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Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), am 1. März 2020 in Kraft getreten, ist ein Meilenstein der Bundesregierung zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland. Dadurch ändern sich gesetzliche Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert darüber, wie es in den Fachkräfteeinwanderungsprozess involviert ist.

Die Homepage des Bundesamtes bietet in der Rubrik Migration & Aufenthalt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland entsprechend des FEG. Beratung zu den Neuregelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt, berufliche Anerkennung und sprachliche Bildung erhalten neben Zuwandernden auch Unternehmen und Behörden bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (ALiD).

Im Bereich Aufenthaltsrecht ist das Bundesamt operativ als Nationale Kontaktstelle für EU-Mobilität in Bezug auf die Blaue Karte EU, ICT (unternehmensinterner Transfer), REST (Forscher und Studierende) sowie Daueraufenthalt -EU tätig. Mit dem Inkrafttreten des FEG werden die Aufgaben im Rahmen von ICT und REST um die bislang ausländerbehördliche Zuständigkeit der Feststellung der Mobilitätsvoraussetzungen erweitert. Im Kontext der Forschungsmigration agiert das Bundesamt als Geschäftsstelle des Beirats für Forschungsmigration sowie als Stelle zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen.

Für die Zeit nach der Einreise stellt das Bundesamt als zentraler Akteur im Integrationsbereich eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

So bietet z.B. die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), die vom Bundesamt administriert wird, eine kostenlose Beratung zu Themen wie Wohnungssuche oder Krankenversicherung an. Die MBE-Beratungsstellen gibt es in vielen Städten in Deutschland und sind zudem auch online erreichbar. Es wird angestrebt, das Angebot der MBE auch für Fachkräfte und deren miteinreisende Familienangehörige zu erweitern. Bei der Arbeitsmarktintegration trägt das vom Bundesamt administrierte Förderprogramm " Integration durch Qualifizierung" (IQ) dazu bei, das Potenzial an Fachkräften zu aktivieren. Menschen mit einer ausländischen Berufsqualifikation werden zu Fragen der Anerkennung ihres Abschlusses beraten, begleitet und bei Bedarf (nach)qualifiziert. In Begleitung des FEG werden "regionale Fachkräftenetzwerke" aufgebaut, die auch die Beratung von Arbeitgebern zur Gewinnung von Fachkräften einschließen.

Das BAMF führt überdies das bundesweite Regelinstrument der berufsbezogenen Deutschsprach­förderung durch, die Berufssprachkurse (BSK). Mit dem Berufssprachkurs werden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt von Menschen mit Migrationshintergrund verbessert. Zur Zielgruppe gehören u.a. Personen, die das Anerkennungsverfahren für ihren im Ausland erworbenen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen. Durch das FEG erfolgt eine Aufgabenerweiterung hinsichtlich der Zulassung zum BSK von Personen, die sich in der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung befinden. Für diese neue Zielgruppe wird die Antragstellung aus dem Ausland ebenso ermöglicht. Informationen darüber sind im Beitrag "Die Berufssprachkurse des Bundesamtes" zu finden. Mitziehenden Familienmitgliedern und bei Bedarf Fachkräften steht außerdem das Angebot der Sprachvermittlung vom Niveau A1 bis Sprachniveau B1 (GeR) im Rahmen der Integrationskurse zur Verfügung. Darüber hinaus ist Personen, die bereits über Sprachkenntnisse auf dem Niveau Sprachniveau B1 (GeR) verfügen, eine Teilnahme am Orientierungskurs möglich.

Zentrale Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz

  • Die grundsätzliche Berechtigung jedes Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit, sofern diese nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
  • Die auf Mangelberufe bezogene Engpassbetrachtung entfällt und es findet keine Vorrangprüfung mehr statt.
  • Mit dem FEG wird ein erweiterter Fachkräftebegriff eingeführt, der neben Personen mit akademischer Ausbildung jetzt auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung umfasst.
  • Der Zugang von Fachkräften mit beruflicher Qualifikation zum deutschen Arbeitsmarkt wird auch durch die neuen Regelungen der Einreise zur Arbeitsplatzsuche und zur Ausbildungsplatzsuche erleichtert.
  • Durch die Einführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die Einreise zur Erwerbstätigkeit, die Feststellung von Berufsqualifikationen und zur Ausbildung, soll die Fachkräftegewinnung künftig effizienter von statten gehen.

Zum Nachlesen

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Fachkräfte

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Köche bei der Ausbildung

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