StartseiteLänderAfrikaSüdafrikaBekanntmachung des BMBF zur Förderung der Zusammenarbeit in Forschung für "Schnittstellen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen" und "Neue Ideen" zwischen Europa und Afrika

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Zusammenarbeit in Forschung für "Schnittstellen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen" und "Neue Ideen" zwischen Europa und Afrika

Stichtag: 15.04.2013 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit in Forschung für "Schnittstellen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen" und "Neue Ideen" zwischen Europa und Afrika im Rahmen des europäisch-afrikanischen Netzwerkes (ERA-NET) ERAfrica vom 18. Februar 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Afrika-Konzept der Bundesregierung sieht eine Einbettung des deutschen Engagements in Bildung und Forschung in die EU-Afrika-Strategie vor. Das ERA-NET-Schema stellt eine unterstützende Maßnahme zur Umsetzung der EU-Afrika-Strategie dar. Seine Zielsetzung ist, die Forschungszusammenarbeit mit afrikanischen Ländern und begleitende politische Dialogprozesse zu intensivieren und zu stärken. Eine Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an ERAfrica trägt daher unmittelbar zur Implementierung der 8. Partnerschaft "Wissenschaft, Informationsgesellschaft und Weltraum" bei.

Diese gemeinsame Förderbekanntmachung von ERAfrica soll europäischen und afrikanischen Wissenschaftlern die Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit an einem Forschungsthema in den Bereichen "Schnittstellen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen" und "Neue Ideen" geben.

Die folgenden Förderorganisationen fördern die multilateralen Verbundvorhaben für "Schnittstellen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen" und "Neue Ideen" im Rahmen der ERAfrica-Förderbekanntmachung:

  • Ägypten: The Science and Technology Development Fund (STDF)
  • Belgien: Federal Science Policy Office (BELSPO); Conseil Interuniversitaire de la Communauté Française de Belgique; Commission universitaire pour le développement
    The Research Foundation-Flanders (FWO)
    Fund for Scientific Research - FNRS
  • Burkina Faso: Ministry of Science and Innovation
  • Deutschland: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Elfenbeinküste: Ministry of Higher Education & Scientific Research
  • Finnland: Finnish Cultural Foundation; Academy of Finland
  • Frankreich: Institut de Recherche pour le Développement
  • Kenia: The Ministry of Science and Technology
  • Niederlande: Netherlands Organisation for Scientific Research; WOTRO Science for Global Development
  • Österreich: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
  • Portugal: Foundation for Science and Technology
  • Schweiz: Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
  • Südafrika: Department of Science and Technology (DST)
  • Türkei: The Scientific and Technological Research Council of Turkey

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Förderbekanntmachung wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart. Alle Förderorganisationen haben den in der Durchführungsvereinbarung aufgeführten Zielen und Umsetzungen der Förderbekanntmachung zugestimmt. Für die Umsetzung der nationalen Förderung gelten die jeweiligen nationalen Regelungen.

Ziel dieser gemeinsamen Ausschreibung ist die Schaffung einer langfristigen Forschungszusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und/oder Assoziierten Ländern und Afrika. Durch eine offene Ausschreibung wird bei der Forschungszusammenarbeit zwischen Teams aus EU-Mitgliedstaaten und/oder Assoziierten Ländern und Afrika ein hoher Standard gefördert.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Diese Förderbekanntmachung unterstützt europäisch-afrikanische Verbundvorhaben in den Bereichen "Schnittstellen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen" und "Neue Ideen", um damit multinationale wissenschaftliche Zusammenarbeit in diesen Forschungsfeldern zu initiieren oder bereits bestehende Zusammenarbeit zu stärken.

2.1 Schnittstellen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen

Die Herausforderungen, vor denen sowohl Afrika als auch Europa stehen, sind komplex, vielfältig und hängen häufig miteinander zusammen. Lösungen zu diesen Herausforderungen finden sich vermutlich eher an den Schnittstellen zwischen den Wissenschaftsbereichen als innerhalb eines bestimmten Fachgebietes. Anträge für das Thema "Schnittstellen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen" können für Forschungsarbeiten eingereicht werden, die an den Schnittstellen zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen durchgeführt werden und bei denen eine afrikanisch-europäische Zusammenarbeit aller Voraussicht nach Mehrwert schafft und zusätzliche Wirkung entfaltet. Die Forschung sollte Fragestellungen im Überlappungsbereich von zwei oder mehr gesellschaftlichen Herausforderungen behandeln und besonderes Augenmerk auf die zwischen diesen herrschenden Verbindungen und Beziehungen richten. Von besonderem Interesse sind gesellschaftliche Herausforderungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Wassersicherheit, Energiesicherheit, Gesundheitswesen, Entwicklung einer Informationsgesellschaft sowie Entschärfung des Klimawandels einschließlich Anpassung und Schutz der Umwelt, das heißt Schutz der Biodiversität. Von Vorteil ist es, wenn die eingereichten Projekte Nutzen aus bestehenden Initiativen ziehen und sich mit nationalen, regionalen und biregionalen Projekten abstimmen, die ähnliche Ziele verfolgen.

