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China lockert Anforderungen an Arbeitsvisa für Absolventen

Berichterstattung weltweit

Das Ministry of Human Resources and Social Security of the People‘s Republic of China (MOHRSS) hat die Anforderungen für Arbeitsvisa gesenkt: Eine zweijährige Berufserfahrung für die Ausstellung eines Arbeitsvisums ist nicht mehr nötig.

Fortan kann ein ausländischer Absolvent direkt nach dem Studium ein Arbeitsvisum in China beantragen. Der Masterabschluss einer chinesischen Universität oder einer „berühmten“ ausländischen Hochschule ist jedoch zwingend erforderlich. Ebenso muss die Beantragung innerhalb eines Jahres nach Abschluss erfolgen. Die neue Regelung ist seit dem 06. Januar 2017 gültig und findet sofort Anwendung.

Weitere Informationen können Sie der Presseinformation der Mussenbrock & Wang GmbH entnehmen (siehe Dateianhang unten).

Kontakt

Dirk Mussenbrock
Mussenbrock & Wang GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 131
22083 Hamburg
Tel: +49 40 696 353 85-0
Fax: +49 40 696 353 85-9
E-Mail: ham(at)mussenbrockwang.com

Quelle: Mussenbrock & Wang GmbH Redaktion: Länder / Organisationen: China Themen: Fachkräfte Strategie und Rahmenbedingungen

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