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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen in der nuklearen Sicherheits- und Strahlenforschung

Stichtag: Kein konkreter Stichtag; zwei Gutachtersitzungen pro Jahr Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung in der nuklearen Sicherheitsforschung und der Strahlenforschung vom 30.07.2021 (Bundesanzeiger vom 29.07.2021). Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen die internationale Vernetzung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich der Nuklearen Sicherheits-, Entsorgungs- und Strahlenforschung gewährleisten.

Die nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung sowie die Strahlenforschung tragen dazu bei, den Stand von Wissenschaft und Technik weiterzuentwickeln und damit einen substanziellen Beitrag zum Aufbau, der Weiterentwicklung und dem Erhalt der wissenschaftlich-technischen Kompetenz zu leisten. Sie trägt damit maßgeblich zum Konzept der Bundesregierung zur Kompetenz- und Nachwuchsentwicklung für die nukleare Sicherheit bei.

Konkrete Ziele dieser Fördermaßnahme im Sinne des Kompetenzerhalts sind der Abschluss von wissenschaftlichen Qualifikationen, die Stärkung der Vernetzung mit internationalen, insbesondere europäischen Forschergruppen, die Verbesserung des Zugangs deutscher Forschende zu kerntechnischen für die Forschung genutzten Infrastrukturen auch im Ausland, die Einrichtung unterschiedlicher Summer-Schools im Themenbereich und die Vernetzung mit industriellem Know-how durch die Einbindung von Industriepartnern in die Verbundprojekte.

Gefördert werden grundlegende sowie anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit insbesondere aus den folgenden Bereichen:

  • Strahlenforschung mit Fokus auf ionisierender Strahlung,
  • Entsorgungsforschung,
  • Reaktorsicherheitsforschung mit Fokus auf noch nicht kommerzialisierte Reaktorkonzepte.

Ein weiterer wesentlicher Faktor liegt künftig in der Stärkung der globalen Perspektive der Nuklearen Sicherheits-, Entsorgungs- und Strahlenforschung durch den Ausbau der Vernetzung innerhalb der Europäischen Union und den Aufbau des entsprechenden Fachwissens, das internationale Expertise einbezieht, bei Experten in Deutschland. In diesem Zusammenhang werden internationale Kooperationen sowie Netzwerkbildung, welche u. a. auch den Zugang zu ausländischen, kerntechnischen Infrastrukturen zum Ziel haben, ausdrücklich unterstützt. Die Teilnahme an internationalen Aktivitäten, Tagungen oder Fachkongressen, Informationsaufenthalte in ausländischen Infrastrukturen sowie die Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse im internationalen Umfeld werden begrüßt. Um die internationale Vernetzung junger Wissenschaftler zu gewährleisten, sollen die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben insbesondere die internationale Kooperation, aber auch die Mobilität (Forschungsaufenthalte) junger Wissenschaftler innerhalb einer solchen Kooperation ermöglichen.

Gefördert werden sollen in der Regel Verbundprojekte aus Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen, um so einen wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen in innovative Dienstleistungen und Produkte einerseits und die Stärkung der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses andererseits zu erreichen. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF Projektträger Karlsruhe (PTKA), Kompetenzfeld Entsorgung, (Karlsruher Institut für Technologie) beauftragt. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Es gibt keinen konkreten Stichtag. Vorgesehen ist die Begutachtung in Form einer Gutachtersitzung, die etwa zweimal pro Jahr stattfinden soll. Die Gültigkeit der Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Sarafina Yamoah, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Energie Förderung Sicherheitsforschung

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