StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung zur Förderung der Maßnahme "Migration und gesellschaftlicher Wandel"

Bekanntmachung zur Förderung der Maßnahme "Migration und gesellschaftlicher Wandel"

Stichtag: 01.03.2017 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der Maßnahme "Migration und gesellschaftlicher Wandel" im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms "Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften" vom 3. November 2016 (Bundesanzeiger vom 15.11.2016). Abhängig von dem Forschungskonzept können im Rahmen der internationalen Kooperation wechselseitige Forschungsaufenthalte im euro­päischen Ausland gefördert werden. Ebenso förderfähig sind internationale Workshops.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Frage nach den Folgen von Migration für die deutsche Gesellschaft ist nicht zuletzt angesichts der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen vordringlich. Ihre Beantwortung wird sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union in den nächsten Jahrzehnten beschäftigen. Einwanderung wird in Deutschland zwar mittlerweile mehrheitlich als gesellschaftliche Normalität anerkannt. Sie stellt die Gesellschaft aber auch vor große Herausforderungen. Das politische Ziel wird darin bestehen, eine allgemeine Teilhabe zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern und zu stärken. Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Vorhaben, die den durch Migration ausgelösten gesellschaftlichen Wandel in den Mittelpunkt stellen und Forschung zu Migration und Integration unter dem Vorzeichen gesellschaftlicher Vielfalt in den Blick nehmen.

In der Geschichte der Bundesrepublik ist Einwanderung kein neues Phänomen. Seit der Nachkriegszeit fanden – auch in die damalige DDR – vielfältige Zuwanderungsbewegungen aufgrund unterschiedlicher Ursachen statt. Parallel zur Globalisierung und Beschleunigung der internationalen Migration in den achtziger Jahren hat die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls zugenommen. Sie hat jüngst vor allem durch Fluchtbewegungen einen starken Zuwachs erfahren. Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist die ethnische, religiöse und kulturelle Zusammensetzung der Eingewanderten immer diverser geworden. Forschungsergebnisse zu vergangenen Einwanderungsphasen deuten darauf hin, dass die aktuelle Einwanderung die Gesellschaft Deutschlands in kultureller, sozialstruktureller und institutioneller Hinsicht spürbar verändern wird.

Diese gesellschaftlichen Wandlungsprozesse machen es notwendig, hinsichtlich aktueller wie vergangener Migration neue Fragen zu stellen und bisherige Forschungskonzepte und -methoden den neuen Forschungsfragen anzupassen. Auf der Basis empirisch fundierter Erkenntnisse können Lösungskonzepte für Probleme entwickelt werden, mit denen Deutschland als Zuwanderungsland konfrontiert ist. Daher soll Zuwanderung nach Deutschland unter dem Aspekt untersucht werden, dass sie einen gesellschaftlichen Wandel auslöst. Insbesondere interessiert hier der Institutionenwandel, der auch durch Migrationsprozesse angestoßen wird, sowie der Wandel von Normen und Werten, einschließlich der Normen- und Wertekonflikte. Ebenso entscheidend sind Erkenntnisse über den Wandel weiterer kultureller Aspekte wie Sprache, Religion, Einstellungen und Identität sowie deren Folgen für gesellschaftliches Zusammenleben. Dabei sind sozialstrukturelle Aspekte, die auf Migration beruhen, wie z.B. Arbeitsmarktsegmentation oder räumliche Segregation als Hintergrund kulturellen und institutionellen Wandels zu berücksichtigen. Hierbei spielen auch die räumlichen Kontexte eine Rolle, z. B. die Unterschiede Stadt/Land und zwischen Bundesländern. Es bedarf dieser Forschungsgrundlage, um orientierendes Wissen zur Akzeptanz von und zum Umgang mit Pluralität zu generieren und damit zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beizutragen.

