StartseiteAktuellesNachrichtenBekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung von Innovationsforen im Rahmen des "Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/2012"

Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung von Innovationsforen im Rahmen des "Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/2012"

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von "Innovationsforen" im Rahmen des "Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/2012" im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Russische Föderation ist ein wichtiger Kooperationspartner für Deutschland. Enge wirtschaftliche Beziehungen zwischen beiden Ländern sind in vielen Bereichen längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden und eröffnen deutschen Unternehmen neue Märkte und Chancen. Die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung bildet einen tragenden Pfeiler der deutsch-russischen Beziehungen. Bereits 2005 haben beide Länder diesem besonderen Verhältnis durch die Unterzeichnung einer "Gemeinsamen Erklärung über die Strategische Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation" Rechnung getragen. In Anerkennung dessen haben Bundesministerin Schavan und ihr russischer Amtskollege Minister Fursenko gemeinsam beschlossen, ein "Deutsch-Russisches Jahr der Bildung, Wissenschaft und Innovation" auszurichten, das am 23. Mai 2011 in Moskau von beiden Ministern eröffnet wurde.

Die Durchführung eines Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahres bietet einen exzellenten Rahmen, um bereits bestehenden erfolgreichen bilateralen Aktivitäten der Ministerien und der Forschungs- und Mittlerorganisationen eine noch höhere Sichtbarkeit zu verleihen. Gleichzeitig können im Hinblick auf die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Kooperation wichtige politische Impulse gesetzt werden und dies gemeinsam mit den Akteuren aus der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationslandschaft beider Länder, um die Potenziale der deutsch-russischen Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationen voll auszuschöpfen.

Eine der Säulen des Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahres ist das Thema Innovation. Der Initiierung und dem Ausbau von Kooperationen im Innovationsbereich dient das Veranstaltungsformat der "Innovationsforen". Mit diesen sollen Innovationspartnerschaften zwischen deutschen und russischen Einrichtungen und Unternehmen stimuliert werden. Darüber hinaus soll der Dialog deutscher und russischer Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur partnerschaftlichen Technologieverwertung sowie zu den Rahmenbedingungen bilateraler Kooperation (z.B. Umgang mit geistigem Eigentum und mit Risiken in Projekten) verstärkt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Organisation und Durchführung von Innovationsforen in Russland im Rahmen des Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahres.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den

§§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die Innovationsforen sollen als themenbezogene Veranstaltungen mit einer Dauer von in der Regel zwei bis fünf Tagen in Russland, beispielsweise in den russischen Innovationsregionen (Novosibirsk, Krasnojarsk, Perm, Irkutsk, Kaluga und Tomsk sowie in den Russischen Republiken Tatarstan und Mordowien) durchgeführt werden. Es werden maximal vier Foren zu vier verschiedenen Themenschwerpunkten gefördert. Die thematischen Schwerpunkte sind im Einzelnen die folgenden Technologiefelder:

  • Biotechnologie/Lebenswissenschaften
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Medizintechnik
  • Produktionstechnologien

Die Veranstaltungen sollen neben Vorträgen deutscher Experten aus Wissenschaft, Unternehmen und Politik sowie bei Bedarf aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung einen Mix aus Workshops mit Fachvorträgen und Diskussionsrunden sowie Kontaktbörsen/Matchmakingforen umfassen. Daneben können Besuche relevanter Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Unternehmen) eingeplant werden.

Im Mittelpunkt der Innovationsforen stehen Informations- und fachlicher Austausch. Um die Foren als Plattform für neue Partnerschaften zu nutzen, sollten deutsche und russische Teilnehmer ihre fachlichen Kompetenzen präsentieren und ihre technologische Expertise anbieten. Nachhaltige Zusammenarbeit sollte Ziel jedes Innovationsforums sein. Dies kann in Form von FuE-Partnerschaften zwischen den teilnehmenden Einrichtungen, u.a. über bilaterale Kooperationsprojekte erfolgen. Langfristiges Ziel ist die gemeinsame Verwertung von Projektergebnissen. Diese soll den beteiligten Einrichtungen auf deutscher und russischer Seite neue Technologiefelder und Märkte erschließen.

