StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "GlobE - Globale Ernährungssicherung" im Rahmenprogramm "Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030"

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "GlobE - Globale Ernährungssicherung" im Rahmenprogramm "Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030"

Stichtag: 04.10.2011 Programmausschreibungen

Vom 06. Juli 20111

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Sicherung der weltweiten Ernährung stellt ein zentrales Handlungsfeld der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" dar. Um künftig eine Ernährung von 8-10 Mrd. Menschen weltweit zu gewährleisten, muss die globale landwirtschaftliche Produktion dringend gesteigert, aber auch durch geringere Verluste besser gesichert werden. Zudem wächst der Bedarf an veredelten Lebensmitteln aufgrund von veränderten Konsummustern. Der Bedarf an Biomasse für energetische und stoffliche Zwecke wird ebenso steigen. Die Realisierung der Bioökonomie als Wirtschaftsform, in der nachhaltige biologische Prozesse ressourcenintensive und umweltbelastende Verfahren ablösen, darf nicht zu einer Belastung der weltweiten Ernährungssituation führen. In vielen Ländern zeichnet sich jedoch eine zunehmende Konkurrenz der landwirtschaftlichen Biomasseproduktion für unterschiedliche Nutzungskonzepte ab und die bestehenden Nahrungssysteme geraten unter Druck. Zusätzlich kommt es durch die Auswirkungen des Klimawandels zum Verlust agrarwirtschaftlich nutzbarer Flächen. Die Länder Afrikas, in denen bereits heute eine Ernährungsunsicherheit herrscht, sind hier besonders betroffen. Daher sind speziell in diesen Regionen Maßnahmen gefordert, die eine Stabilisierung und Weiterentwicklung der Ernährungssicherung vorantreiben. Ziel ist es, die Entwicklung einer nachhaltigen Agrarwirtschaft in afrikanischen Ländern zu unterstützen, durch die die Versorgung der Bevölkerung vor Ort gewährleistet werden kann. Diese Bekanntmachung leistet somit einen Beitrag zu den Zielen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung.

Neben der adäquaten Entwicklung von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sieht das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) die Chance, durch neues Wissen wirksame Beiträge zur Verbesserung der Ernährungssituation zu leisten. Die Bedarfsformulierung muss dabei stets spezifisch für die Zielregion erfolgen und mit regionalen oder nationalen Forschungs- und Entwicklungsstrategien übereinstimmen. Daher sind nationale Kompetenzen in Forschung und Entwicklung mit Kompetenzen vor Ort zu bündeln und gezielt weiterzuentwickeln. Dies soll innovative, regional adaptierte Forschungs- und Lösungsansätze und eine zukünftige Umsetzung durch Entscheidungsträger vor Ort ermöglichen. Im Rahmen von Verbundforschungsprojekten sollen Kooperationen mit afrikanischen Partnern intensiviert oder neue aufgebaut werden, die zur Entwicklung einer leistungsstarken und nachhaltigen Agrarforschungslandschaft in den Zielregionen beitragen. Dies erfordert nicht nur agrar- und naturwissenschaftliche, sondern auch sozioökonomische Kompetenzen. Diese Förderinitiative hat daher folgende zentrale Anliegen:

  • die partizipative Gestaltung von deutsch-afrikanischen Forschungsnetzwerken mit dem inhaltlichen Fokus "Nahrungssystem",
  • Identifizierung und Lösung zentraler Probleme des übergeordneten "Nahrungssystems" in Ländern Afrikas, unter Einbindung von Forschern und Institutionen der Zielregion im Rahmen von Verbundforschung,
  • Entwicklung regional adaptierter Forschungslösungen, die auf einer fundierten Situationsanalyse der jeweiligen Zielregion beruhen,
  • Unterstützung und Weiterentwicklung von Forschungskapazitäten in Deutschland und den Partnerländern.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO), ABl. (EU) L 214 vom 09.08.2008, S. 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags AEUV freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.

Weitere Informationen zur "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030", die gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) freigestellt wurde, sind im Internet unter http://www.bmbf.de/de/1024.phpwww.bmbf.de/de/1024.php und den dort verknüpften Dokumenten zu finden.

