StartseiteLänderAfrikaKeniaBekanntmachung des BMBF zur Förderung einer Vorbereitungsphase für die Einreichung von Ideen zu Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung einer Vorbereitungsphase für die Einreichung von Ideen zu Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika

Stichtag: 25.04.2013 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung einer Vorbereitungsphase für die Einreichung von Ideen zu Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika vom 30. Januar 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Basierend auf der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung und Forschung (Internationalisierungsstrategie; hier insbesondere Zielfelder 3: "Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern stärken" und 4: "International Verantwortung übernehmen") und im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderkonzepts "Vernachlässigte und armutsassoziierte Erkrankungen" investiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verstärkt in Initiativen zur Stärkung der Forschungskooperationen mit Ländern Subsahara-Afrikas (SSA). Ein Fokus liegt hierbei auf der Gesundheitsforschung, um damit in besonderer Weise dem Menschenrecht auf Zugang zu Gesundheitsleistungen Rechnung zu tragen. Gesundheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gesellschaft. Mit Investitionen in Bildung und Forschung werden die Entwicklungschancen einer Gesellschaft weiter nachhaltig verbessert.

Mit der Fördermaßnahme zeigt Deutschland seine Verantwortung für dringende Fragen der internationalen Gesundheit. Die Bundesregierung/das BMBF investiert in partnerschaftlich wissenschaftliche Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern, die den Partnerländern bei der Lösung drängender Probleme helfen soll. Durch die Fördermaßnahme sollen bereits existierende Initiativen des BMBF zur Förderung der Gesundheitsforschung im Entwicklungskontext, wie z. B. die Unterstützung von Produktentwicklungspartnerschaften oder das Engagement in der "Euroopean and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP)", ergänzt werden. Gleichzeitig soll deutschen Forschungsinstitutionen die Möglichkeit gegeben werden, mit afrikanischen Partnerinstitutionen wichtige, aktuelle Forschungsfragen zu bearbeiten und mit dieser gemeinschaftlichen Forschung im Wettbewerb der weltweit Besten zu bestehen.

Ziel der Fördermaßnahme ist eine nachhaltige Stärkung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit Deutschlands mit Ländern Subsahara-Afrikas im Gesundheitsbereich.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie sollen die Entwicklung und Ausarbeitung der besten Ideen und Konzepte unterstützt werden, die den Auf- bzw. Ausbau von deutsch-afrikanischen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen zum Ziel haben. An dieser Vorbereitungsmaßnahme können sich deutsch-afrikanische Konsortien beteiligen.

Die angestrebten Netzwerke müssen sich vordringlich mit Forschungsthemen befassen, die die lokalen bzw. regionalen Bedürfnisse der afrikanischen Partner widerspiegeln und sollten auf bestehenden Strukturen aufbauen. Die nationalen bzw. regionalen Gesundheits- und Forschungsprogramme der beteiligten afrikanischen Länder sind dabei zu berücksichtigen.

Gefördert werden können Ideenskizzen und Konzepte, die einen klaren Anwendungsbezug verfolgen und die einen oder mehrere der folgenden Bereiche thematisieren:

  • Public Health- und Systemforschung zur besseren und schnelleren Umsetzung von Therapie
  • Forschung zu Krankheiten mit besonders hoher Krankheitslast (armutsassoziierte und vernachlässigte Infektionskrankheiten, nicht übertragbare Krankheiten)
  • Grundlegende epidemiologische Forschung zur nachhaltigen Verbesserung von Gesundheitsdaten sowie zum besseren Verständnis von fortbestehenden Gesundheitsproblemen trotz existierender Versorgungsmöglichkeiten.

Nicht gefördert werden Konzepte, die ausschließlich Ansätze der Grundlagenforschung verfolgen.

Erfolgreiche Vorhaben sollen in ihren Ideenskizzen realistische und nachhaltige Kapazitätsentwicklungsziele verfolgen und überprüfbare Beiträge zur Ausbildung von Ärzten, biomedizinischen Forschern und gegebenenfalls Gesundheitsfachberufen sowie zur Zusammenarbeit von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen leisten.

Gesundheitsforschung im Sinne der Förderrichtlinie meint sowohl biomedizinische Forschung unter Berücksichtigung aller Schritte der Translationskette als auch "Forschung für Gesundheit" im weiteren Sinne, d. h. z. B. sozialwissenschaftlich geprägte Gesundheitssystemforschung, Versorgungsforschung und Forschung zu anderen Public Health Aspekten.

Die Zielregion in Subsahara-Afrika kann ein Land oder mehrere Länder umfassen.

Bis zu acht Konsortien bekommen die Möglichkeit, im Rahmen einer sechsmonatigen Vorbereitungsmaßnahme ("Vorbereitungsphase", ca. ab September 2013) ihre Ideen inhaltlich, strukturell und administrativ zu planen und auszu­arbeiten. Ziel ist es, dem BMBF nach Abschluss der Förderung ein ausgearbeitetes Konzept für die Förderung eines Gesundheitsforschungsnetzes vorzulegen.

