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Bundestag beschließt neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Die Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition haben sich am 23.06.2023 auf die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geeinigt. Damit sollen ausländische Fachkräfte künftig leichter nach Deutschland kommen können.

Die deutsche Wirtschaft braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte, um den Wohlstand und die Sozialsysteme zu sichern. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zielt darauf ab, noch mehr Fachkräfte im Ausland zu gewinnen. Es fehlen in vielen Regionen und Branchen gut ausgebildete Fachkräfte. Die Zahl der offenen Stellen lag 2022 bei rund 1,98 Millionen. Mit ihrer Fachkräftestrategie setzt die Bundesregierung auf inländische Potenziale. Zusätzlich braucht Deutschland aber auch qualifizierte Einwanderung, damit die Unternehmen ihre Fachkräftebasis sichern und erweitern können.

Noch immer halten bürokratische Hürden und geforderte Deutschkenntnisse zu viele Menschen davon ab, sich für eine Einwanderung nach Deutschland zu entscheiden. Das will die Bundesregierung ändern. Es wird künftig für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland im Wesentlichen drei Wege geben:

  • IT-Spezialisten, die hierzulande derzeit besonders gefragt sind, können bereits heute ohne anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen. Für sie wird die Gehaltsschwelle gesenktdie Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Künftig gilt: Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
  • Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft kommen. Der Abschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Mit einer Gehaltsschwelle wird sichergestellt, dass diese Fachkräfte langfristig eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben.
  • Für Menschen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen, wird eine Chancenkarte eingeführt. Diese basiert auf einem Punktesystem. Zu den Kriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner.

Gleichzeitig werden weitere Hürden für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gesenkt. So soll die sogenannte Westbalkan-Regelung entfristet und das Kontingent verdoppelt werden. Damit dürfen künftig jährlich bis zu 50.000 Staatsangehörige aus den sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland zuwandern.

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Quelle: Die Bundesregierung Redaktion: von Lynn Dinh, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Fachkräfte Strategie und Rahmenbedingungen Wirtschaft, Märkte

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