Das Abkommen wurde am 22.10.2024 von den Vertragsparteien unterzeichnet und trat am 20.02.2025 in Kraft (siehe BGBl. 2025 II Nr. 251), d.h. 30 Tage nach dem Datum des Erhalts der letzten schriftlichen Mitteilung in Kraft, mit der die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg über den Abschluss der für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren informieren.
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen vom 22. Juli 1986 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine außer Kraft, dessen weitere Anwendung im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine in der am 9. Juni 1993 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine vereinbart wurde.