Je Innovationsforum sollte ein Teilnehmerkreis von rund fünfzig bis einhundert Personen erreicht werden. Die Teilnehmer sollten dabei alle Glieder der Innovationskette repräsentieren, d.h. aus beiden Ländern sollten jeweils Forscher, Entwickler und Hersteller (incl. Zulieferern) vertreten sein.

Konkrete Ergebnisse der Innovationsforen können sein:

  • Neue Partnerschaften zwischen deutschen und russischen Einrichtungen
  • Projektideen für gemeinsame Kooperationsprojekte (z.B. im Rahmen der bilateralen BMBF-Förderung für innovative kleine und mittlere Unternehmen [KMU] mit dem russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen, im Rahmen russischer Programme, der BMBF-Fachprogramme oder der EU-Programme)
  • Ansätze für Auftragsforschungsvorhaben
  • Informationsgewinne über Rahmenbedingungen für bilaterale Kooperationen
  • Hinweise an Entscheidungsträger auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinsame Innovationstätigkeiten.

Langfristig sollen die Innovationsforen zu einer nachhaltigen Kooperation zwischen den teilnehmenden Einrichtungen aus beiden Ländern führen. Diese Kooperation könnte beispielsweise die folgenden Formen annehmen:

  • neue Partnerschaften im Rahmen eines konkreten innovativen FuE-Vorhabens
  • gemeinsame Projekte
  • konkrete Auftragsforschungsvorhaben
  • Vereinbarungen über Maßnahmen zum Personalaustausch (Praktika/Hospitationen)
  • Verstetigung des Austauschs zwischen den beteiligten Institutionen und Unternehmen über die Vereinbarung und Vorbereitung konkreter weiterer Maßnahmen, z.B. Gegenbesuche, Workshops, regelmäßige Treffen, Konferenzen.

Materialien zum Deutsch-Russischen Jahr der Bildung, Wissenschaft und Innovation (Info-Material, Giveaways) werden für alle Veranstaltungen, soweit der Vorrat reicht, unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Wissenschafts- und Mittlerorganisationen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen, KMU1 , Vereine und Stiftungen mit Sitz in Deutschland sowie Organe der Länder, der Kommunen und der Städte.

Als Plattform zur Anbahnung oder Vertiefung von Kooperationen dürfen die Innovationsforen nicht als Arbeitstreffen bestehender Partnerschaften oder Verbünde durchgeführt werden.

Die Beteiligung eines russischen Partners im antragstellenden Projektkonsortium ist dabei zwingend erforderlich.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Förderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind die Eignung der Anträge zur Erreichung der genannten Ziele im Bereich der deutsch-russischen Innovationskooperation sowie die Qualität der geplanten Veranstaltung.

Die beantragten Innovationsforen sollen in der Zeit von Januar bis April 2012 stattfinden und abgeschlossen werden.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der

EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Ländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten bis maximal 40.000 ¬ je Innovationsforum grundsätzlich für den Sachaufwand gewährt werden.

  1. Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten nach Russland (Bereitstellung von Flugtickets [Economy Class] inklusive Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erteilung von notwendigen Visa).
  2. Veranstaltungskosten in Russland (z.B. Transfer der Teilnehmer vor Ort, Miete von technischer Ausstattung für die Veranstaltung, Bewirtung, Anmietung von Räumlichkeiten). Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Teilnehmer.
  3. Kosten für PR- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Poster, Publikationen) in Verbindung mit den geplanten Innovationsforen.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden können Investitionen in Computer-Hardware und andere Geräte. Aufwendungen für Büromaterial oder Kommunikation können ebenfalls nicht erstattet werden.

Der Beginn der Vorhabenslaufzeit liegt voraussichtlich im November 2011.

In besonders begründeten Fällen können Zuschüsse für Personalmittel (z.B. für Honorare oder für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte) zur Vorbereitung der Veranstaltungen durch die deutschen oder russischen antragstellenden Projektpartner in begrenztem Umfang gewährt werden.

Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie mindestens in gleicher Höhe der beantragten Förderung zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen. Dies gilt auch für die beteiligten russischen Partner.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen des BMBF für die Projektförderung durch Zuwendungsvertrag.

6. Verfahren

6.1 Einschaltung des Internationalen Büros des BMBF und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Marion Mienert
Tel.: +49-228-3821 1469
E-Mail: marion.mienert(at)dlr.de

Ansprechpartnerin Wissenschaftsjahre:
Nicole Hurtz
Tel.: +49-228-3821 1724
E-Mail: nicole.hurtz(at)dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:
Andrea Kröll
Telefon: +49-228-3821 1413
E-Mail: andrea.kroell(at)dlr.de

6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Vollständige Anträge sind bis spätestens 15. September 2011 per Post (mit Stempel und Unterschrift) einzureichen.
Das Förderverfahren ist einstufig. Der Antrag besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A - ein auszufüllendes Online-Formular
  • Teil B - eine inhaltliche Beschreibung der geplanten Veranstaltung

Teil A
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (AZA oder AZK) (www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html).

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: +49-228-3821 1734

Teil B
Die den elektronischen Antrag ergänzende Projektbeschreibung soll eine Länge von maximal 5 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig) haben und muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Konzeption des geplanten Innovationsforums (incl. Ort)
  2. Formulierung der zu erreichenden Ziele (incl. Zielgruppe, Teilnehmerkreis)
  3. Darstellung der Erfahrung der Antragssteller in der Kooperation mit Russland und Erfahrung der russischen Partner in der Kooperation mit deutschen Einrichtungen
  4. Darstellung der Erfahrung der beteiligten Partner im gewählten Technologiefeld
  5. Darstellung der Erfahrung der beteiligen Partner in der Organisation und Durchführung dieses Veranstaltungsformats
  6. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Veranstaltung im Sinne der Ziele des Wissenschaftsjahres und dieser Bekanntmachung (z.B. Beiträge zur Nachverfolgung des Innovationsforums)
  7. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie Arbeitsteilung und Zusammenarbeit der Partner in Deutschland und Russland
  8. Begründung für die im elektronischen Antrag beantragten Finanzmittel
  9. Angaben zum geplanten Einsatz eigener Mittel

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags (Teile A und B) per Post an das IB an folgende Adresse zu senden:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Andrea Kröll
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Der vollständige Antrag, bestehend aus Teil A und Teil B, ist für das IB die Grundlage für die abschließende Bewertung und Bewilligungsentscheidung.

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • deutlicher Beitrag zur Intensivierung der deutsch-russischen Zusammenarbeit im Innovationsbereich
  • Nutzen für die am Innovationsforum teilnehmenden Einrichtungen
  • Folgeaktivitäten und Erfolgsaussichten im Sinne der unter Ziffer 2. genannten Ziele, u.a. Anbahnung neuer Partnerschaften
  • zeitlicher Rahmen
  • Kompetenz in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie fachliche Expertise im Themengebiet auf Seiten des antragstellenden Projektkonsortiums
  • bisherige Erfahrungen in der Kooperation mit Russland

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Vertrags und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

7. Berichte

Vier Wochen vor der Veranstaltung muss dem IB eine Ankündigung der Veranstaltung, vier Wochen danach ein Bericht vorgelegt werden. Das Logo des Wissenschaftsjahres und der Link zur Webseite des Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahres müssen auf der Projektseite des Veranstalters im Internet bzw. zusammen mit der Ankündigung der Veranstaltung veröffentlicht werden. Der Veranstalter soll zur Ankündigung der Veranstaltung auch die Webseite des Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahres nutzen.

8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. Juli 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Michael Schlicht
_____________________________________________

1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens

43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d.h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25%) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50% nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).

Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Russland Themen: Lebenswissenschaften Förderung Information u. Kommunikation Innovation Engineering und Produktion

Weitere Informationen

Projektträger