StartseiteLänderAfrikaSüdafrikaBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Maßnahmen für Forschung und integrierter, postgradualer Aus- und Fortbildung für nachhaltige Lösungen mit Subsahara-Afrika

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Maßnahmen für Forschung und integrierter, postgradualer Aus- und Fortbildung für nachhaltige Lösungen mit Subsahara-Afrika

Stichtag: 01.03.2016 Programmausschreibungen

Bekanntmachung: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für Forschung und integrierter, postgradualer Aus- und Fortbildung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung – Partnerschaften für nachhaltige Lösungen mit Subsahara-Afrika vom 26. November 2015 (Bundesanzeiger vom 08.12.2015)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die im Jahr 2014 veröffentlichte Afrika-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat zum Ziel, gemeinsam mit afrikanischen Partnern

  • zur Bewältigung globaler Herausforderungen beizutragen,
  • mit hohem Qualitätsanspruch nachhaltige wissenschaftliche Kooperationsstrukturen zu schaffen,
  • regionale und kontinentale Zusammenarbeit zu stärken,
  • Innovationspotenziale zu stärken und Märkte zu erschließen

sowie Deutschland in Afrika als zentralen Partner in Bildung und Forschung sichtbar zu machen.

Prämissen der Zusammenarbeit sind dabei der beiderseitige Mehrwert durch qualitativ hochwertige Zusammenarbeit und Fokussierung auf gemeinsam definierte Bereiche, die Berücksichtigung (länder-)spezifischer afrikanischer und spezifisch deutscher Interessen, Partnerschaft und Eigenverantwortung sowie Kontinuität und Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit.

Mit der vorliegenden Fördermaßnahme sollen Kooperationen von deutschen Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit afrikanischen Partnern gefördert werden, die einen Beitrag zur Umsetzung der Afrika-Strategie des BMBF leisten. Im Fokus stehen dabei Vorhaben, die in einem integrierten Ansatz die gemeinsame Arbeit an einem Forschungsthema und seine Umsetzung in die Praxis mit Maßnahmen zu gemeinsamer postgradualer Aus- und Fortbildung in geeigneter Weise miteinander verzahnen.

Diese Maßnahme wird mit Mitteln des BMBF durch den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) implementiert. Sie ist neben der Afrika-Strategie des BMBF eingebettet in die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung aus dem Jahr 2008, in den Aktionsplan "Internationale Kooperation des BMBF" und in die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung aus dem Jahr 2014. Zudem berücksichtigt wird die Afrika-Strategie des DAAD.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in ­Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (Amtsblatt L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind gemeinsame Forschungsarbeiten, Kapazitätsbildungs- und Verwertungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur postgradualen Aus- und Fortbildung.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Forschung und auf diese Forschung gezielt abgestimmte Graduiertenausbildung in drei großen internationalen Herausforderungen, die auch für Staaten auf dem afrikanischen Kontinent hochrelevant sind, in Abstimmung mit den Programmen des BMBF zu Bioökonomie, Nachhaltiger Stadtentwicklung und der Rohstoffstrategie umzusetzen. Die direkte Verknüpfung dieser beiden Komponenten (Forschung und Bildung) soll die Schaffung von fundiertem Wissen und Innovation in den Zielländern sowie die Ausbildung von Graduierten an lokalen afrikanischen Universitäten in diesen Themenfeldern vorantreiben, idealerweise auch die Bildung von Forschungs- und Lehrkapazitäten langfristig formieren, etablieren und steigern. Darüber hinaus sollen Querschnittsfragestellungen, die Brücken zwischen den drei Themenfeldern bilden, aufgegriffen werden.

Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen nachweisbar zu innovativen Problemlösungen in den vorgegebenen Themenfeldern führen. Die Lösungsansätze sollen aufgrund der Verknüpfungen von Forschung und Lehre direkten Eingang in die Graduiertenausbildung und damit den Kapazitätenaufbau finden.

