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Bekanntmachung des BMFTR zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft“

Stichtag: 30.11.2025 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema "Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft" vom 18. August 2025 (Bundesanzeiger vom 28.08.2025); eine mögliche Vernetzung mit Forschungs- und Praxisakteuren aus Europa und der Welt soll auch zur stärkeren Internationalisierung der deutschen Geistes- und Sozialwissenschaften beitragen.

Mit dem Rahmenprogramm „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (2019 bis 2025) fördert das Bundesminis­terium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Bereich Kulturerbe unter anderem sammlungs­bezogene Forschung an Museen und Hochschulen sowie exemplarisch die Digitalisierung von Kulturerbe. Mit der Förderung soll die Zusammenarbeit geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Forschung mit Nutzungskontexten und damit die Anwendungsorientierung der beteiligten Disziplinen gestärkt und zugleich eine größere Wirkung dieser Forschung in die breite Öffentlichkeit – national wie international – erzielt werden. Gefördert werden exzellente inter- und transdisziplinäre Forschungsprojekte mit einer Förderlaufzeit von bis zu drei Jahren, die sich anhand konkreter Beispiele und zusammen mit Praxispartnern mit entsprechend konkreten Anwendungspotenzialen für unsere Gegenwart und Zukunft aus­einandersetzen.

Folgende Themenbereiche werden gefördert:

  • Nachhaltige Techniken und technische Nutzbarmachung: Hier stehen Innovationen für die Gestaltung einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Zukunft im Fokus.
  • Gesellschaftliche Resilienz und gesellschaftlicher Zusammenhalt: Hier soll insbesondere das Potenzial für eine sozial nachhaltige Zukunft in den Mittelpunkt gerückt werden, etwa durch die Forschung zu immateriellen Kulturgütern und ihrer gesellschaftlichen Funktion.
  • Politische Instrumentalisierung von Kulturerbe: Hier wird die geschichts- oder kulturpolitische Instrumentalisierung von Kulturerbe adressiert, etwa Kulturerbe-Praktiken, die gesellschaftlich ausschließend oder diskriminierend wirken oder politisch missbraucht werden.

Sowohl bei Verbund- als auch bei Einzelprojekten muss die Federführung bei einer geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtung liegen. Technisch-ingenieurwissenschaftliche Forschungsinstitute, Handwerksbetriebe oder andere Arten von Praxispartnern sollen als Verbundpartner mit eigener Zuwendung oder als Auftragnehmer eingebunden werden.

Die Einbindung internationaler und europäischer Kooperationspartner ist in begründeten Einzelfällen durch die Vergabe von Unteraufträgen grundsätzlich möglich. Eine direkte Förderung ausländischer Partnereinrichtungen durch das BMFTR ist ausgeschlossen. Eine transnationale Vernetzung wird jedoch ausdrücklich empfohlen, zum Beispiel mit thematisch relevanten EU-geförderten Projekten, im Kontext des europäischen "Heritage Research Hub" oder der zukünftigen Europäischen Partnerschaft "Resilient Cultural Heritage".

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den DLR Projektträger Gesellschaft, Innovation, Technologie beauftragt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. November 2025 zunächst begutachtungsfähige Projektskizzen über das Portal easy-Online vorzulegen.

Quelle: BMFTR Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Global Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Geistes- und Sozialwiss. sonstiges / Querschnittsaktivitäten

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