StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Stichtag: 15.04.2011 Programmausschreibungen

zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung. Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Innovation zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Assoziierten Ländern des 7. Forschungsrahmenprogramms und Russland im Rahmen des europäisch-russischen Netzwerkes (ERA-NET) ERA.Net RUS. 

Vom 15. Februar 2011 

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
 

Die partnerschaftliche Nutzung von Chancen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit Russland ist eine wichtige Aufgabe bei der Erreichung der Ziele der Wissenschafts- und Innovationspolitik der meisten europäischen Länder und der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund haben sich interessierte nationale Träger von öffentlichen Forschungsförderprogrammen zum europäisch-russischen Konsortium ERA.Net RUS (Linking Russia to the ERA. Coordination of MS/AC S&T programmes towards and with Russia) zusammengeschlossen, um vor dem Hintergrund gemeinsamer Interessen die Forschungskooperationen zwischen europäischen Ländern und Russland zu intensivieren. 

Eines der Ziele von ERA.Net RUS ist es, innerhalb Europas existierende Ansätze der Zusammenarbeit innerhalb bilateraler Förderprogrammen - dort wo sinnvoll - zu bündeln und damit zum weiteren Ausbau des Europäischen Forschungsraums ("European Research Area", ERA) und seiner internationalen, auf Drittstaaten ausgerichteten Dimension beizutragen. Ein zentrales Instrument kann dabei künftig ein von interessierten nationalen Organisationen getragenes europäisch-russisches Programm zur Forschungs- und Innovationsförderung sein, welches auch langfristig einen Rahmen für die Integration Russlands in den Europäischen Forschungsraum (ERA) bildet. Die aktuelle Förderrichtlinie ist eine diesbezügliche Pilotmaßnahme. 

Im Vergleich zur gut etablierten Zusammenarbeit der EU Mitgliedsländer mit Russland im Bereich der Grundlagenforschung birgt die auf innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse ausgerichtete Kooperation über gemeinsame angewandte Forschung und Entwicklung noch großes Potenzial. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung multilateraler europäisch-russischer Kooperationen im Bereich angewandter, industrienaher und innovativer Forschung und Entwicklung von besonderer Bedeutung. Die vorliegende Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich innovationsorientierter Forschung und Entwicklung richtet sich vor allem an internationale Projektkonsortien aus forschungsaktiven, europäischen und russischen, innovativen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Verbund mit weiteren relevanten Akteuren. Auf deutscher Seite können auch deutsche Forschungseinrichtungen, die anwendungsbezogene Forschung betreiben, als Partner in diesen Konsortien gefördert werden. 

Gegenstand der Fördermaßnahme sind multilaterale Kooperationsvorhaben, die thematisch aus europäischer und russischer Sicht den prioritären Zukunftstechnologien zuzurechnen sind. 

Partner aus folgenden Ländern die multilaterale Forschungsvorhaben mit o.g. Zielsetzung durchführen, können im Rahmen der Pilotmaßnahme von ERA.Net RUS von den genannten Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien gefördert werden: 

  • Deutschland - Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Russland - Foundation for Assistance to Small Innovative Enterprises (FASIE)
  • Griechenland - General Secretariat for Research and Technology (GSRT)
  • Israel - Ministry for Industry, Trade and Labour (MOITAL)
  • Türkei - The Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBITAK)
  • Schweiz - University of Geneva (Swiss Leading House for Swiss-Russian S&T Cooperation) acting on behalf of the Swiss State Secretariat for Education and Research 

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart. Die Beteiligung von weiteren Projektpartnern, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind aber entweder gemäß nationaler Richtlinien der o.g. Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Länder haben, ist möglich. Allerdings kann eine Förderung grundsätzlich nicht gewährt werden. 

1.2 Rechtsgrundlage 

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden multilaterale, auf innovative Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse ausgerichtete vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen Projektpartner. 