Indikatoren der Zielerreichung sind:

  • Verwertung der Ergebnisse aus den Forschungs- oder Ausbildungsmodulen, z. B. Publikationen, angemeldete ­Patente/Schutzrechte/Erfindungen und sonstige Maßnahmen (z. B. Curriculaentwicklung: gemeinsam entwickelte Ausbildungsangebote und Curricula oder Anpassung existierender Curricula auf Basis der neuen Ausbildungs­komponenten)
  • Entwicklung von Qualitätsstandards in der Forschung und Ausbildung
  • gemeinsam betreute Master- und aus der Graduiertenbildung hervorgegangene Doktorarbeiten
  • gemeinsam durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen
  • nachhaltige Vernetzung mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen und auch zwischen den geförderten Vorhaben (soweit inhaltlich gegeben)
  • gemeinsame Anschlussforschungsprojekte, aufbauend auf der BMBF-geförderten Kooperation

Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die inhaltlich die Schwerpunkte der Afrika-Strategie des BMBF widerspiegeln:

Bioökonomie

Projektvorschläge sollen signifikante Beiträge zu der nationalen Forschungsstrategie "BioÖkonomie 2030" leisten. Bei der Umsetzung der Handlungsfelder gilt es, Zusammenhänge zu beachten (z. B. Anbau von Nahrungsmittelpflanzen zur Kraftstoffproduktion anstelle der Nahrungsmittelgenerierung "Teller-Tank"-Problematik) und Zielkonflikte zu vermeiden. Die übergeordneten Leitlinien, Menschen nachhaltig versorgen, Nutzungswege gemeinsam betrachten und gesamte Wertschöpfungsketten in den Blick nehmen, sind daher zu berücksichtigen. Dies umfasst Forschung im Bereich der Ernährungssicherung durch standortangepasste Landwirtschaft unter Berücksichtigung des Klima­wandels sowie der damit verbundenen Rahmenbedingungen, Institutionen und Märkte.

Politische Systeme, institutionelle Voraussetzungen, als auch sozioökonomische Entscheidungen haben einen entscheidenden Einfluss darauf, wie sich die Lebenssituation in Afrika und der Welt entwickeln wird. Forschung verknüpft mit Hochschulbildung kann zukünftigen Entscheidungsträgern die Möglichkeiten geben, Entscheidungen basiert auf Fakten zu treffen und alternative Entwicklungswege aufzuzeigen.

Im Kontext der ländlichen Entwicklung ist die Verknüpfung von Land und Stadt und den damit verbundenen Stoffflüssen ein Forschungsschwerpunkt, der die oben dargestellte Problematik unterstützt. Zur Diversifizierung der Einkommensquellen im ländlichen Raum und der Erschließung natürlicher Ressourcen außerhalb der Nahrungsmittelproduktion, sogenannter Non-Food-Value Chains kann die Erforschung und begleitende Hochschulbildung zur strukturellen Veränderung und Entwicklung beitragen. Im Fokus stehen daher die folgenden Themen:

  • Ernährungssicherung durch standortangepasste Landwirtschaft unter Berücksichtigung des Klimawandels (unter anderem Agrobiodiversität, Mikronährstoffmangel)
  • Rahmenbedingungen, Institutionen und Märkte (sozioökonomische Fragestellungen wie Ernährungsgewohnheiten, Lebensmittelsicherheit, Nach-Ernte-Verluste, Wertschöpfungsketten)
  • Stadt-Land-System (Bezug zur Bioökonomie)
  • Non-Food-Value Chains

Nachhaltige Stadtentwicklung

Subsahara-Afrika gehört weltweit zu den Regionen mit dem höchsten Urbanisierungsdruck. Abgeleitet aus der federführend vom BMBF entwickelten Forschungs- und Innovationsagenda "Zukunftsstadt" der Bundesregierung stehen nachfolgende für Afrika besonders relevante Themen im Mittelpunkt. Ein Schwerpunkt ist dabei die Forschung zu kommunaler Governance. Im Rahmen des Schwerpunktes "resiliente Städte" sollen vor allem Fragestellungen bearbeitet werden, die afrikanische Städte vor besondere Herausforderungen stellen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Untersuchung und Entwicklung von Energie- und Stoffströmen und deren Management sowie die Entwicklung energiesystemischer Ansätze zur lokalen/regionalen Energieautonomie. Im Fokus stehen daher die folgenden Themen:

  • Forschung zu kommunaler Governance (Stärkung und Unterstützung urbaner Transformation, zivilgesellschaftliche Akteure als Treiber urbaner Transformation)
  • Resiliente Städte (Anpassung an den Klimawandel, Schutz der öffentlichen Gesundheit, Katastrophenvorsorge und -schutz, integrierte und sektorale Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen)
  • Energie- und Stoffstrommanagementsysteme entwickeln (z. B. Urban Mining)
  • Entwicklung energiesystemischer Ansätze zur lokalen/regionalen Energieautonomie (insbesondere die nachhaltige Verknüpfung von Stromerzeugung, Transport, Verteilung, Speicherung und dem effizienten Verbrauch unter Berücksichtigung von Vor-Ort-Ressourcen, z. B. Abfallprodukten)

Ressourcenmanagement/Rohstoffe

Die Projektvorschläge sollen das Ziel verfolgen, die Forschung, Entwicklung und Innovation entlang der Wertschöpfungskette nichtenergetischer mineralischer Rohstoffe (mit wirtschaftsstrategischer Bedeutung) auszubauen (siehe auch Forschungs- und Entwicklungsprogramm des BMBF für neue Rohstoffstrategien http://www.fona.de/mediathek/ pdf/Wirtschaftsstrategische_Rohstoffe_barrierefrei_neu.pdf).

Dazu zählen auch die Nutzbarmachung von Sekundärrohstoffen durch Recycling und die Produktgestaltung. Industriebeteiligung ist von Vorteil.

Untersuchungen zur Rohstoffgovernance, d. h. wie Regierungen die Nutzung von Bodenschätzen handhaben und regulieren, sowie zu den aus Rohstoffabbau entstehenden Umwelt- und Sozialkosten können ebenfalls eingereicht werden. Wünschenswert ist, wenn durch die Projekte neue Rohstoffpartnerschaften mit afrikanischen Ländern aufgebaut oder bestehende intensiviert werden.

Im Fokus stehen folgende Themen:

  • Wertschöpfungsketten von nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen mit wirtschaftsstrategischer Bedeutung
  • Sekundärrohstoffe (mit wirtschaftsstrategischer Bedeutung) durch Recycling
  • Produktgestaltung
  • Rohstoffpartnerschaften aufbauen/vertiefen
  • Rohstoffgovernance

Projektskizzen, die in einem themenübergreifenden, integrierten Ansatz mehrere Schwerpunkte der Bekanntmachung umfassen, sind ausdrücklich erwünscht.

Für alle genannten Themenbereiche gilt: In der vorgelegten Projektskizze müssen die mit dem Vorhaben verfolgten Ziele, die sich sowohl in den übergeordneten als auch in den thematischen Rahmen dieser Bekanntmachung einordnen müssen, eindeutig beschrieben und messbare Indikatoren der Zielerreichung definiert werden. Die definierten Ziele müssen realistisch sein und anhand einer Arbeits- und Meilensteinplanung überzeugend dargelegt werden. Die Prüfung der Validität dieser Konzepte zur Zielerreichung inklusive ihrer Indikatoren wird integraler Bestandteil der Begutachtung der Projektskizzen. Dort, wo es aus der Themensetzung heraus sinnvoll erscheint, sollte eine Einbindung der ­Kompetenzzentren für Klimawandel und nachhaltiges Landmanagement (WASCAL und SASSCAL) angestrebt werden.

Jede Projektskizze muss aus einem Modul "Forschung" (Modul 1) und einem Modul "postgraduale Aus- und Fortbildung" (Modul 2) bestehen.