Die Anträge sollten einen interdisziplinären Ansatz verfolgen, wobei die Integration einer sozialwissenschaftlichen Perspektive besonders empfohlen wird. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein interdisziplinärer Ansatz definiert als Ansatz, der Konzepte, Fragestellungen, Methoden, Interpretationen, Daten usw. aus verschiedenen Fachrichtungen umfasst, um komplexe oder vernachlässigte Fragestellungen und Themen zu behandeln. Die Antragsteller können aus jedem wissenschaftlichen Feld stammen, das für die Ziele und Gegenstände des Projekts relevant ist. Bevorzugt werden Projekte, an denen Interessengruppen beteiligt sind, die sich um den Transfer der Projektergebnisse in die Praxis (Anwendergemeinschaft) bemühen, da davon ausgegangen wird, dass solche Projekte potenziell größere Wirkung entfalten.

Das Ziel der Ausschreibung besteht in der Förderung herausragender Forschung zu komplexen Problemen mit globaler Bedeutung. Daher sollten die Projekte zum Erkenntnisgewinn und zur möglichen Bewältigung zentraler gesellschaft­licher Herausforderungen beitragen.

2.2 Neue Ideen

Durch Wissbegierde motivierte Forschung in Afrika und Europa sollte nicht auf einen im Vorfeld festgelegten Themenschwerpunkt eingeschränkt werden. Bei der Förderung innovativer Projekte sollten nur die wissenschaftliche Exzellenz sowie die Neuheit von Idee, Methode oder Ansatz von Bedeutung sein.

Ziel der Ausschreibung ist die Förderung herausragender, ideenmotivierter Projekte, die in einem induktiven Bottom-up-Ansatz entwickelt werden. Dies bedeutet, dass die Entscheidung bei den Wissenschaftlern anstatt bei den Geldgebern liegt. Der Schwerpunkt liegt auf der nachweislichen Originalität und Neuheit der Idee, des Ansatzes oder der erwarteten Ergebnisse. Es besteht keine Einschränkung auf einen im Vorfeld festgelegten Themenschwerpunkt. Sämtliche Themen aus allen Wissenschaftsbereichen oder Kombinationen von Wissenschaftsfeldern sind zulässig. Dabei können die Projekte einen interdisziplinären Ansatz verfolgen.

Ideenmotivierte Projekte sollten eine Gelegenheit darstellen, Pionierarbeit für Ideen mit Bezug auf neue und im Entstehen begriffene Felder und Anwendungsbereiche zu leisten, die unkonventionelle, innovative Ansätze einführen. Zudem sollten sie eine Gelegenheit zur Förderung von Themen darstellen, die im Allgemeinen unterfinanziert sind.

Bevorzugt werden Projekte, an denen Interessengruppen beteiligt sind, die sich um den Transfer der Projektergebnisse in die Praxis (Anwendergemeinschaft) bemühen, da davon ausgegangen wird, dass solche Projekte potenziell größere Wirkung entfalten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen [KMU]1).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Nur multilaterale Vorhaben sind förderfähig. Jeder Förderantrag muss ein Minimum von zwei Partnern aus unterschiedlichen europäischen Ländern und zwei afrikanischen Partnern aus unterschiedlichen Ländern der unter Nummer 1.1 genannten Ländern umfassen.

Sämtliche Projektpartner müssen entsprechend den Bestimmungen ihrer jeweiligen Förderorganisationen, die Mitglieder der Group of Funding Parties sind, förderwürdig sein.

Sobald die Mindestanzahl an Partnern erreicht ist, die für die Bildung eines förderwürdigen Projektkonsortiums erforderlich ist, können weitere Projektpartner - auch solche, die nicht förderwürdig sind oder aus nichtfinanzierenden Staaten stammen - einem Konsortium beitreten, indem sie einen Antrag im Rahmen dieser gemeinsamen Aus­schreibung einreichen. Diese Partner müssen ihre Kosten selbst tragen.

