StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMEL zur Förderung von "Nachhaltiger Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder"

Bekanntmachung des BMEL zur Förderung von "Nachhaltiger Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder"

Stichtag: zwei jährliche Einreichungsfristen zum 1. Januar und 1. August Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustauschs für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung vom 16.10.2023 (Bundesanzeiger vom 10.11.2023)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt durch diesen Förderaufruf die bilaterale Zusammenarbeit, den länderübergreifenden Wissensaustausch und die Entwicklung von wissenschaftlichen Netzwerken zwischen Deutschland und der Ukraine für den Wiederaufbau der nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie die funktionelle Wiederherstellung und die ökologische Sicherheit der ukrainischen Wälder.

Folgende thematische Ziele sollen im Rahmen dieser Förderbekanntmachung verfolgt werden: 

  • Wiederherstellung der ukrainischen Waldökosysteme und deren Ökosystemdienstleistungen wie Bodenschutz, Wasserregulierung, Kohlenstoffbindung und Erhalt der Biodiversität,
  • Waldgesundheit, Waldumbau und Stärkung der Resilienz der bestehenden Wälder gegenüber dem Klimawandel und biotischen wie abiotischen Schäden,
  • Unterstützung des Wiederaufbaus von Wäldern und bei Erweiterung der Waldfläche durch resiliente, klimaangepasste Wälde
  • Integriertes Waldbrandmanagement im Hinblick auf mit Kampfmitteln belasteten Flächen,
  • Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und -handels,
  • Verbesserung der Produktivität von Waldressourcen (Holz und Nicht-Holz-Produkte) mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung,
  • Erforschung von Lösungsansätzen zu sozioökonomischen Aspekten in der Waldwirtschaft, wie der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Stärkung des ländlichen Raumes,
  • Digitalisierung im Bereich Waldmonitoring und -management

Förderschwerpunkt der bilateralen Forschungskooperationen ist die Bearbeitung von forstwissenschaftlichen Fragestellungen. Antragsberechtigt im Förderschwerpunkt bilaterale Forschungskooperation sind Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungsinstitute. Hierzu sollen Forschungskooperationen zwischen deutschen und ukrainischen Forschungseinrichtungen initiiert und durchgeführt werden. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die adäquate Einbindung entsprechend dem Forschungsthema relevanter qualifizierter Partner in der Ukraine.

Förderschwerpunkt der Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich ist die Verbesserung von relevantem Fachwissen und das Ermöglichen von praxisnahen Erfahrungen sowie die Vernetzung von deutschen und ukrainischen Forstexpertinnen und -experten. Antragsberechtigt im Förderbereich Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich sind Forschungsinstitute jeglicher Art, Vereine, Stiftungen und Verbände der Forstwirtschaft sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Folgende Maßnahmen werden im Rahmen dieser Bekanntmachung gefördert:

  • Gruppenschulungen in Deutschland
  • Durchführung von Gruppenschulungen in der Ukraine
  • Fachinformationsreisen für Forstexpertinnen und Forstexperten

Die in Nummer 7 der Richtlinie zur Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustauschs für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung vom 27. Mai 2021 aufgeführten Verfahren zur Einreichung von Skizzen und Anträgen sind zu beachten. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt. Skizzen und Anträge können zweimal im Jahr, am 1. Januar und am 1. August, eingereicht werden.

Quelle: BMEL Redaktion: von Lynn Dinh, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Ukraine Themen: Netzwerke Umwelt u. Nachhaltigkeit

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