StartseiteFörderungBekanntmachungenAusschreibung des BMBF zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung: "BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur"

Ausschreibung des BMBF zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung: "BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur"

Stichtag: 15.09.2018 / 15.09.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung: "BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur" vom 17. Juli 2017 (Bundesanzeiger vom 31.07.2017). Die Fördermaßnahme unterstützt die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von ­Wissenschaft und Forschung. Auch jungen Forschern, die bislang im Ausland gearbeitet haben, werden bei der Rückkehr gute Karrierechancen geboten, und ausländische Forscher können für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen werden.

Deutschlands Rohstoff für Innovationen ist das Know-how zur Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche Nutzung. Bildung und Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses sind dabei die Bausteine für unsere Zukunft. Die Kreativität und der Ideenreichtum qualifizierter Mitarbeiter sind auch für die Industrie wichtige Erfolgsfaktoren. Insbesondere in den Hochtechnologiebranchen im MINT-Bereich werden damit Inventionen und ­Innovationen auf den Weg gebracht. Dies gilt besonders für die Materialforschung, die als Querschnittstechnologie für viele deutsche Schlüsselbranchen, wie z. B. die Chemiebranche, die Automobilindustrie oder die Medizintechnik, eine große Bedeutung hat.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) zur Förderung junger, exzellenter Nachwuchswissenschaftler im Bereich Materialwissenschaft und Werkstofftechnik zu fördern. Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung.

Hiermit sollen die Karriereperspektiven für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs in der Materialforschung verbessert, aussichtsreiche Karrierewege auch außerhalb der akademischen Laufbahn eröffnet und junge Nachwuchsforscher bei frühzeitigen Entscheidungen über Karrierewege in Deutschland unterstützt werden.

Der Wettbewerb "NanoMatFutur" ist als Fördermaßnahme zum Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen durch Unterstützung exzellenter Nachwuchsköpfe konzipiert, die mit ihren Ideen ein Forschungsprojekt vorantreiben und neue Anwendungen in der Industrie stimulieren und mit ihren interdisziplinären Forschungsarbeiten die Grenzen klassischer Disziplinen wie Chemie, Physik, Biologie, Nanotechnologie und Verfahrenstechnik überwinden. Als Impulsgeber mit neuen Denkansätzen für Innovationen in Form neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tragen die jungen Akademiker zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung des Forschungs- und Technologiestandortes Deutschland aktiv bei.

Mit der Förderung durch "NanoMatFutur" erhalten Nachwuchswissenschaftler die Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene, unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen. Sie greifen mit einer anspruchsvollen Projektidee innovative Forschungsansätze in der Materialwissenschaft und der Werkstofftechnik auf. Mit ihren Forschungsarbeiten, der Führung der Nachwuchsgruppe, der Anleitung wissenschaftlichen Personals oder durch eine Unternehmensgründung sollen sie sich für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung qualifizieren.

Darüber hinaus unterstützt die Fördermaßnahme die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von ­Wissenschaft und Forschung. Auch jungen Forschern, die bislang im Ausland gearbeitet haben, werden bei der Rückkehr gute Karrierechancen geboten, und ausländische Forscher können für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen werden. Frühzeitige Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen und erfahrenen ­Wissenschaftlern sind explizit erwünscht. Damit werden eigene Kompetenzen erweitert, eine intensive Vernetzung innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft gefördert und Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Einrichtungen geschaffen.

Im Rahmen der Fördermaßnahme sollen auch Unternehmensgründungen nachhaltig unterstützt werden. Heraus­ragende Forschungsvorhaben, die eine Ausgründung eines "Start-up"-Unternehmens beinhalten, können mit den ­dazu notwendigen risikoreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung im Rahmen von "NanoMatFutur" gefördert werden. Unternehmensgründungen können die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade im Hochtechnologiebereich stärken und neue Arbeitsplätze generieren.

Neue Materialien und Materialinnovationen haben ein hohes Potenzial zur Lösung von gesellschaftlichen und industriellen Herausforderungen. Typischerweise sind die Forschungsarbeiten in "NanoMatFutur" daher im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung angesiedelt und haben einen konkreten Bezug zur industriellen Umsetzung. In Kooperation mit Industriepaten loten die Nachwuchsforscher die Anwendungs- und Technologiepotenziale ihrer Technologieentwicklung aus und setzen damit neue Impulse für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforscher geeignet sind. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sind dabei explizit einbezogen. Ebenso können notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von "Start-up"-Unternehmen gefördert werden.