2 Gegenstand der Förderung

Zentrale Herausforderungen der globalen Ernährungssicherung sind Produktivitäts- und auch Einkommenssteigerungen in der Agrarwirtschaft sowie der Ausgleich der Bedarfs- und Versorgungsungleichgewichte. Das "Nahrungssystem" ist als übergeordnetes System zu verstehen, das auf vielfältigen Wechselbeziehungen und -wirkungen unterschiedlichster Ressourcen, biotischer und abiotischer Parameter sowie der Akteure beruht. Die Optimierung eines solchen Systems kann nur erfolgen, wenn zuvor eine systemorientierte regional-spezifische Bedarfsanalyse zu Grunde gelegt wird. Die Systembeschreibung erfordert daher eine vorausgehende umfassende Analyse aller dieses System beinflussenden Faktoren.

Der Einsatz von Ressourcen (Boden, Wasser, Nährstoffe, Energie, Arbeitskraft), der standort- und bedarfsgerechte Einsatz von weiteren Produktionsmitteln (z.B. Technik, Düngemittel, Futtermittel oder Saat- und Pflanzgut), die Sicherheit und Qualität von Nahrungsmitteln, der Konsum/das Ernährungsverhalten sowie angepasste Anbau- und Ernte-, Haltungs- und Lagerungstechniken sowie Marktzugänge bilden die Produktivität eines Nahrungssystems ab. Die Abläufe entlang der landwirtschaftlichen Produktionskette von der Aussaat bis zum Konsum der landwirtschaftlichen Produkte sind eingebettet in ein jeweils spezifisches kulturelles, politisches, soziales, ökologisches und ökonomisches Umfeld. Beispielsweise sind bei der Frage nach Möglichkeiten der Ertragssteigerung neben dem System "Pflanze - Boden - Klima" auch die Systeme "Landnutzung", "Sozialstruktur" und "Infrastruktur" zu betrachten. Die Gesamtheit der Faktoren bildet das "Nahrungssystem" ab. Neben den stärker umweltdeterminierten Standortbedingungen spielen insbesondere auch sozioökonomische Aspekte wie die gesellschaftlichen Strukturen vor Ort eine herausragende Rolle. Somit müssen auch diese Aspekte erfasst, analysiert und in einen Forschungsansatz integriert werden. Alle diese Ziele und Maßnahmen, den Aufbau einer leistungsstarken und nachhaltigen Agrarforschungslandschaft in afrikanischen Zielregionen zu unterstützen, erfordern eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit lokalen Wissensträgern und ein hohes Maß an Sensibilität bzgl. der kulturellen und politischen Besonderheiten der beteiligten Länder/Regionen.

In einem themenoffenen Wettbewerb zwischen Netzwerkkonzepten interdisziplinärer Forschungsverbünde mit Partnern aus Deutschland und afrikanischen Ländern sollen Forschungsthemen zur Steigerung und/oder Sicherung der agrarwirtschaftlichen Produktion identifiziert werden. Der systemumfassende Gedanke steht im Vordergrund aller Forschungsanstrengungen, die sich mit dem übergeordneten "Nahrungssystem" befassen.

Anhand der nachfolgenden vier Leitthemen sollen Forschungsschwerpunkte für die jeweilige Systembetrachtung zunächst identifiziert und anschließend bearbeitet werden (d.h. diese Themen sind von den Verbünden zu berücksichtigen). Dabei ist zu beachten, dass die Nachhaltigkeit in allen Leitthemen von zentraler Bedeutung ist:

  • Landwirtschaftliche Produktion/ Ernährung/ Gesundheit
  • Boden/ Wasser/ Stoffflüsse und Kreisläufe
  • Verlustreduzierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Bäuerliche und geschlechtsspezifische Strukturen / Standortspezifische Lösungsansätze

Ergänzend können folgende Themen in die Systembetrachtung integriert werden:

  • Pflanzen/ Pflanzenzüchtung
  • Biomasse/ Bioenergie
  • Tiere im System

Weitere Themen können vorgeschlagen werden, sofern sie den Zielen der Förderrichtlinie entsprechen.

Nachfolgende Punkte sind übergeordnete Ziele dieser Förderinitiative:

  • Erwartet werden Forschungskonzepte, die anhand einer eingehenden Systemanalyse erstellt werden, die als Grundlage für die Zusammenarbeit innerhalb des Konsortiums dient. Aufgrund der Komplexität der zu untersuchenden Themen sind neben den agrar- und naturwissenschaftlichen Bereichen im besonderen Maße die angrenzenden Fachdisziplinen einzubinden wie u.a. Geowissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
  • Die partnerschaftliche Kooperation mit Akteuren vor Ort ist Voraussetzung für die Förderung. Kenntnisse und Erfahrungen der Partner aus den betroffenen Regionen sind einzubinden. Die Bedarfsorientierung der identifizierten Forschungsthemen ist ein besonderes Merkmal dieser Initiative und muss mittels Beschreibung der spezifischen Situation der Region belegt werden.
  • Die Vernetzung zwischen deutschen und afrikanischen Partnern soll dabei nicht nur auf Personen- bzw. Projektebene, sondern auch auf Ebene der Institutionen verankert werden, um langfristig tragfähige Kooperationsbeziehungen zu etablieren. Die Zusammenarbeit soll möglichst viele Aufgaben in Forschung, Wissens- und Technologietransfer umfassen.

