Zur Bewerbung sind Forschungseinrichtungen in Deutschland aufgerufen, die bereits über Kontakte zu afrikanischen Partnern verfügen oder diese aufbauen möchten. Antragsberechtigt sind neben Professoren und Juniorprofessoren auch promovierte unabhängige Forschungsgruppenleiter (z.B. Habilitanden und Postdoktoranden mit einer eigenen Arbeitsgruppe), sofern diese ihre Unabhängigkeit innerhalb ihrer wissenschaftlichen Einrichtung in geeigneter Weise nachweisen können.
Gefördert werden Projekte mit wissenschaftlichen Institutionen, die in Ost-, West- und Subsahara-Afrika angesiedelt sind. Die Länder Westsahara, Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten und Südafrika fallen nicht unter diese Ausschreibung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren, die Mittel in Höhe von bis zu 300.000 EUR sollen vornehmlich den afrikanischen Partnern zugutekommen.
Die Antragsfrist endet am 15. Dezember 2025 und ist ausschließlich über das Online-Portal der Stiftung möglich.