StartseiteAktuellesNachrichtenBekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung des Berufsbildungsexportes durch deutsche Anbieter

Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung des Berufsbildungsexportes durch deutsche Anbieter

Im Rahmen der dreijährigen Förderrichtlinie können in jedem Jahr zu jeweils folgenden Terminen Projektskizzen eingereicht werden: 31. Oktober und 30. April

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Weltweit gelten Bildung und Wissen, und besonders die berufliche Bildung, als Motor für wirtschaftliches Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Stabilität. Viele Länder sind im Rahmen ihrer eigenen Bildungssysteme noch nicht in der Lage, den bestehenden und noch zunehmenden Qualifizierungsbedarf auf hohem Niveau zu decken. Die Nachfrage und damit das Potenzial internationaler Bildungsmärkte sind daher enorm, insbesondere im Bereich der Berufsbildung. International besteht dabei ein großes Interesse, von den Kompetenzen und Stärken Deutschlands im Bereich der beruflichen Bildung zu profitieren.

In einer globalisierten, in zunehmendem Maße wissensbasierten Welt ist Bildungsexport ein Zukunftsmarkt mit großer Dynamik. Die deutschen Bildungsexporte belaufen sich auf rund 9,4 Mrd. Euro. Für Deutschland bietet diese Situation viele Chancen: Ein direkter wirtschaftlicher Nutzen ist durch den Export von Dienstleistungen der deutschen Anbieter von Aus- und Weiterbildung zu erzielen. Der Export von Dienstleistungen weist eine dynamischere Entwicklung auf als der Warenexport. Der Export von deutschen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ermöglicht zudem einen Hebeleffekt für die deutsche Industrie, da der Export von Gütern z.B. im Maschinenbau oder in der Automobilindustrie oft die Existenz von gut ausgebildeten Fachkräften im Ausland zwingend voraussetzt. Qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung wird zunehmend ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf internationalen Märkten. Gut ausgebildete Fachkräfte bahnen somit den Weg für weitere Exporte der deutschen Industrie. Darüber erleichtern gut ausgebildete Fachkräfte im Ausland internationale Geschäftsbeziehungen für deutsche Unternehmen. Die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung hat zudem eine sozio-ökonomische und politische Dimension und kann die Position und das gute Image Deutschlands in der Welt nachhaltig stärken.

Die Bundesregierung unterstützt daher mit der vorliegenden Förderrichtlinie Forschungsprojekte deutscher Anbieter von Aus- und Weiterbildung bei der Erschließung dieser Kooperationsmöglichkeiten und des damit verbundenen Marktpotentiales.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung ist vorgesehen, eine begrenzte Anzahl von Verbundprojekten zu fördern, die, ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf einzelner Zielregionen, innovative Lösungen für die nachhaltige Implementierung neuer Aus- und Weiterbildungsangebote in die Berufsbildungslandschaft der Zielregionen entwickeln. Zielregionen der Verbundvorhaben sollten aufstrebende, dynamische Regionen Asiens, Osteuropas oder des arabischen und afrikanischen Raums sein.

Integraler Teil jedes Verbundvorhabens soll eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den jeweils spezifischen Erfolgsfaktoren, Hemmnissen und Gestaltungsoptionen der Internationalisierung und regionalen Implementierung der betreffenden Bildungsdienstleistungen sein. Erwartet werden die Rezeption vorliegender Erkenntnisse der Dienstleistungsforschung und deren Weiterentwicklung im Kontext der Fragestellungen zum Export von Bildungsdienstleistungen:

  • Identifizierung der spezifischen Hindernisse und Hemmnisse des Exports von Aus- und Weiterbildungsangeboten als Dienstleistungen hinsichtlich der jeweiligen Region, der thematischen/Branchenschwerpunkte sowie Art, Erbringungsform und Inhalt der Bildungsdienstleistung.
  • Analyse und umsetzungsorientierte Aufbereitung von Erfolgsfaktoren für den Export von Bildungsdienstleistungen hinsichtlich der jeweiligen Region, der thematischen/Branchenschwerpunkte sowie Art, Erbringungsform und Inhalt der Bildungsdienstleistung.
  • Entwicklung von transferierbaren Methoden und Instrumenten der systematischen Dienstleistungsentwicklung im Prozess der Internationalisierung von Bildungsdienstleistungen, bezogen z. B. auf die Ausrichtung des eigenen Unternehmens, die Erbringungsform der Bildungsdienstleistung und das Geschäftsmodell.