Die Forschungsthemen adressieren insbesondere die Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" (www.werkstofftechnologien.de/programm/):

  1. Werkstoffe für die Energietechnik
  2. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  3. Werkstoffe für Mobilität und Transport
  4. Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  5. Werkstoffe für zukünftige Bausysteme

Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Technologietransfer – welche allesamt die Vorgaben des europäischen Beihilferechts zum Ausschluss einer staatlichen Beihilfe1 berücksichtigen müssen – und/oder die Ausgründung eines "Start-up"-Unternehmens durch den Nachwuchswissenschaftler bzw. Mitglieder der Nachwuchsgruppe. Zur Sicherstellung einer späteren wirtschaftlichen Nutzung der FuE-Ergebnisse sind frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz explizit gewünscht. Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben muss durch eine Patenschaft oder einen (projektbezogenen) industriellen Beirat durch das/die Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Diese Einbeziehung von Unternehmen in beratender Funktion dient der Stärkung des Anwendungsbezugs. Eine intensivere Unterstützung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge positiv bewertet.

Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen. Ausgeschlossen sind weiterhin Vorschläge, die sich der reinen Grundlagenforschung widmen.

Die Wiedereinreichung einmal abgelehnter Forschungsvorschläge zu einem nachfolgenden Stichtag ist ohne Aussicht auf Erfolg.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.

Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforscher, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben. Sie zeichnen sich unter anderem durch (i) qualifizierte Abschlüsse, (ii) erste Erfahrung mit selbständiger Forschung, (iii) Auslandserfahrung, (iv) erste Leitungserfahrung und Teamfähigkeit, (v) Flexibilität und Wechselbereitschaft, (vi) Erfahrung mit interdisziplinären Kooperationen oder (vii) Motivation zur Selbständigkeit in eigener Unternehmensgründung aus.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Rückkehrer aus dem Ausland in der Forschungsförderung zu erhöhen. Nachwuchswissenschaftler, die längere Zeit im Ausland forschen, sind deshalb besonders aufgefordert, sich an der Förderaktivität "NanoMatFutur" zu beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer ­institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projekt­bedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Eine Förderung von Unternehmen ist nicht vorgesehen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Zur Einreichung einer Projektskizze sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderinteressenten) im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung berechtigt. Die Wissenschaftler müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachgewiesen haben und die Eignung zur Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen.

Das Datum der Promotionsprüfung sollte zum jeweiligen Stichtag mindestens zwei Jahre, jedoch nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Idealerweise ist nach der Promotion ein Postdoc-Aufenthalt im Ausland erfolgt und erste eigenständige Forschungserfahrung vorhanden. Ein Wechsel der Forschungsinstitution im Lauf der wissenschaftlichen ­Karriere wird ausdrücklich begrüßt.

Die Förderinteressenten müssen mit einem Motivationsschreiben die persönlichen Beweggründe für die Teilnahme an der Fördermaßnahme unter Berücksichtigung der bisherigen wissenschaftlichen Erfahrungen gemäß Lebenslauf und die angestrebten (Karriere-)Ziele (z. B. akademische Laufbahn und/oder Selbständigkeit bzw. Ausgründung) während und nach Durchführung des Vorhabens aufzeigen. Im Falle einer angestrebten akademischen Laufbahn ist die aktive bzw. geplante Einbindung in Lehrveranstaltungen zu erläutern. Etwaige laufende Berufungsverhandlungen sind darzustellen. Bewerber, die keine akademische Laufbahn anstreben, können Zusatzqualifikationen anführen, welche die Ziele der eigenen Selbständigkeit oder einer industriellen Karriere bekräftigen. Im Fall einer beabsichtigten Ausgründung ist ein erstes mögliches Gründungskonzept darzulegen, das auch in die Begutachtung einfließt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und -einrichtung sowie sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und die Leitung der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Weiterhin muss die wissenschaftliche Unabhängigkeit im Rahmen des Projekts ­zugesichert werden. Zur Vorbereitung einer akademischen Laufbahn können in geringem Umfang auch Lehr- und Prüfungsaufgaben vereinbart werden. Die Nachwuchsgruppe soll auch in die vorhandenen Hochschul- bzw. Institutsstrukturen einbezogen werden. Räumlich muss sie eine Einheit bilden, um den Gruppencharakter zu stärken. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der Bewerbung beizulegen.