Zur Erreichung dieser Ziele ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen. Um alle für die Bearbeitung des systemischen Ansatzes notwendigen deutschen und afrikanischen Partner in die Konsortien integrieren und bei der Festlegung der endgültigen Projektziele beteiligen zu können, wird eine mehrmonatige Vorbereitungsphase gefördert (siehe unter Ziffer 7.2).

Im Zentrum der Konsortien stehen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die in den Projekten mit afrikanischen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Einbindung von Partnern aus der Wirtschaft ist erwünscht, um einerseits künftig eine marktnahe Umsetzung der Forschungsergebnisse zu ermöglichen und andererseits die Erfahrungen der Wirtschaftsunternehmen in diesem Sektor aufzunehmen.

3 Projektstruktur und Zuwendungsempfänger

Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, in denen je nach Projektausrichtung Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben und Unternehmen unter Einbezug von Partnern aus afrikanischen Ländern an interdisziplinären Projekten zusammenarbeiten. Die Koordination des Verbundes kann durch einen akademischen Partner übernommen werden. Finanzielle Mittel (in der Regel bis zu eine TVöD E13/2 Stelle basierend auf den geltenden tarifvertraglichen Voraussetzungen), die zur Koordinierung benötigt werden, können unterstützend beantragt werden. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von bis zu fünf Jahren möglich ist. Projekte, die auf mehr als 3 Jahre angelegt sind, können nach einer Zwischenevaluierung maximal 2 Jahre fortgeführt werden.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htmec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm einzusehen). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines "Verbundprojektes" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdfwww.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.

Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt i.S.v. Artikel 8 AGVO vorliegt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c bis f AGVO genannten Schwellenwerte und die in Artikeln 26, 27, 31, 32, 33 und 36 AGVO genannten Förderquoten werden nicht überschritten.

Dort wo entsprechende Normen, Standards bzw. Leitlinien nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, können diese projektbegleitend entwickelt werden.

Für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen im Agrarsektor müssen die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5 bzw. 7 des Artikels 34 der AGVO erfüllt sein.

Die Laufzeit der geförderten Maßnahme beträgt im Regelfall 3+2 Jahre (siehe Ziffer 3).

Es ist beabsichtigt, die Einbindung von Entwicklungsländern in diese Fördermaßnahme zu forcieren. Daher sollen im Rahmen von FuE-Verbundvorhaben bestehende Kooperationen ausgebaut und neue geschlossen werden. Afrikanische Partner bringen vorzugsweise eigene Beiträge entsprechend ihrer Wirtschaftskraft mit, sie können aber auch durch Forschungsaufträge in den Forschungsverbund integriert werden. Dies muss bei der Antragstellung der deutschen Projektpartner berücksichtigt werden. Auch könnten die internationalen Agrarforschungszentren der Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung (CGIAR) sowie das afrikanische Insektenforschungsinstitut icipe und das Weltgemüseforschungsinstitut AVRDC die bekannten Förderinstrumente im Rahmen der Schwerpunkte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nutzen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Biologie

Forschungszentrum Jülich GmbH

Internet: http://www.ptj.de/globewww.ptj.de/globe

beauftragt.

Ansprechpartner sind:

Herr Dr. Frank Jansen

Fachbereich PtJ-BIO 6

Tel.: 02461/61-1988

Fax: 02461/61-2730

E-Mail: f.jansen(at)fz-juelich.de

Herr Dr. Ramón Kucharzak

Fachbereich PtJ-BIO 6

Tel.: 030/20199-3175

Fax: 030/20199-470

E-Mail: r.kucharzak(at)fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htmwww.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/www.kp.dlr.de/profi/easy/).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, wobei zur Entscheidungsfindung jeweils eine internationale Begutachtung durch externe Experten einbezogen wird.

