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NKS Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

Fördereinrichtungen/ Kontaktstellen

Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.

Die Nationale Kontaktstelle für rechtliche und finanzielle Fragen ist im EU-Büro des BMBF angesiedelt. Das Aufgabenspektrum der Nationalen Kontaktstelle (NKS) umfasst die Beratung von der Antragsphase in Horizont 2020 über die Verhandlung der Zuwendungsvereinbarung bis hin zur Projektabwicklung:

  • Antragsverfahren
  • Beteiligungsregeln
  • Finanzhilfevereinbarung
  • Konsortialvertrag
  • Recht am geistigen Eigentum (IPR)
  • Berichtswesen
  • Audit-Zertifikate

Die NKS rechtliche und finanzielle Fragen bietet weiterhin eine Beratung zur Durchführung von Projekten des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms an.

Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung

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