deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Vorbereitung der Vollantragstellung (2. Stufe), der Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie dem Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) bezüglich IMI-JU unterstützen soll.

Die Förderung umfasst eine Summe von max. 10.000 € pro Konsortium. Zuwendungsberechtigt sind alle deutschen Projektpartner bzw. Koordinatoren/-innen in einem erfolgreichen Konsortium (Applicant Consortium) der 1. Stufe, deren Koordinator/-in des öffentlichen Konsortiums offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) zu diskutieren.

Beantragt werden können Mittel für qualifizierte Rechtsberatung (z. B. zu Konsortialabkommen, Schutzrechten, Patentrecherche) sowie für die Organisation und Durchführung von Workshops und Dienstreisen.

Die Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Zur Bekanntmachung des BMBF

Quelle: BMBF - Aktuelle Bekanntmachungen / Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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