Die letztendliche Auswahl der zu fördernden Gesundheitsforschungsnetze wird Gegenstand einer gesonderten Förderbekanntmachung zur Umsetzung der Gesundheitsforschungsnetze ("Umsetzungsphase") sein, die auf den in der vorliegenden Vorbereitungsmaßnahme erarbeiteten Ideen aufbauen müssen. Eine Bewerbung im Rahmen dieser Folgebekanntmachung setzt die erfolgreiche Auswahl in der vorliegenden Bekanntmachung voraus.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, KMU1), die sich stellvertretend für ein deutsch-afrikanisches Forschungsnetzwerk in der vorliegenden Bekanntmachung um Förderung bewerben.

In der vorliegenden Förderrichtlinie, die der Vorbereitung eines späteren Antrags für die Umsetzungsphase dienen soll, können Zuwendungen ausschließlich an deutsche Konsortialpartner gewährt werden2.

Zu einem Konsortium gehören mindestens ein, höchstens zwei deutsche Partner und mindestens zwei, höchstens acht Partner aus SSA. Während der Vorbereitungsphase können weitere Partner in das Konsortium aufgenommen werden.

Afrikanische Verwaltungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen/-organisationen außerhalb Subsahara-Afrikas und Deutschlands können sich an Konsortien mit eigenen Mitteln beteiligen.

Deutsche Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die beteiligten Partner erteilen einem deutschen sowie einem afrikanischen Partner das Mandat für die Koordination der Maßnahme. Gemeinsam mit ihren Partnern erstellen diese die Antragsunterlagen für den deutschen Antragsteller. Alle Partner müssen bereits mit Einreichung der Ideenskizze ihr Interesse an der Beteiligung am Projekt in einer schriftlichen Absichtserklärung ("Letter of Intent", LoI), ausgeführt mit Unterschrift der Projektleiter und der Verwaltungsleiter der beteiligten Einrichtungen sowie Stempel der Einrichtungen, bestätigen.

Relevante Behörden und politische Ebenen sollen möglichst bereits während der Erstellung der Ideenskizze eingebunden werden. Unterstützungserklärungen sind schriftlich vorzulegen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische ­Europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Dies gilt insbesondere für Antragsteller, die in ihren Konzepten klinische Forschungsansätze zu armutsassoziierten und vernachlässigten Infek­tionskrankheiten verfolgen. Diese sind aufgefordert, ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten innerhalb der "Euroopean and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP)" zu überprüfen. Hierzu ist das Sekretariat der EDCTP von der Antragstellung zu informieren. Eine Bestätigung des EDCTP-Sekretariats über die erfolgte Information ist der Ideenskizze beizufügen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE3-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Für die Konzeptentwicklung können Zuschüsse für gegenseitige Besuche der Projektpartner und für die Veranstaltung von Workshops sowie vorhabenbedingter Mehraufwand in begrenzter Höhe beantragt werden. Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

  1. Reisen und Aufenthalte (maximal zwei Wochen) von deutschen und afrikanischen Projektwissenschaftlern und Experten, die nach und innerhalb SSA sowie nach und innerhalb Deutschlands reisen, erhalten
    • Flugtickets: Hin- und Rückflug Economy-Class (vom Abreiseort bis zum Ort des Partners) in einer angemessenen Höhe, zusätzlich Erstattung notwendiger Visa und gesetzlich vorgeschriebener Impfungen
    • Tagegelder: Aufenthalte deutscher und afrikanischer Projektwissenschaftler in Afrika sowie afrikanischer Projektwissenschaftler in Deutschland werden mit feststehenden Pauschalen bezuschusst (abhängig vom Land, siehe https://www.pt-it.de/ptoutline/application/GESUNDHEITSNETZE)
    • Reisen und Aufenthalte deutscher Projektnehmer in Deutschland werden über das Bundesreisekostengesetz erstattet

      Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen, sowie sonstige Kosten (z. B. die Einzelanreise zum Flughafen) sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
  2. Veranstaltungskosten: Für die Durchführung von projektbezogenen Workshops in Deutschland und/oder Afrika können Bewirtung, Shuttleservice zum Veranstaltungsort sowie Konferenztechnik gefördert werden.
  3. Aufträge an Dritte (z. B. Aufträge für Übersetzungen oder zur inhaltlichen Vorbereitung)
  4. Ausgaben/Kosten für Personalaushilfen in angemessenem Umfang
  5. Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken, siehe auch https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block

Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind in jedem Fall zu berücksichtigen.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  • Labor- und EDV-Ausstattung

Die Gesamtzuwendung kann insgesamt maximal 80 000 Euro pro Vorhaben (inkl. Projektpauschale) betragen für eine Laufzeit von maximal sechs Monaten.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen für die zukünftige Umsetzungsphase werden in einer gesonderten Folge­bekanntmachung festgelegt werden. Informationen hierzu siehe http://www.internationales-buero.de/african-health-networks/

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Dr. Anne Pflug

E-Mail: Anne.Pflug(at)dlr.de
Telefon: 02 28 38 21-15 39
Telefax: 02 28 38 21-14 44