Diese Vorhaben werden von kleinen innovativen Unternehmen in Russland in Zusammenarbeit mit Universitäten oder außeruniversitären öffentlichen oder privaten Forschungsinstitutionen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus EU Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern des 7. Forschungsrahmenprogramms durchgeführt. 

3 Zuwendungsempfänger
Auf deutscher Seite: 

Als Partner in antragstellenden Projektkonsortien sind zuwendungsberechtigt:

  • Öffentliche und private außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, 
  • Öffentliche und private Hochschulen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1

mit Sitz in Deutschland. 

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 

Auf Seite der Partnerländer: 

Antragstellern wird geraten, sich vor Einreichung der Bewerbung mit den jeweiligen Nationalen Kontaktstellen in Verbindung zu setzen zwecks Informationen zu berechtigten Antragstellern und förderfähigen Kosten. Eine Liste der jeweiligen Nationalen Kontaktstellen ist zu finden unter www.eranet-rus.eu/en/177.php

4 Zuwendungsvoraussetzungen Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. 

Nur transnationale Forschungsvorhaben können gefördert werden. Jeder Projektantrag muss mindestens von drei förderfähigen Institutionen aus drei verschiedenen an der Ausschreibung beteiligten Ländern gestellt werden. Dabei muss mindestens ein kleines innovatives russisches Unternehmen und ein Unternehmen aus Deutschland, Griechenland, Israel, der Türkei oder der Schweiz beteiligt sein. 

Deutsche antragsberechtigte Einrichtungen können in der Regel mit höchstens 100.000 Euro gefördert werden. Die Vorhaben werden mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten gefördert. Als Vorhabensbeginn wird September 2011 anvisiert. 

Für das gemeinschaftlich beantragte Forschungsvorhaben muss ein Projektkoordinator benannt werden, der das Projekt nach außen hin repräsentiert und für interne Managementprozesse verantwortlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise die Abfassung von Berichten, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und das Management von Intellectual Property Rights. 

Der Projektkoordinator ist auch für die elektronische Einreichung des Projektantrags verantwortlich. Unabhängig davon bleiben deutsche Zuwendungsempfänger für die Durchführung ihres Anteils am Gesamtprojekt die verantwortlichen Ansprechpartner für das Internationale Büro des BMBF. 

Die Beteiligung von weiteren Projektpartnern, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind aber entweder gemäß nationaler Richtlinien der o.g. Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Länder haben, ist möglich, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Einrichtungen schriftlich in Form eines "Letter of Commitment" zu belegen. 

Die Förderung für zuwendungsberechtigte deutsche Projektpartner an Forschungsvorhaben im Rahmen von ERA.Net RUS sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/ Kosten vor: 

a) Austausch von Experten einschließlich besonders qualifizierter NachwuchswissenschaftlerInnen: 

Reise- und Aufenthaltskosten 

Die Reisekosten vom Abreiseort bis zum Ort des Projektpartners werden grundsätzlich vom entsendenden Land übernommen. Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Russland, Griechenland, Israel, in die Türkei oder in die Schweiz reisen, erhalten Reisekosten (Flug Economy Class / Bahnfahrt 2. Klasse). 

Das Tagegeld wird für den Austausch innerhalb Europas grundsätzlich vom entsendenden Land übernommen. Tagegelder für Deutsche Wissenschaftler werden in Form von Pauschalen gewährt (derzeit für Russland: 107 € St.Petersburg und Moskau, 94€ andere Orte in Russland und 94€ für  Israel, Griechenland, die Türkei und die Schweiz). 

b) Personalkosten 

Kosten für wissenschaftliches und administratives Personal und studentische Aushilfen im Rahmen des beantragten Forschungsvorhabens können bezuschusst werden. 

c) Sachmittel und Verbrauchsmaterialien 

Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. Hierzu gehört Ausstattung, die nicht zur Grundausstattung der beantragenden Einrichtung zu rechnen ist (d.h. keine Ausstattung mit PCs oder andere häufig benutzte Ausstattung). 

