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EU-Kommission stellt Konzept für europäischen Hochschulabschluss vor

Berichterstattung weltweit Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Die EU-Kommission will mit drei Initiativen die Einführung eines europäischen Hochschul-Abschlusses fördern. Die Initiativen befassen sich mit den rechtlichen und administrativen Hindernissen für Partneruniversitäten, die gemeinsame Studiengänge auf Bachelor-, Master- oder Promotionsebene aufbauen.

Das Paket umfasst eine Mitteilung über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss und zwei Vorschläge für Empfehlungen des Rates zur Unterstützung des Hochschulsektors: zum einen zur Verbesserung der Qualitätssicherung und der automatischen Anerkennung von Qualifikationen in der Hochschulbildung, zum anderen zur Steigerung der Attraktivität und Nachhaltigkeit akademischer Laufbahnen.

Das Konzept ebnet den Weg für ein neues gemeinsames Programm, das auf nationaler, regionaler oder institutioneller Ebene freiwillig und basierend auf europäisch vereinbarten Kriterien durchgeführt wird.

In der Mitteilung wird ein konkreter Weg der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Hochschulsektor im Hinblick auf die Schaffung eines automatisch in der gesamten EU anerkannten europäischen Abschlusses vorgeschlagen. Angesichts der Vielfalt der europäischen Hochschulsysteme in Europa schlägt die Kommission einen schrittweisen Ansatz für die Mitgliedstaaten in Richtung eines europäischen Hochschulabschlusses mit zwei möglichen Einstiegspunkten vor:

  • Ein vorbereitendes europäisches Siegel: Dieses würden gemeinsame Studiengänge erhalten, die die vorgeschlagenen europäischen Kriterien erfüllen: Die Studierenden erhalten zusammen mit ihrem gemeinsamen Abschluss eine europäische Abschlussbescheinigung.
  • Ein europäischer Hochschulabschluss: Diese neue Qualifikation würde auf den gemeinsamen Kriterien beruhen und in den nationalen Rechtsvorschriften verankert sein. Sie würde entweder von mehreren Hochschulen aus verschiedenen Ländern oder möglicherweise von einer von diesen Hochschulen gegründeten europäischen Rechtsperson vergeben: Studierende erhalten einen „europäischen Abschluss“, der automatisch anerkannt wird.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Arbeit an einem europäischen Hochschulabschluss durch eine Reihe konkreter Maßnahmen unterstützen. Dazu gehört auch ein im Jahr 2025 durch das Programm Erasmus+ gefördertes Labor für europäische Studienabschlüsse. Zudem plant die Kommission, „Projekte für europäische Studiengänge“ im Rahmen des Programms Erasmus+ im Jahr 2025 ins Leben zu rufen, um den Mitgliedstaaten zusammen mit ihren Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsagenturen, Universitäten, Studierenden, Wirtschafts- und Sozialpartnern finanzielle Anreize zu bieten, sich am Weg zu einem europäischen Abschluss zu beteiligen.

Im Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungssystem für die Hochschulbildung werden die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen aufgefordert, ihre Qualitätssicherungsverfahren und -praktiken zu vereinfachen und zu verbessern. Diese Empfehlung würde innovative pädagogische Angebote unterstützen und sicherstellen, dass Hochschuleinrichtungen länderübergreifende Programme aufstellen können, die in der gesamten EU qualitätsgesichert und automatisch anerkannt sind. 

Die vorgeschlagene Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung zielt darauf ab, dem Personal, das grenzüberschreitend in der Bildung und in innovativen Lehrmethoden tätig ist, die Anerkennung und Belohnung zu geben, die es verdient. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, transnationale Bildungsmaßnahmen zu fördern.

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Quelle: EU-Kommission, Vertretung in Deutschland Redaktion: von Julia Arning, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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