StartseiteAktuellesNachrichtenEin Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Bundesregierung zieht positive Bilanz

Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Bundesregierung zieht positive Bilanz

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Trotz Pandemie wurden im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes fast 30.000 Visa für Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung und Auszubildende erteilt. Ein Forschungsprojekt des Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll mittels quantitativer Auswertungen von Daten des Ausländerzentralregisters und Visa-Erteilungsdaten die Entwicklung der Fachkräftemigration nach Inkrafttreten des Gesetzes umfassend analysieren.

Am 1. März 2021 jährt sich das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, welches als Teil des Gesetzespakets zur Migration im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, zum ersten Mal. Eine erste Bilanz fällt positiv aus:

  • Im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 haben die deutschen Auslandsvertretungen trotz der Pandemie fast 30.000 Visa an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten erteilt.
  • Mehrere Bundesländer haben zentrale Ausländerbehörden eingerichtet, die auf Fragen der Fachkräfteeinwanderung spezialisiert sind.
  • Bei der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung für interessierte Fachkräfte im Ausland eingerichtet.
  • Vom wichtigen neuen Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird in der Praxis zunehmend Gebrauch gemacht.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein modernes Regelungswerk, mit dem qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in geordneten und zügigen Verfahren nach Deutschland kommen können. Es hilft so den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken.

Für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten gelten alle Bestimmungen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (z.B. die Coronavirus-Einreiseverordnung und die Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer).

Hintergrund

Vor einem Jahr trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, mit dem einerseits die bisherigen Regelungen zur Erwerbsmigration weiterentwickelt und in eine neue Systematik überführt wurden und andererseits neue Regelungen hinzukamen. Sie sollen dazu beitragen, mehr Fachkräfte aus Drittstaaten für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und insbesondere die Zuwanderung von nicht-akademischen Fachkräften zu stärken. Im Mittelpunkt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Neu ermöglicht wurden die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche und zur Arbeitsplatzsuche für diese Fachkräfte.

Grundlegend für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind nach wie vor die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. Die Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurden attraktiver und praxistauglicher gestaltet.

  • IT-Fachkräfte können bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung auch ohne formalen Abschluss einreisen.
  • Niedrigqualifizierte bleiben grundsätzlich von den neuen Einwanderungsbestimmungen ausgeschlossen.

Die Bundesregierung hat begleitend zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz intensiv an weiteren Maßnahmen zur Verbesserung von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren und zur Ausweitung der Sprachförderung gearbeitet sowie eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland entwickelt (u.a. gezielte Werbemaßnahmen im Ausland). Auf dem Dachportal der Bundesregierung für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland stehen unter 

www.make-it-in-germany.com/de umfassende Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte bereit.

Das BAMF-Forschungszentrum führt im Rahmen einer Begleitforschung eine Auswertung quantitativer Daten durch und befragt Mitarbeitende in ausgewählten Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen, um die Auswirkungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowohl hinsichtlich der Zuwanderungszahlen als auch der Verwaltungsabläufe zu analysieren. Das Projekt soll Informationen darüber liefern, in welchen Bereichen sich bereits Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen und Verfahren zeigen, welche Schwierigkeiten in der Umsetzung bestehen und inwieweit sich die Verfahrensabläufe ggf. noch verbessern lassen können.

Zum Nachlesen

Anmerkung der Redaktion: Aktualisierung am 02.03.21 mit Informationen zum BAMF-Forschungsprojekt

Quelle: BMWi Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Fachkräfte

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