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Web-Portal zum Anerkennungsgesetz

Seit dem 1. April stellt das Portal "Anerkennung in Deutschland" umfassende Informationen rund um das Thema Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen zur Verfügung

Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Zeitgleich ging am 1. April das Informationsportal www.anerkennung-in-deutschland.de an den Start. 

Das Informationsportal ist das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz der Bundesregierung und liefert detaillierte Informationen für Anerkennungssuchende. 

Herzstück des Web-Portals ist ein digitales Leitsystem – der so genannte "Anerkennungs-Finder". Dieses Online-Tool leitet die Anerkennungssuchenden und die Berater und Beraterinnen an die für den entsprechenden Berufsabschluss zuständige Stelle und bündelt alle Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Darüber hinaus bietet das Portal Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Es wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betrieben. Finanziert wird es im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)", das vom BMBF, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Ergänzend zum Anerkennungsportal schaltete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des BMBF eine Telefon-Hotline frei, die für Interessierte aus dem In- und Ausland zugänglich ist. Anrufer erhalten hier in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar.

Mit dem Anerkennungsgesetz wurden die Kriterien und Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erstmals einheitlich geregelt. Es stellt einen wichtigen Baustein bei der Behebung des Fachkräftemangels sowie der Unterstützung einer gelungenen Integrationspolitik dar. 

Das Gesetz umfasst reglementierte Berufe, wie zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt, Lehrer, Erzieher, Ingenieur, sowie Ausbildungsberufe im dualen System wie bspw. Kfz-Mechatroniker, Industriemechaniker, Kaufmann, Bäcker usw.

Quelle: BMBF, Presse-Anerkennungsgesetz Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Berufs- und Weiterbildung

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