Deutsche antragsberechtigte Einrichtungen können in der Regel mit höchstens 100 000 Euro gefördert werden. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für maximal 36 Monate als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE2-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:

  1. Für Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler nach Afrika gilt:
    Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners und die Aufenthaltskosten in Form einer Tagespauschale (derzeit abhängig vom Land zwischen 82 Euro und 107 Euro pro Tag, siehe http://internationales-buero.de/de/767.php).
  2. Für die Förderung der Reisekosten ausländischer Projektwissenschaftler in Deutschland gilt:
    Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro/Tag bzw. 2 300 Euro/Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
    Bedingung für eine Förderung ist die Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Partners, dass Aufenthalte in Deutschland nicht durch nationale Fördergeber förderfähig sind.
  3. Sachmittel/Geräte:
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
  4. Workshops:
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von bilateralen/multilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der deutschen und ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe b) gezahlt.
  5. Vorhabensbezogene Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.
  6. Projektpauschale:

Hochschulen und Universitätskliniken wird eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt (vgl. FAQ zur Projektpauschale: https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583)

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation,
  • Labor- und EDV-Ausstattung.

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros (IB) und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
http://www.internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Oliver Rohde
E-Mail: oliver.rohde(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-18 91
Telefax: 02 28-38 21-14 44

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig und findet unter Einbeziehung externer Gutachter statt.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen - in englischer Sprache - vom Verbundkoordinator im Namen aller Verbundpartner
bis spätestens 15. April 2013
über das elektronische Skizzentool pt-outline für "Schnittstellen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen (Interfacing Challenges)" unter
http://www.ptoutline.de/erafrica_IC 
und für "Neue Ideen" unter
http://www.ptoutline.de/erafrica_NI 
einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem IB unverzüglich zuzusenden.

Eine Einreichung in Papier- oder elektronischer Form jenseits des elektronischen Skizzentools pt-outline ist ausgeschlossen.

Die für die Projektskizze im Detail benötigten Informationen können dem "Call Text" und den "Guidelines for Applicants" entnommen werden (erhältlich auf der Website www.erafrica.eu).

Gliederung der Projektskizze:

Part A.)
Diese Felder sind fester Bestandteil der Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular in pt-outline erfasst.

  1. Allgemeine Informationen zum Projekt
  2. Angaben zum Projektkoordinator
  3. Angaben zu den Projektpartnern

Part B.)
Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:

  1. Allgemeine Information
    (Kurzzusammenfassung, Hintergrund, ausführliche Projektbeschreibung)
  2. Informationen zum Projektkonsortium
  3. Projektmanagement
  4. Kostenbegründung
  5. Impact der Projektergebnisse
  6. Ethische Fragen und Fragen der Gleichstellung,
    Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die Projektbeschreibung (Part B) muss gemeinsam mit dem Projektbudget als ein Dokument (Zip-Archiv) in pt-outline hochgeladen werden. Für Projektbeschreibung und Budget werden in pt-outline Masken zum Herunterladen bereitgestellt. Diese sind zu verwenden.

Die Projektbeschreibung ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die vorgegebene Höchstzahl an Worten ist einzuhalten.

Der Begutachtungsprozess wird unter Hinzuziehung eines international besetzten Gutachterkreises erfolgen, der eine Rangliste der Skizzen erstellt.

Basierend auf den Empfehlungen des Gutachterkreises werden die Förderorganisationen die für eine Förderung geeigneten Kooperationsvorhaben auswählen und das Förderverfahren für die Verbundpartner aus ihren jeweiligen Ländern einleiten. Die Förderung der erfolgreichen Verbünde erfolgt getrennt nach Teilprojekten durch die jeweilige Förder­organisation, bei der die Mittel beantragt werden. Es wird daher dringend empfohlen, vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufzunehmen.

5.3 Bewertungskriterien

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien geprüft und bewertet:

  • Einhaltung des Verfahrens
  • Wahrung der formellen Fördervoraussetzungen
  • Kongruenz zum Fördergegenstand
  • Wert des Projekts
  • erwartete Auswirkungen des Projekts
  • Qualität des Konsortiums
  • Qualität des Projektmanagements.

Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach Prüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

5.4 Vorlage förmlicher Förderanträge

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.

Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Stichwort ERAfrica
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es wird erwartet, dass die Verbundpartner vor Vorhabenbeginn ein Kooperationsabkommen untereinander ab­schließen, um Verantwortlichkeiten im Vorhaben, die zugesicherte Teilnahme der Partner, geistige Eigentumsrechte, etc. festzuhalten.

Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de 
Telefon: 0228-3821-1734

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei der Zuwendung auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von den Nummern 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. den Nummern 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18. Februar 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Isabel Vogler


1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.Europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf  und http://ec.Europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm
2FuE = Forschung und Entwicklung

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Ägypten Burkina Faso Côte d'Ivoire Kenia Südafrika Belgien Finnland Frankreich Niederlande Österreich Portugal Schweiz Türkei Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Förderung sonstiges / Querschnittsaktivitäten

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