Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.
Die Nationale Kontaktstelle für rechtliche und finanzielle Fragen ist im EU-Büro des BMBF angesiedelt. Das Aufgabenspektrum der Nationalen Kontaktstelle (NKS) umfasst die Beratung von der Antragsphase in Horizont 2020 über die Verhandlung der Zuwendungsvereinbarung bis hin zur Projektabwicklung:
- Antragsverfahren
- Beteiligungsregeln
- Finanzhilfevereinbarung
- Konsortialvertrag
- Recht am geistigen Eigentum (IPR)
- Berichtswesen
- Audit-Zertifikate
Die NKS rechtliche und finanzielle Fragen bietet weiterhin eine Beratung zur Durchführung von Projekten des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms an.