Falls im Vorhaben die Ausgründung eines Unternehmens beabsichtigt ist, sind geplante Unterstützungsleistungen seitens der aufnehmenden Einrichtung und gegebenfalls des Industriepaten darzustellen und zu bestätigen. Dies kann z. B. die Teilnahme an Fortbildungskursen für Gründer, an Coaching- und Vernetzungsmaßnahmen, Leistungen von Transferstellen oder Regelungen zur Handhabung von Schutzrechten etc. beinhalten. Diesbezügliche Regelungen und Absichten sind durch die aufnehmende Einrichtung und/oder den Industriepaten gegebenenfalls schriftlich zu bestätigen.

Diese Erklärungen sollen im Sinne einer Zusicherung an die Bewerberin/den Bewerber gerichtet sein.

Nachwuchswissenschaftler, die sich zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung noch im Ausland befinden, können im Ausnahmefall die aufnehmende Hochschule/Forschungseinrichtung auch zu einem späteren Zeitpunkt benennen. Die geforderte Erklärung der aufnehmenden Einrichtung kann in diesem Fall nachgereicht werden. Die Bewerbung soll jedoch eine Vorschlagsliste geeigneter Forschungseinrichtungen in Deutschland enthalten, mit denen bereits Kontakt aufgenommen wurde.

Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben ist durch eine schriftliche Absichtserklärung des/der beteiligten Unternehmen/s hinsichtlich der geplanten Kooperation bzw. Beteiligung zum Ausdruck zu bringen.

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von regelmäßigen Netzwerktreffen vor­gesehen, die auch dem Erfahrungsaustausch sowie der Weiterbildung der Nachwuchswissenschaftler dienen, auf ­eine stärkere Vernetzung abzielen und zusätzliche Synergien erzeugen sollen. Die im Rahmen der Ausschreibung „NanoMatFutur“ geförderten Gruppenleitungen sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. ­Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Die Fördersumme (Zuwendung) pro Vorhaben ist auf maximal 1,6 Millionen € begrenzt. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich bis zu sieben Nachwuchsgruppen zu fördern.

Eine Zwischenevaluierung anhand von Meilensteinkriterien und Abbruchkriterien ist nach ca. drei Jahren vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden. Bei Vorhaben, welche die Ausgründung eines "Start-ups" oder eine solche Ausgründung neben anderen Zielen beinhalten wird auch das weiterentwickelte Gründungskonzept hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit in die Evaluierung einbezogen.

Bei den zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten ist Folgendes zu beachten:

  • Personalkosten bzw. -ausgaben sind nur für die Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Institution ausgewiesen sind. Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können berücksichtigt werden:
    • eine Nachwuchsgruppenleitung, Entgeltgruppe 14/15 TVöD/TV-L,
    • ein Postdoc, Entgeltgruppe 13/14 TVöD/TV-L,
    • bis zu drei Doktorand/en, Entgeltgruppe 13 TVöD/TV-L,
    • ein(e) Technische(r) Angestellte(r)

Bei der Einstufung sind ortsübliche Vorgaben, z. B. bezüglich der (anteiligen) Beschäftigung von Doktoranden, zu berücksichtigen.

  • Die Gruppengröße der Nachwuchsgruppe sollte mindestens vier Personen (einschließlich Gruppenleitung) umfassen. Um die Interdisziplinarität der Gruppe zu gewährleisten, müssen Wissenschaftler aus unterschiedlichen naturwissenschaftlichen Disziplinen und/oder aus unterschiedlichen ingenieurwissenschaftlichen Bereichen Teil der Nachwuchsgruppe sein.
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte können in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung berücksichtigt werden.
  • Geräte und die nötige Ausstattung sollen grundsätzlich von der aufnehmenden Institution gestellt werden; ein bestätigendes Schreiben der aufnehmenden Einrichtung ist erforderlich. Spezifische Investitionen können nur im begründeten Einzelfall beantragt werden.
  • Übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien können je nach technischem Aufwand beantragt werden.
  • Reisekosten können bedarfsgerecht und je nach Größe der Arbeitsgruppe bis maximal 30 000 Euro beantragt werden.
  • Unteraufträge für eng umrissene Dienstleistungen oder FuE-Arbeiten werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Voraussetzung in den Fällen ist, dass der Zuwendungsempfänger hierfür den Marktpreis oder, wenn es keinen Marktpreis gibt, einen Preis zahlt,
    • der den Gesamtkosten der Dienstleistung entspricht und im Allgemeinen eine Gewinnspanne umfasst, die sich an den Gewinnspannen orientiert, die von den im Bereich der jeweiligen Dienstleistung tätigen Unternehmen im Allgemeinen angewandt werden, oder
    • der das Ergebnis von nach dem Arm’s length-Prinzip geführten Verhandlungen ist, bei denen beide Beteiligte (Zuwendungsempfänger und Dienstleister/Auftragnehmer) derart verhandeln, um den maximalen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen.
  • Bei Vorhaben die auf eine Unternehmensgründung abzielen oder in deren Verlauf sich eine Unternehmensgründung als realistisch abzeichnet, sind nach erfolgreicher Zwischenevaluierung zusätzliche Unterstützungsleistungen im Vorfeld der Ausgründung, z. B. externe Beratung, Coaching, Markt- oder Machbarkeitsstudien, bis zu einer Höhe von insgesamt 40 000 Euro förderbar.

