Mit Übernahme der Amtsgeschäfte durch Bundeskanzler Friedrich Merz am 6. Mai 2025 wurden das Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung per Organisationserlass gebildet.
Folgende Zuständigkeiten wurdem dem Ministerum übertragen:
- aus dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeit für strategische Vorausschau, Verhaltenswissenschaften und bürgenzentrierte Politik sowie Grundsatzfragen der Digitalpolitik
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Inneren die Zuständigkeiten für
- digitale Verwaltung einschließlich Steuerung OZG - ohne Pass- und Ausweiswesen sowie Identitätsmanagement-,
- digitale Gesellschaft einschließlich Informationstechnik - ohne Statistik, Integrität, Korruptionsprävention, Sponsoring, die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung sowie Datenpolitik des BMI -, sowie die allgemeine IT-Beschaffung (ZIB),
- die Steuerung der IT des Bundes einschließlich der zugehörigen Infrastruktur und der darauf begrenzten zugehörigen IT-Sicherheit,
- die Netze des Bundes, - wobei die spezifischen Anforderungen der Sicherheitsbehörden an die Netze in der Fachzuständigkeit des Bundesministerium des Inneren bleiben -,
- Cybersicherheit in der Bundesverwaltung,
- Netzinfrastrukturen, Netzstrategie 2030, Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung sowie
- das Recht der digitalen Verwaltung
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr die Zuständigkeiten für Digital- und Datenpolitik sowie digitale infrastrukturen
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten für
- europäische und nationale bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau,
- Digitalpolitik - ohne post-,
- das Recht der Datennutzung,
- digitale Wirtschaft, Datenverfügbarkeit, digitale Souveränität, Investitionsprüfungen und den Digitalgipfel
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Zuständigkeiten für das Informationstechnikzentrum (ITZBund) - ohne diejenigen Aufgaben des ITZBund, die gemäß Art. 108 GG vom ITZBund als Bundesfinanzbehörde gemäß §1 FVG zu erbringen sind, für die ein neuer IT-Dienstleister im Geschäftsbereich des BMF gegründet wird-, sowie die souveräne Cloud
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtssetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat sowie die federführende Umsetzung des EU-AI-Acts in Deutschland