Neben der Integration der oben genannten Schwerpunktregionen wird eine Konzentration auf Schwerpunktthemen oder -branchen erwartet. Die Vorhaben sollten vorzugsweise zu qualifizierten Fachkräften unterhalb des akademischen Niveaus auf Facharbeiterebene bzw. auf Ebene von ausgebildeten Fachkräften im Bereich des mittleren Managements führen. Die Projekte sollten die Wirtschafts-, Praxis- und Handlungsorientierung der Auszubildenden in den Mittelpunkt stellen, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Die Vorhaben sollten über die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsmodulen deutlich hinausgehen und deren Implementierung vor Ort enthalten. Die Implementierung muss innerhalb des Vorhabens so weitgehend erfolgen, dass nach Abschluss des Vorhabens eine dauerhafte Fortführung der Aus- und Weiterbildungsaktivitäten durch die Projektpartner in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Zielregionen sichergestellt ist. Ein konkreter, zielgerichteter und entsprechend detaillierter Verwertungsplan wird erwartet.

Es ist erforderlich, dass alle notwendigen Aspekte der späteren Umsetzung berücksichtigt werden. Insbesondere gilt es zu beachten, dass die notwendigen Kompetenzen zur Entwicklung, Anpassung und Implementierung von Curricula im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ausreichend in den Konsortien vorhanden sind und durch entsprechende Vorarbeiten der Partner, möglichst im internationalen Umfeld, belegt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein (vgl. zur KMU-Definition: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm). Forschungs-einrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Mit der Förderung sollen neben Forschungseinrichtungen vor allem Unternehmen angesprochen werden, die Anbieter von beruflichen Aus- und Weiterbildungen sind. Als deutsche Fördermaßnahme sind nur deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen zuwendungsberechtigt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Zulieferung im Leistungsaustausch ausländischer Partner im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen zulässig.

Ein Verbund sollte in der Regel aus mindestens zwei kommerziellen oder nicht kommerziellen Anbietern von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen sowie einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung aus dem Bereich der angewandten Dienstleistungsforschung als geförderten Verbundpartnern bestehen. Die Laufzeit der Projekte sollte 3 Jahre nicht überschreiten.

Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein, bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter, Koordinator zu benennen.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Projektpartnern wird erwartet, gegebenenfalls auch im Rahmen von Unteraufträgen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Entwicklungs- und Implementierungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren Beteiligten aus der Wirtschaft und Wissenschaft (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Projektergebnisse nach Projektende zur breiten Anwendung bringen wollen und können.

Die Partner eines Verbundprojekts haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger im DLR, Projektträger für das BMBF
"Berufsbildungsexport"
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Ansprechpartner:
Dr. Dietmar Wuppermann
Telefon 0228 3821-1841
Telefax 0228 3821-1444
E-Mail: dietmar.wuppermann(at)dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Im Rahmen der dreijährigen Förderrichtlinie können in jedem Jahr zu jeweils folgenden Terminen Projektskizzen eingereicht werden:

31. Oktober und

30. April

Das Förderverfahren ist jeweils zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zu den oben genannten Einreichfristen, erstmalig zum 31.10.2011, zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator durch selbigen vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollten einen Umfang von 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen) nicht überschreiten und nachstehender Gliederung folgen:

  1. Ziele
    • Thema des Verbundprojektes,
    • Gesamtziel des Verbundprojektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
    • Bezug des Verbundprojektes zu dieser Bekanntmachung,
  2. Struktureller Aufbau des Verbundes
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse),
    • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
    • Funktion der Partner im Verbund.
  3. Vorhabensbeschreibung, Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Stand der vorhabensrelevanten wissenschaftliche Erkenntnisse
    • Vergleich mit und Anknüpfungspunkte zu dem Stand des Aus- und Weiterbildungssystems im Zielland
    • Thematische Zielsetzung des Verbundprojektes mit Bezug zur Bekanntmachung,
    • Zielsstellung der beteiligten Teilvorhaben
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete,
    • Gantt-Chart,
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
    • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Teilvorhabenspartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.
  5. Verwertungsplan (für den Verbund und pro Teilvorhaben):
    • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auch außerhalb des Kernprojektziels) vermarkten?
      • Einschätzung der erzielbaren Umsätze
      • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
      • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Zielgebiete und Brachen,
      • Beabsichtigter Umgang mit Rechten,
      • Wirkung auf Arbeitsplätze in Deutschland und der Zielregion.
    • Wissenschaftlich/technische Erfolgsaussichten,
    • Welcher Beitrag zu den wissenschaftlichen Fragestellungen wird geleistet?
    • Wie werden die Ergebnisse transferiert in Forschung und Lehre?
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
    • grobes finanzielles Mengengerüst,
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • ggf. Beiträge anderer Geldgeber

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Beitrag zur bildungsexportbezogenen Dienstleistungsforschung,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Skizzeneinreichern schriftlich mitgeteilt.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für die förmliche Antragstellung, Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen können unter http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen werden. Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" hingewiesen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 31.08.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung - Referat 222
Im Auftrag:
Christian Stertz

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Wirtschaft, Märkte

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