StartseiteAktuellesBekanntmachungenBMBF-Bekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für die "Multilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland - USA - Israel - Frankreich"

BMBF-Bekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für die "Multilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland - USA - Israel - Frankreich"

Stichtag: 27.11.2018 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die "Multilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland - USA - Israel - Frankreich" vom 1. August 2018 (Bundesanzeiger vom 21.08.2018)

Die "Multilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA – Israel – Frankreich" ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Israel und Frankreich. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit der amerikanischen Förderorganisation National Science Foundation (NSF), der United States – Israel – Binational Science Foundation (BSF) sowie der Agence Nationale de la Recherche (ANR) getragen. Es können Anträge zur Zusammenarbeit von deutschen und US-amerikanischen Forschungsgruppen, Anträge von deutschen, US-amerikanischen und israelischen Forschungsgruppen, Anträge von deutschen, US-amerikanischen und französischen Forschungsgruppen sowie Anträge zur Zusammenarbeit zwischen deutschen, US-amerikanischen, israelischen und französischen Forschungsgruppen eingereicht werden.

Die Förderrichtlinie dient der Etablierung transnationaler Forschungsprojekte und zielt darauf ab, die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Forscherinnen und Forschern der beteiligten Länder zu vertiefen und auf eine neue Ebene zu heben.

Der Schwerpunkt dieses Programms liegt auf innovativen Forschungsarbeiten und Ressourcen und soll dazu beitragen, dass Expertinnen und Experten aus den Bereichen Theorie, Computational Science, Technik, Mathematik und Statistik moderne rechnergestützte Methoden zur Bearbeitung dynamischer und komplexer neurowissenschaftlicher Probleme einsetzen und entwickeln.

Im Rahmen dieses Programms geförderte Forschung im Bereich Computational Science muss auf biologische Prozesse bezogen sein und sollte zu Hypothesen führen, die in biologischen Studien überprüft werden können. Folgendes wird vorausgesetzt: 

  • Gegenstand der Projektanträge sollten Kooperationen zwischen Fachleuten im Bereich ­Computational Science und/oder Modellierung sowie Fachleute aus den Bereichen Theorie und experimentelle Neurowissenschaften sein; 
  • die Kooperation sollte eine dynamische und möglichst längere Phase zur Entwicklung und Ausgestaltung der Modelle, Theorien und/oder analytischen Methoden sowie ein enges Zusammenwirken von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Technik verschiedener Fachrichtungen beinhalten und
  • die Entwicklung und Erprobung neuer Modelle oder Theorien sollte einen Rahmen für die Auslegung von Experimenten und das Aufstellen neuer Hypothesen bieten, die zur Aufdeckung der Mechanismen und Prozesse im gesunden oder kranken Nervensystem beitragen können.

Die gemeinsame Nutzung von Daten und Software wird bei allen Projekten dringend empfohlen, um die Umsetzung und Verbreitung der Forschungsergebnisse zu erleichtern, die Entwicklung von verallgemeinerbaren Ansätzen und Instrumenten für den umfassenden Einsatz in der Forschung zu beschleunigen und die Kooperationsmöglichkeiten im Bereich Computational Neuroscience und in verwandten Bereichen zu erweitern.

Innovative Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden verstärkt gefördert, um Forschungskapazitäten im Bereich Computational Neuroscience zu entwickeln, die Teilnahme an Forschungs- und Bildungsmaßnahmen auszuweiten und die Wirkung der Forschung im Bereich Computational Neuroscience zu verstärken. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Maßnahmen in allen Bildungs- und Fortbildungsbereichen erwünscht. Internationale Forschungserfahrung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs wird bei allen Projekten mit internationaler Kooperation verstärkt gefördert.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Bei der Beantragung von Fördermitteln für gemeinsame Forschungsprojekte sollen die deutschen, amerikanischen und gegebenenfalls israelischen und französischen Antragstellenden dem BMBF, der NSF und gegebenenfalls der BSF oder ANR Anträge mit identischen Projektbeschreibungen vorlegen, und zwar wie folgt:

(1) Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
– Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-12 10
Telefax: 02 28/38 21-12 57
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Ansprechperson ist:

Dr. Olaf Krüger
Telefon: 02 28/38 21-12 96
E-Mail: olaf.krueger.1(at)dlr.de

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

(2) Der NSF ist der Antrag entsprechend den Bestimmungen der NSF-Ausschreibung Collaborative Research in ­Computational Neuroscience (CRCNS) vorzulegen. Nähere Informationen sind unter https://www.nsf.gov/pubs/2018/nsf18501/nsf18501.htm abrufbar. Der NSF-Antrag ist von der amerikanischen Einrichtung der jeweiligen Kooperation vorzulegen. Die für die Einrichtung mit Sitz in Deutschland beantragten Mittel können entweder auf dem entsprechenden NSF-Vordruck oder in einem separaten Dokument ausgewiesen werden.

Ansprechperson ist:

Dr. Kenneth Whang
Division of Information and Intelligent Systems National Science Foundation
Alexandria VA 22314
Telefon: +1 (7 03) 2 92-51 49
Telefax: +1 (7 03) 2 92-90 73
E-Mail: kwhang(at)nsf.gov

(3) Der BSF ist der Antrag nach den entsprechenden BSF-Bestimmungen vorzulegen. Nähere Informationen sind unter http://www.bsf.org.il/ElectronicSubmission/GatewayFormsAndGuidelines.aspx?PageId=7&innerTextID=0 abrufbar.

Ansprechperson ist:

Dr. Rachel (Heni) Haring
U.S. – Israel Binational Science Foundation
8 Hamarpeh St.
P.O.B. 45086
Jerusalem, 91450
Israel
Telefon: 9 72 25 82 82 39
E-Mail: heni(at)bsf.org.il

(4) Für ANR sind die Anträge der NSF vorzulegen. Der ANR sind Finanzpläne einzureichen. Nähere Informationen sind unter http://www.anr.fr/crcns-2019 abrufbar.

Ansprechperson ist:

Dr. Mathieu Girerd
Agence Nationale de la Recherche (ANR)
Health & Biology Department
50 Avenue Daumesnil
75012 Paris
Frankreich
Telefon: +33 1 78 09 80 78/+33 1 73 54 82 13
E-Mail: mathieu.girerd(at)agencerecherche.fr

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27. November 2018 zunächst eine Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Frankreich Israel USA Themen: Information u. Kommunikation Grundlagenforschung Lebenswissenschaften Förderung

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Projektträger