Die Förderrichtlinie bezieht sich auf eine Förderinitiative der Joint Programming Initiative „Healthy and Productive Seas and Oceans“ (JPI Oceans) zum Thema „Blue Carbon Ecosystems“. Ziel der Förderrichtlinie ist es, mithilfe von Forschung, Entwicklung und Innovation zukunftsweisende Lösungen aufzuzeigen, die zum Erhalt und zur Wiederherstellung von gesunden Küstenökosystemen beitragen und ihre Bedeutung als Kohlenstoffsenke stärken. Mit der Forschung sollen kritische Verständnislücken bezüglich des Treibhausgasbudgets von Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffmonoxid (N2O) geschlossen werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse dieser Förderrichtlinie zur Entwicklung einheitlicher Mess-, Analyse- und Bilanzierungsmethoden von Kohlenstoff und anderen Treibhausgasen für unterschiedliche küstennahe Lebensräume beitragen.
Die Förderrichtlinie soll zudem die Umsetzung der sieben Ziele der „United Nations (UN)-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2023 bis 2030“ unterstützen. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sollen unterstützt werden, Regularien zu entwickeln, die den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Meeresbodens ermöglichen, um die Vielfalt der marinen Lebensräume auch für kommende Generationen zu erhalten.
Um das Förderziel zu erreichen, beteiligt sich das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gemeinsam mit Förderorganisationen aus Norwegen, Irland, Polen, Malta und Kanada an der Ausschreibung „Blue Carbon Ecosystems“ von JPI Oceans. Es werden internationale Verbundvorhaben mit Institutionen aus den beteiligten Ländern gefördert, die einen erkennbaren Beitrag zum Verständnis mariner Küstenökosysteme liefern und die ein hohes Potenzial zur Bindung von blauem Kohlenstoff aufweisen. Förderfähig sind nur Verbünde, an denen Partner aus mindestens drei der beteiligten Förderländer beteiligt sind.
Das BMFTR beabsichtigt im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ deutsche Partner innerhalb dieser europäischen Förderinitiative zu fördern. Die nationale Bekanntmachung formuliert die Förderbedingungen für deutsche Partner innerhalb der internationalen Förderinitiative von JPI Oceans.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den Projektträger Jülich beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Skizzen in englischer Sprache bis spätestens 2. März 2026 einzureichen.