Integration bedeutet aus dieser Perspektive nicht eine Eingliederung in eine gleichsam statische und monolithische Gesellschaft. Vielmehr wird der Blick auf dynamische Aspekte von Einwanderung gelenkt. Das sind zum einen Entwicklungen von Migrations- und Eingliederungsformen in der Bundesrepublik, die auch postmigrantische Perspektiven einschließen. Zum anderen werden gesellschaftliche Veränderungen beleuchtet, die durch Einwanderung sowie durch transnationale Beziehungen, insbesondere auch die Beziehungen zum Herkunftsland, von Eingewanderten angestoßen werden. Außerdem wird berücksichtigt, dass Integration in einer pluralen und regional spezifischen Gesellschaft stattfindet. Gesellschaftlicher Wandel durch die aktuelle Zu- bzw. Einwanderung nach Deutschland soll dabei – auch unter Berücksichtigung vergangener Einwanderung – mit Blick auf zwei Forschungsbereiche untersucht werden: Erstens kulturelle Integration und Kulturwandel und zweitens durch Einwanderung ausgelöster institutioneller Wandel, der die gesellschaftliche Teilhabe von Einwanderern ermöglicht.

Grundlage für diese Förderaktivität ist der Themenschwerpunkt "Kulturelle Vielfalt und Zivilgesellschaft – Potenziale für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ermöglichen" des Rahmenprogramms für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, das unter http://www.bmbf.de/de/4630.php abrufbar ist.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie stellt keine Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar, soweit es sich bei dem zu fördernden Vorhaben um eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit handelt (vgl. Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation [2014/C 198/01]).

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF beabsichtigt die Förderung von Forschungsvorhaben zu den unten beschriebenen Themenfeldern über eine Dauer von bis zu vier Jahren. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben (siehe Nummer 3).

Themenfeld I: "Diversität und kultureller Wandel durch Zuwanderung"

Die zunehmende Diversität in Deutschland auch aufgrund von Einwanderung verändert kulturelle Erscheinungsformen wie Normen und Werte, Geschlechterrollen, Sprache, Religion, Identität und soziale Beziehungen. Diese beschleunigte kulturelle Pluralisierung setzt Potenziale und Modernisierungsimpulse frei (z. B. in Hinblick auf transnationale Beziehungen, Kompetenzen und weltoffene Einstellungen). Im Falle eines kulturellen Auseinanderdriftens birgt sie aber auch Risiken sozialer Spaltung. Die Aufgabe dieses Themenfelds ist es, die verschiedenen kulturellen Integrationsaspekte und -prozesse, insbesondere wie sie sich in Alltagssituationen darstellen, zu erfassen, zu erklären und sie in Zusammenhang mit einem gesamtgesellschaftlichen kulturellen Wandel zu bringen.

Bisherige Forschungsergebnisse haben z. B. auf die entscheidende Bedeutung des Spracherwerbs in Integrations­prozessen hingewiesen. Sprachkompetenz und sprachliche Variation stehen in engem Zusammenhang mit weiteren kulturellen Erscheinungsformen wie Identität und Norm- und Wertesystemen. Sprachkompetenz ist dabei nicht nur eine entscheidende Voraussetzung für Teilhabe. Aufgrund der basalen Rolle von Sprachkontakt bewirken sprachliche Veränderungen (z. B. hin zu Mehrsprachigkeit oder "hybriden" Sprachen) einen Kulturwandel und sprachliche Variationen schlagen sich im Alltagshandeln wie in sozialen Strukturen nieder.

Auch die Folgen religiöser Pluralisierung durch Migration sind in diesem Zusammenhang von Interesse. Das betrifft sowohl den Einfluss von Migration auf Einstellungen zu Religion in der Gesamtgesellschaft als auch die Bedeutung der Religion der Einwanderinnen und Einwanderer in ihrem Alltagsleben. In welchen Formen wird religiöse Verschiedenheit sozial akzeptiert und wie schlägt sich dies auf Identitäten, Einstellungen und Verhaltensweisen von Zugewanderten und anderen sozialen Gruppen nieder?

Veränderungen in der kulturellen Zusammensetzung der Gesellschaft sind auch ein wesentlicher Grund für einen Norm- und Wertewandel. Allgemein geht es um die Frage, in welchen Alltagssituationen unterschiedliche Werte aktiviert und relevant werden. Denn Werte- und Normsysteme einzelner Einwanderergruppen unterscheiden sich zum Zeitpunkt der Ankunft in der Aufnahmegesellschaft untereinander ebenso, wie sie von denen vorhandener Gruppen differieren. "Mitgebrachte" Werte und Normen ändern sich zum einen im Laufe des individuellen Eingliederungsprozesses, zum anderen über Generationen hinweg. Gleichzeitig wandeln sich die vorherrschenden Werte und Normen der Aufnahmegesellschaft. Eine besondere soziale Bedeutung hat in diesem Zusammenhang z. B. die Frage nach dem Wandel der vorherrschenden Geschlechternormen einzelner Einwanderergruppen und der Aufnahmegesellschaft.