Zugelassen ist die Mitfinanzierung der Vorhaben seitens Dritter, z. B. die Mitfinanzierung durch eingeworbene Mittel Dritter von Unternehmen. Bei einer Kooperation mit Unternehmen haben die Partner eine grundsätzliche Übereinkunft ihrer Kooperation in einer schriftlichen Vereinbarung gemäß dem Merkblatt BMBF-Vordruck 0110 (https://foerderportal.bund.de/ – Formularschrank – BMBF – Vordruck 0110) zu treffen. Gegebenenfalls sind weitere Regelungen des EU-Beihilferechts zu beachten.

Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger wird im Vorfeld der Skizzeneinreichung dringend empfohlen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98). Außerdem gelten die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seine Projektträger beauftragt (weitere Informationen unter www.werkstofftechnologien.de).

Für die Anwendungsfelder Nummer 2 Buchstabe a Werkstoffe für die Energietechnik, b Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien sowie c Werkstoffe für Mobilität und Transport:

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner sind:

Dr. Stefan Jung
Telefon: 0 24 61/6 19 64 56
E-Mail: s.jung(at)fz-juelich.de

Dr. Hans-Jörg Clar
Telefon: 0 24 61/61 26 21
E-Mail: h.j.clar(at)fz-juelich.de

Für die Anwendungsfelder Nummer 2 Buchstabe d Materialien für Gesundheit und Lebensqualität und e Werkstoffe für zukünftige Bausysteme:

VDI Technologiezentrum GmbH (PT VDI)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner sind:

Dr. Marc Awenius
Telefon: 02 11/6 21 44 73
E-Mail: awenius(at)vdi.de

Dr. Gunther Hasse
Telefon: 02 11/6 21 46 37
E-Mail: hasse(at)vdi.de

Zur Erstellung der Projektskizzen und der förmlichen Förderanträge ist die internetbasierte Plattform "easy-online" zu nutzen. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Die Vorlage der Projektskizzen ist in drei Ausschreibungsrunden vorgesehen; der dritte Ausschreibungstermin wird noch bekannt gegeben.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in deutscher Sprache bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

15. September 2018 und 15. September 2019.

Die Projektskizze, bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung, ist durch den Förderinte­ressenten über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Dieses ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistenten den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

  • Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Fördermaßnahme: NanoMatFutur – Nachwuchswettbewerb in der Materialforschung
  • Förderbereich: Hier ist je nach Anwendungsfeld eine unterschiedliche Auswahl zu treffen.
    Für Projektskizzen zu den Anwendungsfeldern Buchstaben a bis c − siehe Nummer 2 Gegenstand der Förderung − gilt die Auswahl
    NanoMatFutur (Energie, Ressourcen/Rohstoffe, Mobilität).
    Für Projektskizzen zu den Anwendungsfeldern Buchstaben d und e − siehe Nummer 2 Gegenstand der Förderung − gilt die Auswahl
    NanoMatFutur (Gesundheit/Lebensqualität, Bausysteme).

Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung (Ziffern I bis VII) zu erstellen und soll maximal 20 DIN-A4-Seiten (Schriftgröße Arial 12) umfassen. Anlagen gemäß Ziffer VIII können zusätzlich beigefügt werden.