Für die Durchführung des Projekts notwendiges Verbrauchsmaterial ist förderfähig, solange es nach Start des Projekts erworben wird. Verbrauchsmaterial, das zur Grundausstattung der beantragenden Einrichtung zu rechnen ist, ist nicht förderfähig. 

d) Vergabe von Aufträgen 

Grundsätzlich sollten die Antragsteller alle notwendigen Ressourcen zur Durchführung des Projekts mitbringen. In Ausnahmefällen können jedoch Aufgaben, die nicht zu den zentralen Aufgaben des Projekts zählen, durch Unteraufträge vergeben werden. Hierzu gehört z.B. Raummiete, Übersetzungskosten, Kosten für technische Ausrüstung im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen, Druckkosten etc. 

e) Veranstaltungen 

Kosten für Veranstaltungen sollen grundsätzlich von dem Partner übernommen werden, in dessen Land die Veranstaltung stattfindet. Für die Durchführung von Veranstaltungen in Deutschland werden Kosten z. B. der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. 

f) Maßnahmen zur gemeinsamen Vermarktung von Innovations-Kompetenz 

Für die bessere Vermarktung von deutschen innovationsbezogenen Aktivitäten in den Partnerländern werden Kosten für Präsentation der deutschen Einrichtungen im Rahmen der projektbezogenen Zusammenarbeit (z.B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Roadshows, Aufbau einer Internetpräsenz) bezuschusst. 

g) Ausgaben/Kosten für die Anmeldung und Erteilung von Schutzrechten 

Regelung für Hochschulen 

Notwendige Ausgaben für die Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechtes (Patentanwalt und Patentamt) zur Erfüllung des Zuwendungszwecks, soweit die Ausgaben im Bewilligungszeitraum anfallen und nicht anderweitig öffentlich finanziert wurden bzw. werden. 

Regelung für kleine und mittlere Unternehmen 

Außerdem können notwendige Kosten von KMU im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission für die Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechtes (Patentanwalt und Patentamt) zur Erfüllung des Zuwendungszwecks als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit die Kosten im Bewilligungszeitraum anfallen und nicht anderweitig öffentlich finanziert wurden bzw. werden. 

h) Gemeinkostenzuschläge 

Gemeinkosten sind förderfähig, abhängig von der Art der Institution und dem entsprechenden Abrechnungssystem. 

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähi-gen Kosten - vorausgesetzt. 

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. 

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. 

5 Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt: 

Internationales Büro des BMBF (IB) 
im Projektträger 
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de 

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Maria Josten
E-Mail: maria.josten(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 38 21- 415 

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Iryna Ibel
E-Mail: iryna.ibel(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 38 21- 803 

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren 

Bis spätestens 15.04.2011 

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt werden von den antragstellenden Projektkonsortien Projektvorschläge gemeinschaftlich eingereicht. Nach der Bewertung werden erfolgreiche Antragsteller eines Projektkonsortiums zur förmlichen Antragstellung durch die jeweilige nationale Förderorganisation eingeladen. 

Es wird dringend empfohlen, dass die einzelnen Mitglieder eines antragstellenden Projektkonsortiums vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufnehmen. Eine Liste der Ansprechpartner bei den jeweiligen nationalen Förderorganisationen ist auf der Projektwebseite www.eranet-rus.eu/en/177.php verfügbar.
  
Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat ERA.Net RUS ein zentrales Sekretariat etabliert, das mit der Abwicklung des zentralen Antragstellungs- und Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Förderorganisationen. 

