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DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer

Wirtschaftsverbände

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Gesamtverantwortung, die auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen kann, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen. Darüber hinaus koordiniert und fördert die DIHK das Netz der Auslandshandelskammern (AHKs), Delegiertenbüros und Repräsentanzen als Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Die DIHK unterstützt die Zusammenarbeit der Industrie- und Handelskammern bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben. 

Die Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Bundesrechnungshof (BRH) kann ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung prüfen.

Quelle: DIHK Redaktion: von Andreas Ratajczak, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Themen: Wirtschaft, Märkte

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