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Name und Anschrift der aufnehmenden Einrichtung und des Förderinteressenten inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Angabe der Korrespondenzadresse)
  3. Ziele
    1. Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    2. Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie und dem entsprechenden Anwendungsbereich aus Nummer 2
    3. Industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
    4. Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
  4. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
    1. Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter))
    2. Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    3. bisherige Arbeiten des Förderinteressenten mit Bezug zu den Zielen dieses Vorhabens
  5. Arbeitsplan
    1. Ausführliche Beschreibung der Arbeiten einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und tech­nischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze, Definition von Meilensteinen und Zielkriterien der ­Zwischenevaluierung; gegebenenfalls geplante Kooperationen mit Dritten (z. B. Einbindung der begleitenden Industrie)
    2. Netzplan: Arbeitspakete und Meilensteine, aufgetragen über der Zeit
  6. Verwertungsplan
    1. Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial, insbesondere in Deutschland
    2. Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)
    3. Gegebenenfalls Gründungskonzept
  7. Finanzierungsplan
    1. Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und ­Eigenmitteln/Drittmitteln)
    2. Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union
  8. Anlagen
    1. Absichtserklärung zur Übernahme einer Patenschaft zum Forschungsvorhaben des/der begleitenden Unternehmen(s) der gewerblichen Wirtschaft
    2. Erklärung der aufnehmenden Forschungseinrichtung (Ausnahme siehe in Nummer 4)
    3. Kurzer persönlicher Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang (ab Schulabschluss), Angaben zum der­zeitigen Arbeitsverhältnis, Nachweis der Promotion
    4. Persönliches Motivationsschreiben − siehe dazu auch Hinweise in Nummer 4
    5. Liste wichtigster Publikationen, Patente etc.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem jeweils zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Bekanntmachung
  • wissenschaftliche Originalität und Exzellenz des Projektvorschlags
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsarbeiten und der Arbeitsgruppe
  • Impulse für Anwendungen in den oben genannten Anwendungsfeldern, Verwertungs-/Gründungskonzept
  • Qualifikation des Förderinteressenten und Eignung zur Gruppenleitung
  • Einbindungskonzept von Industriepaten

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Bei der Bewertung der Skizzen erfolgt zunächst eine Vorauswahl (Auswahlschritt 1) gemäß den oben genannten Kriterien auf der Basis schriftlicher Gutachten. Die in Auswahlschritt 1 ausgewählten Vorschläge werden zu einer persönlichen Präsentation des Vorhabens eingeladen.

In Auswahlschritt 2 präsentieren die Förderinteressenten ihre Projektidee persönlich vor einem Gutachtergremium. Die Präsentation der Kandidaten wird nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Eignung zur Gruppenleitung/Personalführung
  • persönliche Motivation (mit Bezug auf persönliche Karriereziele)
  • Präsentation
  • Relevanz des Themas
  • fachliche Kompetenz
  • wissenschaftliches Netzwerk/Technologieexpertise/gegebenenfalls unternehmerisches Potenzial

Auf der Grundlage dieser Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Kandidaten ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe schriftlich aufgefordert, gemeinsam mit ihrer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung der formgebundenen Förderanträge (auf AZA-, AZAP- bzw. AZK-Basis) ist das elektronische Antragssystem ­"easy-Online" zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Mit den förmlichen Förderanträgen sind die für das Vorhaben spezifischen Beschreibungen analog zur Gliederung der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1) vorzulegen, insbesondere mit folgenden Angaben:

  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcen- und Meilensteinplanung
  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens
  • ausführlicher Verwertungsplan
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
  • Erklärung der aufnehmenden Einrichtung über Vereinbarungen mit dem Förderinteressenten

Eventuelle Auflagen sind bei der Erstellung des Antrags zu berücksichtigen. Der Vorlage-Termin, die genaue Formulierung der Auflagen und die formalen Prüfkriterien werden bei der Aufforderung zur Vorlage des förmlichen Förderantrags schriftlich mitgeteilt.

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
  • Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans und der Erläuterungen
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens

Über die vorgelegten Förderanträge entscheidet das BMBF unter Würdigung der vorangegangenen Prüfung und Bewertung sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage und der förderpolitischen Randbedingungen.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.

Bonn, den 17. Juli 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Liane Horst


1 Vgl. Rz. 19 lit. b Mitteilung der Kommission – Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1 – FuEuI-Unionsrahmen):

  • Es muss sich um Tätigkeiten handeln, die durch die Forschungseinrichtung (einschließlich ihrer Abteilungen oder Unterabteilungen) oder in deren Auftrag durchgeführt werden.
  • Die Gewinne aus diesen Tätigkeiten müssen in die primären Tätigkeiten der Forschungseinrichtung (vgl. Rz. 19 lit. a FuEuI-Unionsrahmen) re­investiert werden.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Global Deutschland Themen: Förderung Physik. u. chem. Techn. Engineering und Produktion

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