7.2.1 Verfahren für die erste Stufe

In der ersten Stufe sollen auf der Grundlage von vorläufigen Konzeptskizzen Gesamtkonzepte erstellt werden. Es muss sich dabei um neue evidenzbasierte Forschungskonzepte handeln. Die Gesamtkonzepte dienen als Bewertungsgrundlage für die Zulassung zur zweiten Stufe der Förderung.

Für die Konzeptentwicklungsstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst elektronisch Projektskizzen über das Internet-Portal ptoutline (http://www.pt-it.de/ptoutline/application/GlobEwww.pt-it.de/ptoutline/application/GlobE) vorzulegen. Eine Anleitung zur Erstellung von Projektskizzen findet sich unter den "allgemeinen Hinweisen" in ptoutline (http://www.ptoutline.de/GlobEwww.ptoutline.de/GlobE). Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache dringend empfohlen. Im Internet-Portal ptoutline ist die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochzuladen. Aus den Eingaben in ein Internetformular wird eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und Vorhabenbeschreibung werden gemeinsam begutachtet. Damit die elektronische Version der Vorhabenübersicht und der Vorhabenbeschreibung Bestandskraft erlangen, müssen beide Dokumente nach erfolgter elektronischer Antragstellung zusätzlich in Papierform mit der Unterschrift des Verbundkoordinators bzw. bei Einzelprojekten des Projektleiters beim Projektträger eingereicht werden.

Die Eingaben im Internet-Portal ptoutline können bis zum 04.10.2011 eingereicht werden. Das Internet-Portal wird mit Ablauf der Deadline geschlossen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber aus technischen Gründen möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger erforderlich. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Die Konzeptentwicklung sollte im Regelfall von einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, in Ausnahmefällen von einer Bundeseinrichtung mit Forschungsaufgaben koordiniert werden.

Die Darstellung in den Konzeptskizzen sollte folgender Gliederung entsprechen:

  1. Inhaltliche Beschreibung des Forschungsthemas und Aufgabenstellung des Konzeptes mit Relevanz zur Bekanntmachung, Zielen, Meilensteinen sowie eine erste Skizzierung der inhaltlichen und strukturellen Ideen zur Umsetzung
  2. Beschreibung der im Verbund anfänglich und ggf. zukünftig eingebundenen deutschen und afrikanischen Partner aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen (Kernkompetenzen, Vorarbeiten, Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, etc.)
  3. Beschreibung des Verfahrens und des Arbeitsprogramms zur Ausarbeitung des Gesamtkonzeptes in einem Zeitraum von maximal 6 Monaten
  4. Voraussichtlicher Finanzbedarf für die Ausarbeitung und Begründung.

Die Konzeptskizze muss selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Sie darf 20 Seiten (DIN A4, Schriftgrad 11, Arial, 1.15 zeilig) nicht übersteigen.

Auf Grundlage der unter Ziffer 7.2.2 genannten Zuschlagskriterien sollen die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt werden.

Den Koordinatoren der ausgewählten Konzeptskizzen wird - ggf. zusammen mit Empfehlungen zur Überarbeitung und Ergänzung - die Vorlagefrist zur Einreichung eines vollständig ausgearbeiteten Gesamtkonzeptes mitgeteilt.

Für die Erstellung des Gesamtkonzeptes, bei der die Partner eng zusammenarbeiten, können notwendige Aufwendungen für Personal, Reisen, Workshops und externe Beratungsdienste oder weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vernetzung der Partner beantragt werden. Dazu sind gleichzeitig mit der Einreichung der Konzeptskizze dem Projektträger Jülich Anträge gemäß Ziffer 7.1 der Bekanntmachung über maximal 75.000 ¬ Zuwendung und eine Laufzeit von 6 Monaten in elektronischer und schriftlicher Form mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragstellers vorzulegen. Der Laufzeitbeginn sollte zum 02.01.2012 terminiert werden.

7.2.2 Auswahl von Konzeptskizzen: Gutachterkreise

Die eingegangenen Konzeptskizzen werden unter Beteiligung externer, international besetzter Gutachterkreise nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Fördermaßnahme
  • Plausibilität der skizzierten systembasierten Bedarfsanalyse
  • Qualität der Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern
  • Exzellenz und Expertise des Antragstellers und der beteiligten Partner (sowohl afrikanische als auch deutsche); einschlägige Vorarbeiten aller Partner
  • Relevanz der zu untersuchenden Forschungsthemen sowie Erfolgsaussichten
  • Qualität und Funktionalität der gewählten Forschungsstruktur bezüglich der geplanten Zielsetzung (Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, Qualität und Stringenz der Zeit- und Arbeitsplanung, Qualität der Integration, Interdisziplinarität und arbeitsteiligen Vernetzung der Partnern)
  • Durchführbarkeit des Projektes: angemessenes Budget, Nachweis aller notwendigen Expertisen und Ressourcen
  • Angemessenheit der verbundinternen Strukturen für Koordination
  • Bewertung der Ausführungen zur Unterstützung des Aufbaus einer leistungsstarken und nachhaltigen Agrarforschungslandschaft im afrikanischen Partnergebiet.