Den hier mit wenigen Beispielen ansatzweise umrissenen kulturellen Wandel zu untersuchen, Problemstellungen zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln und zu erproben, ist ein Ziel der zu fördernden Projekte.

Themenfeld II: "Diversität und institutioneller Wandel durch Zuwanderung"

Durch Forschung zum Themenfeld "Diversität und institutioneller Wandel" sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich gesellschaftliche Institutionen in Deutschland z. B. in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit, Verwaltung und Politik, wie auch zivilgesellschaftliche Organisationen in Reaktion auf Einwanderung verändert haben und unter Berücksichtigung des demografischen Wandels weiterhin verändern werden. Dieser institutionelle Wandel soll an Fallbeispielen empirisch erforscht werden.

Dabei soll untersucht werden, ob und wie sich unterschiedliche Organisationen durch die Einwanderungssituation verändert haben. Viele Institutionen und Organisationen haben mit verschiedenen Aktivitäten, die zum Teil auf bestimmte Einwanderergruppen zielen, versucht, kulturelle Vielfalt bzw. Diversität zu berücksichtigen und bereits kultursensible Programme eingeführt. Teils verfolgen sie damit das Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe oder zumindest eine Gleichbehandlung von Einwanderinnen und Einwanderern zu ermöglichen.

Zudem soll untersucht werden, inwiefern Migrantinnen und Migranten Organisationen verändern. Eine offene Frage ist in diesem Zusammenhang, in welchem Maße und wie durch die Partizipation von Zugewanderten in einer Organisation ein institutioneller Wandel initiiert wird. Hierbei ist auch der Einfluss zivilgesellschaftlicher Organisationen von Zugewanderten auf den institutionellen Wandel von Interesse. Darüber hinaus interessiert schließlich der Zusammenhang zwischen zivilgesellschaftlichem Handeln im Allgemeinen und dem Wandel von Institutionen in den oben genannten Bereichen.

Die Migrationsforschung hat diesen institutionellen Wandel durch Migration bisher noch nicht über ein breites Spektrum von Sektoren und Organisationstypen hinweg untersucht. Im Rahmen der Fördermaßnahme kann deshalb das gesamte Spektrum von Institutionen und Organisationen in öffentlicher und privater Hand – von den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Wohlfahrt, Verwaltung und Politik bis hin zur (Pionier-)Rolle der Kulturpolitik – in den Blick genommen werden. Aufschlussreich kann in diesem Zusammenhang der Vergleich von Organisationen unterschied­lichen Typs sein. Zum besseren Verständnis kann auch die Betrachtung von Organisationen in ihren räumlichen Kontexten beitragen. Hier kann wiederum der Vergleich unterschiedlicher räumlicher Kontexte einen Erkenntniswert haben.

In empirischen Studien soll untersucht werden, welche integrativen Effekte institutionelle Veränderungen haben, die auf Einwanderungsprozesse reagieren oder diese erleichtern wollen (z. B. interkulturelle Öffnung oder Diversity-Management). Diese Veränderungen sollen daraufhin untersucht werden, inwieweit sie die gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten (auch der zweiten und dritten Generation) fördern. In diesem Kontext sind auch neue methodische Zugänge zu Diskriminierungsvorgängen und Gleichstellungspraxis von Interesse.

Forschungsprojekte auf dem hier mit Beispielen ansatzweise umrissenen Themengebiet sollen aus anwendungsorientierter Perspektive neue Forschungsfragen stellen und auf der Grundlage empirischer, praxisbezogener Forschung Lösungsansätze mit dem Ziel der Ermöglichung von Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe entwickeln und erproben.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – einschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU, siehe EU-Definition), Nicht-Regierungsorganisationen sowie andere Institutionen, die zur Forschung beitragen können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Das BMBF möchte einen Beitrag zur Stärkung der sogenannten Kleinen Fächer leisten. Vor diesem Hintergrund wird die Beteiligung von Vertretern der Kleinen Fächer begrüßt.