ERA.Net RUS Joint Call Secretariat (JCS) 
Franziska Müller/ Christian Schache
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) 
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Email: era.net-rus(at)dlr.de 
Tel.: 0228-3821-447 bzw. - 465 

Antragsunterlagen: 

Zur Erstellung von gemeinschaftlichen Projektvorschlägen ist das elektronische webbasierte Antragssystems "PT-Outline" des Sekretariats (Joint Call Secretariat) zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: www.pt-it.de/ptoutline/application/inno Einreichung der ausgearbeiteten Projektvorschläge: 

Die Projektvorschläge sind durch den antragstellenden Projektkoordinator beim Joint Call Secretariat über das webbasierte Antragssystem 

bis zum 15. April 2011, 18:00 Uhr (MEZ) elektronisch einzureichen 

Eine Einreichung in Papierversion ist nicht vorgesehen. 

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an: 

Sunay Basyigit
Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft -und Raumfahrt e. V.
IKT-Service
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin
Telefon: +49 30 67055-705 

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. 

Die für den Projektvorschlag im Detail benötigten Informationen können den "Guidelines for Applicants" und den "Terms of References" entnommen werden (auf der Website www.eranet-rus.eu/en/177.php). 

Begutachtungsverfahren: 

Das Joint Call Secretariat wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen, alle Projektvorschläge zunächst auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen. Projektvorschläge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den "Terms of References" festgehalten, die auf der ERA.Net RUS Webseite (www.eranet-rus.eu/en/177.php) zu finden sind. 

Die Evaluierung der Projektvorschläge basiert auf einem internationalen, unabhängigen peer-review Verfahren. 

Als erstes werden die Projektvorschläge von internationalen, unabhängigen Evaluatoren anonym bewertet. 

In einem zweiten Schritt wird ein internationaler Gutachterkreis bestehend aus Fachwissenschaftlern sowie Experten im Bereich "Innovation"  die Evaluationsergebnisse konsolidieren, eine Rangliste aller Anträge erstellen und diese an die Förderorganisationen weiterleiten. 

Die endgültige Förderentscheidung wird von den beteiligten Förderorganisationen getroffen.
  
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  1. Wissenschaftliche und Technologische Qualität des geplanten Projekts
  2. Erwartete ökonomische und gesellschaftliche Wirkung und Ergebnisse des geplanten Projekts
  3. Qualität des Projektkonsortiums
  4. Qualität des Projektmanagements
  5. Qualität der Präsentation des Antrags.

Weitere Details zu den Evaluationskriterien sind in den "Terms of References" beschrieben, die auf der ERA.Net RUS Website (www.eranet-rus.eu) zu finden sind. 

Basierend auf den Förderentscheidungen werden die Förderorganisationen (Zuwendungsgeber) die für eine Förderung geeigneten kooperativen Vorhaben auswählen und das formelle Antragsverfahren für die am Antrag beteiligten zuwendungsberechtigten Einrichtungen aus ihren jeweiligen Ländern einleiten. 

Alle antragstellenden Projektkonsortien werden über den Projektkoordinator über das Ergebnis der Auswahl vom Joint Call Secretariat schriftlich informiert. 

Die einzelnen nationalen Einrichtungen (Projektpartner in den bewilligten kooperativen Vorhaben) werden von den entsprechenden nationalen Zuwendungsgebern direkt gefördert.  

5.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge durch deutsche Projektpartner
Mit den für eine Förderung ausgewählten, zuwendungsberechtigten deutschen Antragsstellern wird das Internationale Büro des BMBF im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Hierzu wird das IB nach Beendigung des Auswahlverfahrens die inhaltlich positiv begutachteten deutschen Antragsteller zur förmlichen Antragstellung auffordern. Förderung erhalten nur diejenigen bereits inhaltlich positiv begutachteten Antragsteller, bei denen auch der förmliche Antrag den Voraussetzungen der Bekanntmachung entspricht. Anträge, die nicht alle formalen Bedingungen erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden für die Förderung nicht berücksichtigt. 

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO. 

6 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 

Bonn, den 15. Februar 2011 

Bundesministerium für
Bildung und Forschung 

Im Auftrag 

Michael Schlicht 

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¹Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahres-umsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jah-resumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) 

Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_en.pdf   und ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm

Quelle: BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: EU Russland Themen: Förderung

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