Als Ergebnis der bis zu 6 monatigen Förderung in der ersten Stufe sollen neben dem Gesamtkonzept vollständig ausgearbeitete Anträge für interdisziplinäre, systemisch angelegte Kooperationsprojekte vorliegen, die im Rahmen einer zweiten Begutachtungsrunde als Bewertungsgrundlage dienen. Die Erstellung des Gesamtkonzeptes stellt den Abschluss der ersten Stufe dar.

7.2.3 Verfahren für die zweite Stufe

Die vollständigen Gesamtkonzepte sollten 30 Seiten für die u.g. Angaben, sowie jeweils bis zu 4 Seiten für die einzelnen Teilprojekte (u.g. Punkt 1) nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgrad 11, Arial, 1.15 zeilig). Die Bewerbungsunterlagen stellen das Gesamtkonzept zur systemorientierten Verbundforschung dar, mit dem Ziel eine leistungsstarke und nachhaltige Agrarforschungslandschaft in Partnerregionen Afrikas zu unterstützen. In Ergänzung zu den geforderten Ausführungen unter Ziffer 7.2.1 werden folgende Angaben erwartet:

  1. Inhaltliche Beschreibung des evidenzbasierten Forschungsthemas und Aufgabenstellung des Kooperationsprojektes mit Relevanz zur Bekanntmachung, Zielen, Meilensteinen
  2. Beschreibung der im Kooperationsprojekt eingebundenen deutschen und afrikanischen Partner aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen (Kernkompetenzen, Vorarbeiten, Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, etc.)
  3. Beschreibung von Art, Intensität und Umfang der Zusammenarbeit der beteiligten Partner (ggf. mit Verweis auf die skizzierten Projekte)
  4. Aufgaben und Organisation der Koordination
  5. Finanzbedarf
  6. Verwertungsplan
  7. Perspektiven zur nachhaltigen Weiterführung der aufgebauten Strukturen nach Ende der Förderung.

Es steht den Antragstellern frei, im oben vorgegebenen Umfang weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung der Verbünde von Bedeutung sind. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Dieses Verfahren wird durch eine zweite Begutachtungsrunde abgeschlossen.

7.2.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Nach Auswahl der besten und aussichtsreichsten Gesamtkonzepte sollen Kooperationsprojekte unterstützt werden. Hierzu werden in Abstimmung mit dem Koordinator des Forschungsverbundes die jeweiligen Projektleiterinnen und -leiter zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Über diese Förderanträge wird dann nach abschließender Prüfung entschieden. Die Förderung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Aus der Vorlage der Bewerbungsunterlagen zur ersten und zweiten Stufe sowie der Projektanträge können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie "Forschungsprofil in den Neuen Technologien" (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline "ProfilNT" hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter http://www.bmbf.de/de/1956.phpwww.bmbf.de/de/1956.php.

7.4 Projektmonitoring

Im Rahmen der Initiative "GlobE - Globale Ernährungssicherung" sollen jährliche Statusseminare durchgeführt werden, um den aktiven Austausch zwischen den verschiedenen Forschungsansätzen zu gewährleisten. Die Teilnahme der Projektleiter an den Statusseminaren ist verpflichtend und muss in der Reisekostenplanung berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Projektleiter aufgefordert werden, an thematisch übergreifenden Veranstaltungen des BMBF, beispielsweise zur Nachwuchsförderung teilzunehmen.

7.5 Informationsveranstaltung

Neben der Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme zu einem der obengenannten Ansprechpartner wird es eine Informationsveranstaltung zu dieser Maßnahme geben. Als Termin für die Veranstaltung ist der 04.08.2011 in Berlin vorgesehen. Weitere Informationen zur Veranstaltung können auf den Internetseiten des Projektträgers Jülich (www.ptj.de/globe) nachgelesen werden (siehe 7.1).

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 06.07.2011

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Henk van Liempt

Quelle: BMBF Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Lebenswissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit Förderung

Weitere Informationen

Projektträger