Praxis- bzw. Anwendungspartner sind in den Verbundvorhaben bereits in der Phase der Konzeptentwicklung zu beteiligen, dies gilt insbesondere für das Themenfeld II "Diversität und institutioneller Wandel durch Zuwanderung".

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit geförderten Vorhaben/Verbünden und Initiativen in diesem Förderbereich erwartet. Die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z. B. Tagungen des BMBF, Messeauftritte, Veranstaltungen des wissenschaftlichen Begleitvorhabens) wird vorausgesetzt.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Die an Förderung Interessierten sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Weitere Informationen zu der Förderbekanntmachung finden sich in den FAQ auf der Internetseite des DLR PT (http://s.dlr.de/0762).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Weitere Hinweise können Sie den folgenden Internetseiten entnehmen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare oder https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php.

Ländervergleichende Studien sind nicht zuwendungsfähig. Abhängig von dem Forschungskonzept können im Rahmen der internationalen Kooperation wechselseitige Forschungsaufenthalte mit einer Forschungseinrichtung im euro­päischen Ausland bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten gefördert werden. Ebenso förderfähig sind in diesem Zusammenhang internationale Workshops.

Der Rückgriff auf bereits vorliegende Daten hat Vorrang vor einer vorhabenbezogenen Datenerhebung.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE1-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag − gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) − der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 02 28/38 21-15 80 (Sekretariat)
Telefax: 02 28/38 21-15 00
Website: http://www.pt-dlr.de

Ansprechpartner/innen sind:

Dr. Jonas Keller
Telefon: 02 28/38 21-11 38
E-mail: jonas.keller(at)dlr.de

Dr. Gaia di Luzio
Telefon: 02 28/38 21-19 96
E-mail: gaia.diluzio(at)dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist offen und kompetitiv. Es ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens zum 1. März 2017 zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=GSW&bereich=KRISEN&typ=SKI vorzulegen (bitte Link manuell in den Browser kopieren, falls die Weiterleitung nicht funktionieren sollte).

Im Portal sind Basisdaten zum Antrag (inkl. eines groben Finanzplans) sowie zu den Antragstellenden anzugeben, abschließend ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird nach der online-Einreichung das sogenannte "Projektblatt" zusammengestellt, das über den Button "Endfassung drucken" generiert werden kann. Dieses "Projektblatt" ist dem Projektträger von der Verbundkoordination unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

An das Fristende zum 1. März 2017 schließt sich ein unabhängiges Begutachtungsverfahren an. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Interessenten bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 12 DIN-A4-Seiten inkl. Deckblatt, Literaturangaben, Finanz- und Arbeits­planung ohne Anlagen nicht überschreiten (Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.

Für die geplanten FuE-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungs­konzept vorgelegt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten (Gliederungsvorschlag):

  • Deckblatt mit Zuordnung zu dem gewählten Themenfeld I oder II der Förderbekanntmachung, Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten/Gesamtausgaben und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers;
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit und Erkenntniszugewinn der Projektidee) unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen und Entwicklungsaktivitäten;
  • Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Personenmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen). Hochschulen, die die Projektpauschale in Anspruch nehmen möchten, müssen diese im Finanzplan berücksichtigen. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner, Organisationen oder Verbände bitte kurze Darstellung, gegebenenfalls Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen);
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, in der Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Forschungsidee,
  • Relevanz der Forschungsfrage,
  • Angemessenheit der Forschungsmethode,
  • Angemessenheit der Praxispartner,
  • Stringenz des Projekt- und Forschungsdesigns und bei Verbünden des Kooperationskonzepts,
  • Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler Ebene,
  • Konzept zur nachhaltigen Verankerung der wissenschaftlichen Ergebnisse in der Praxis,
  • Finanzrahmen des Vorhabens.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den DLR Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet.

Das BMBF wird auf der Grundlage dieser Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Einladung von Interessenten zu einem Gespräch bleibt vorbehalten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe einer Vor­lagefrist aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Internetportal vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzu­legen:

  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch das BMBF über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften:

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie eine gegebenenfalls später erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rück­forderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

8 Geltungsdauer

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Juli 2017 gültig.

Bonn, den 3. November 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Global Deutschland Themen: Förderung Geistes- und Sozialwiss. Ethik, Recht, Gesellschaft

Weitere Informationen

Projektträger