StartseiteAktuellesNachrichtenFranzösische Universitäten: Zulassungsbeschränkung für Master ab dem Wintersemester 2017/18 möglich

Französische Universitäten: Zulassungsbeschränkung für Master ab dem Wintersemester 2017/18 möglich

Berichterstattung weltweit

Wie das französische Bildungsministerium bekannt gab, dürfen französische Universitäten ihre Masterstudierenden künftig auswählen. Bachelorabsolventen behalten ihr Anrecht auf einen Studienplatz im Master.

Am 4. Oktober 2016 unterzeichnete das Bildungsministerium (Ministère de l'Education nationale, de l'Enseignement supérieur et de la Recherche) mit den Interessensvertretern der Studierenden, der Angestellten und der Hochschulen ein Kompromiss in der seit Langem umstrittenen Frage der Masterselektion. Das Wort „Selektion“ wird in der Vereinbarung vermieden, aber alle Universitäten sollen ihre Masterstudierenden ab dem Wintersemester 2017/2018 auswählen dürfen. Gleichzeitig sollen alle Bachelor-Absolventen, die dies wünschen, einen Masterplatz bekommen. Ein Gewerkschaftsvertreter sprach nach der Einigung von einem „Kompromiss deutscher Art“.

Das Abkommen enthält das Recht auf Studienfortsetzung für Bachelor-Studierende sowie das Recht der Universitäten, Studierende aus Platz- oder Qualifikationsgründen abzulehnen. Letzteres war bisher nicht möglich (siehe unten). Die Zulassung kann von der Teilnahme an einer Prüfung, dem Concours, oder einer schriftlichen Bewerbung abhängig gemacht werden. In Frankreich wird aufgrund der Studienstruktur vor dem Bologna-Prozess zwischen erstem und zweitem Masterjahr entschieden. Bisher hatten die Universitäten in vielen Studiengängen nach dem ersten Masterjahr die Anzahl der Studierenden verkleinert. Diese Praxis, die bis vor Kurzem nicht rechtlich geklärt war und für Debatten sorgte, entfällt nun. Nur in den Studiengängen Psychologie und Rechtswissenschaften bleibt sie übergangsweise erhalten, da dort bestimmte Zugangsprüfungen erst nach dem ersten Masterjahr aus studieninterner Logik heraus durchgeführt werden müssen (zum Beispiel um Psychologe zu werden).

Studierende können sich auch weiterhin auf so viele Masterplätze bewerben, wie sie wollen. Wer bei allen Bewerbungen abgelehnt wird, kann sich an den Vertreter des Bildungsministeriums der jeweiligen Region, den Recteur, wenden. Dieser soll dann die Rolle eines Vermittlers übernehmen und dem Studierenden unter Beachtung seiner beruflichen Ziele und bisherigen Studienrichtung drei Studienplätze anbieten. Einer dieser Plätze soll an der Universität des Studierenden oder mindestens in der selben Region sein. Sollten Studierende für ihren alternativen Master dann den Ort wechseln müssen, soll ein spezieller Mobilitätsfonds Unterstützung bieten. Ab Januar 2017 soll zudem ein Online-Portal mit allen Masterstudiengängen und ihren Zugangsvoraussetzungen die Studierenden über ihre Möglichkeiten informieren.

Die genaue rechtliche Umsetzung der Vereinbarung ist noch offen, die gesetzliche Grundlage soll aber bis Ende dieses Jahres geschaffen werden.

Hintergrund

Der Zugang zur Universität ist in Frankreich aus historischen Gründen für alle Inhaber eines Abiturs voraussetzungslos möglich – auch wenn dies mittlerweile nicht mehr uneingeschränkt gilt (zum Beispiel durch das Portal zur Studienplatzvergabe ABP (Admission Post Bac). Seit der Umsetzung der europäischen Studienreform in Frankreich fehlte jedoch die Rechtssicherheit bezüglich des Übergangs vom Bachelor zum Master, also vom grundständigen zum weiterführenden Studium. Während vor allem die französische Hochschulrektorenkonferenz CPU (Conférence des présidents d’université) für das Recht der Universitäten plädierte, ihre Masterstudierenden auswählen zu dürfen, kämpften die studentischen Gewerkschaften unter dem Stichwort „Demokratisierung“ für den Erhalt des komplett freien Zugangs. Das Thema wird auch im aktuell laufenden Präsidentschaftswahlkampf von den Kandidaten aufgegriffen. Staatspräsident François Hollande hat am 29. September 2016 erneut das Eintreten seiner Regierung für einen breiten Zugang zum Hochschulstudium sowie das Recht der Bachelorabsolventen, ihr Studium fortzusetzen, bekräftigt. Eine „Selektion“ müsse vermieden werden, jedoch sei es nötig, Orientierung zu bieten.

Quelle: Educpros.fr Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

Weitere Informationen

Projektträger