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Valery Anton

E-Mail: Valery.Anton(at)dlr.de
Telefon: 02 28 38 21-18 48
Telefax: 02 28 38 21-14 44

Die Maßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Projektträger Gesundheitsforschung durchgeführt. Fachlicher Ansprechpartner beim Projektträger Gesundheitsforschung ist

Dr. Detlef Böcking

E-Mail: Detlef.Boecking(at)dlr.de
Telefon: 02 28 38 21-11 18
Telefax: 02 28 38 21-12 57

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Internationalen Büro des BMBF zunächst Ideenskizzen in englischer Sprache inkl. einer deutschen Zusammenfassung bis spätestens 25. April 2013 über das elektronische Skizzentool pt-outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/GESUNDHEITSNETZE) ein­zureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Ideenskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) mit allen dazu gehörigen Unterlagen ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.

Interessenten, die die Bildung eines Konsortiums oder die Teilnahme an einem Konsortium anstreben, aber noch nicht über die notwendigen Partner oder Kontakte verfügen, haben die Möglichkeit zur Partnersuche unter http://www.internationales-buero.de/african-health-networks/partnering

Die Anforderungen an die Ideenskizze, inklusive einer Gliederungsvorlage, sind in einem Leitfaden für Antragsteller (siehe https://www.pt-it.de/ptoutline/application/GESUNDHEITSNETZE) niedergelegt. Bei der Antragstellung über das elektronische Skizzentool pt-outline sind die Ideenskizze (Part B) sowie zusätzlich geforderte Dokumente (z. B. LoI, bereits existierende schriftliche Unterstützungserklärungen relevanter Ministerien und Behörden, gegebenenfalls Bestätigung der Information an das EDCTP-Sekretariat) im pdf-Format in einem Zip-File hochzuladen. Darüber hinaus müssen Eingaben in ein Internetformular gemacht werden, aus denen eine Vorhabenübersicht generiert wird. Vorhabenübersicht und die hochgeladenen Dokumente werden gemeinsam begutachtet.

In den Ideenskizzen sollen Konzepte für ein zukünftiges deutsch-afrikanisches Forschungsnetzwerk für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika skizziert werden. Diese Konzepte dienen als Bewertungsgrundlage. Die Ideenskizzen sollen daher alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

In der zweiten Verfahrensstufe der Vorbereitungsphase werden bei positiv bewerteten Ideenskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Anne Pflug und Valery Anton
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur webbasierten Antragstellung (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) wenden Sie sich bitte an:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: 02 28 38 21-17 34

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

5.3 Bewertungskriterien

Die formale Prüfung durch den Projektträger beinhaltet die Prüfung der

  1. Vollständigkeit der Antragsunterlagen (siehe Leitfaden für Antragsteller)
  2. Übereinstimmung mit den unter den Nummern 1.1 und 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten
  3. Zusammensetzung des Konsortiums (siehe Nummer 3)
  4. Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen (siehe Nummer 4)
  5. Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen (siehe Nummer 5.2 und Leitfaden für Antragsteller)
  6. Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel für die Vorbereitungsphase; gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die gesamte Laufzeit; finanzielles und organisatorisches Engagement der afrikanischen Partner.

Die inhaltliche Prüfung der Skizze über die zu planenden Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika durch externe Experten erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

  • wissenschaftliche Qualität
  • Relevanz für Forschungs- und Gesundheitssysteme der afrikanischen Partnerländer
  • Durchführbarkeit der Initiative
  • Originalität und Innovationsgrad
  • Qualifikation der beteiligten Partner
  • Struktur und Management des angestrebten Forschungsnetzwerks
  • Nachhaltigkeit und Kapazitätsentwicklungsplan
  • Kooperation mit anderen, thematisch verwandten Initiativen, Institutionen und Netzwerken in Subsahara-Afrika ("South-South Networking")
  • Integration von Trainings- und Ausbildungsaspekten in die beabsichtigten Forschungsansätze
  • Berücksichtigung von Versorgungsaspekten, Public Health, Health Systems Research.

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Skizzenprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. Die - maximal acht - erfolgreichsten Konsortien werden anschließend zur förmlichen Antragstellung eingeladen (easy-Antrag, siehe auch Nummer 5.2).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von den Nummern 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. den Nummern 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 30. Januar 2013

Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Webers

 

1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
2Für die spätere Umsetzungsphase wird angestrebt, Zuwendungen sowohl an deutsche wie afrikanische Einrichtungen zu gewähren. Die endgültige Regelung erfolgt in einer gesonderten Förderbekanntmachung zur Umsetzung der Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen.
3FuE = Forschung und Entwicklung

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Angola Benin Burkina Faso Côte d'Ivoire Gambia Ghana Kamerun Kenia Namibia Nigeria Region Ostafrika Region südliches Afrika Region Westafrika Ruanda Senegal Somalia Südafrika Tansania Togo Zentralafrikanische Republik sonstige Länder Themen: Förderung Lebenswissenschaften Innovation

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