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Schnellere BAföG-Unterstützung für Flüchtlinge

Bundeskabinett zieht geplante Verbesserungen für Flüchtlinge vor / Bundesforschungsministerin Wanka: "Integration funktioniert am besten durch Bildung"

Flüchtlinge in Ausbildung bekommen schnelleren Zugang zum BAföG. Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen künftig nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen. Ursprünglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAföG-Reform zum 1. August 2016 geplant, sie wird nun auf den 1. Januar vorgezogen, um eine noch schnellere Unterstützung von Flüchtlingen in Ausbildung sicherzustellen. Die entsprechende Regelung ist Bestandteil des heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften.

"Durch die gestiegene Zahl von Asylbewerbern stehen wir aktuell vor erheblichen Herausforderungen bei ihrer schulischen und beruflichen Eingliederung. Indem wir das BAföG nun schneller als ursprünglich geplant für die Betroffenen öffnen, tragen wir dieser Entwicklung Rechnung und setzen zugleich ein Zeichen des Willkommens. Integration funktioniert am besten durch Bildung", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.

Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz hat der Bund ab 2015 die vollständige Finanzierung des BAföG übernommen. Damit entlastet der Bund die Länder dauerhaft um jährlich rund 1,2 Milliarden Euro und schafft so finanzielle Spielräume für die Länder, die diese insbesondere zugunsten ihrer Hochschulen nutzen sollen. Neben dieser dauerhaften milliardenschweren Entlastung der Länder investiert der Bund zum Schuljahr 2016/17 bzw. zum Wintersemester 2016/17 in eine deutliche Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge um jeweils sieben Prozent sowie in strukturelle Änderungen, um Schülerinnen, Schüler und Studierende besser bei der Finanzierung ihrer Ausbildung zu unterstützen.

Ab 2017, wenn die Reform erstmals in einem vollen Kalenderjahr wirksam ist, werden hierfür mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Zusammen mit den durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitzustellenden Mitteln in Höhe von 325 Millionen Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG gibt der Bund mit dem gesamten Reformpaket 825 Millionen Euro im Jahr zusätzlich für das BAföG aus.

Verschiedene inhaltlich-strukturelle Änderungen der BAföG-Reform sind bereits zum 1. August 2015 in Kraft getreten. So hat der Bund unter anderem die Förderung beim Übergang zwischen einem Bachelor- zu einem Masterstudium erleichtert und die Abschlagsregelung während der Bearbeitung eines Erstantrages verbessert.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmbf.de/de/892.php.
Mehr Details zu den Änderungen im Sozialgesetzbuch finden Sie unter http://www.bmas.de

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Miguel Krux Länder / Organisationen: Global Deutschland Themen: Förderung Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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