In Modul 1 können im Rahmen der gemeinsamen Arbeit an einem Forschungsthema z. B. folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Forschungsarbeiten
  • Mobilitätsmaßnahmen zur Durchführung der Forschung (z. B. Laborversuche, Feldversuche, Workshops)
  • Kapazitätsentwicklung im Bereich Forschungsmanagement und -akquise (z. B. Hospitationen, Kurse zum Schreiben von Forschungsanträgen)
  • Maßnahmen zur Gestaltung von Dialogprozessen mit Politik, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen
  • Maßnahmen zur Implementierungsvorbereitung (z. B. Schulung von Anwendern, Studien zu rechtlichen Rahmen­bedingungen, Marktanalysen, Machbarkeitsstudien)

Im Rahmen von Modul 2 können gefördert werden:

  • Maßnahmen, die der Umsetzung des eingereichten Konzepts zur Weiterentwicklung gemeinsamer postgradualer Ausbildung dienen (Arbeitstreffen, Workshops, Seminare, Sommerschulen)
  • Maßnahmen, die die Vermittlung und Anwendung innovativer, fachübergreifender Lehr-, Lern- und Forschungsmethoden und -instrumente ermöglichen (z. B. digitale Lehrangebote)
  • Maßnahmen, die die Betreuung der Studierenden und Doktoranden optimieren (Betreuungsvereinbarungen, Serviceangebote, Einrichtung einer Graduiertenschule)
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. Entwicklung und Sicherung gemeinsamer Standards)
  • Lehraufenthalte deutscher und afrikanischer Experten an der afrikanischen Gasthochschule
  • die Durchführung gemeinsamer projektrelevanter Fortbildungsveranstaltungen zu innovativen Themen aus Lehre, Organisation, Administration mit ausgewiesenen externen Experten
  • Studienaufenthalte und Teilnahmen an Fortbildungsmaßnahmen für Studierende und Doktoranden aller beteiligten Hochschulen in der Regel bis zu sechs Monaten

Es ist darauf zu achten, dass beide Module gut verzahnt sind und in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1, Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck sowie Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Jede Projektskizze muss von mindestens einer förderfähigen Institution mit Sitz in Deutschland gemeinsam mit mindestens einer in einem subsaharischen Land ansässigen, forschenden Institution gestellt werden. Partner aus Südafrika oder aus Ländern Nordafrikas können nur gefördert werden, wenn mindestens ein weiterer Partner aus einem Land Subsahara-Afrikas beteiligt ist. Projektskizzen mit mehreren deutschen Partnern und Partnern aus mehreren Ländern Subsahara-Afrikas werden ausdrücklich begrüßt.

Andere internationale Forschungseinrichtungen mit Sitz in Afrika können als zusätzliche Partnereinrichtung (ohne Förderung) eingebunden werden. Institute der Pan-Afrikanischen Universität (PAU) sowie die Kompetenzzentren für ­Klimawandel und nachhaltiges Landmanagement (WASCAL und SASSCAL) können ebenfalls Projektpartner sein und im Rahmen einer Weiterleitung der Zuwendung durch den deutschen Zuwendungsempfänger gemäß Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO auch Förderung mit dem in Nummer 5 beschriebenen Verfahren erhalten.

Nur bei Verbundprojekten mit deutschen Projektpartnern:

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF –> Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Für die Fördermaßnahme sind eine gemeinsame Auftaktveranstaltung und ein Statusseminar nach etwa der Hälfte der Laufzeit geplant. Die Bereitschaft zur Teilnahme wird vorausgesetzt. Entsprechendes Reisebudget für deutsche und afrikanische Partner sollte kalkuliert werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Gefördert werden in diesem Zusammenhang ausschließlich Beihilfetypen gemäß Artikel 25 der AGVO. Die jeweiligen in der AGVO vorgegebenen Förderquoten und Schwellenwerte dürfen dabei nicht überschritten werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie für Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird im Modul 1 zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen können in der Regel mit höchstens 800 000  Euro (inklusive 20 % Projektpauschale für Hochschulen und Universitätskliniken im Modul 1) für die Dauer von bis zu vier Jahren gefördert werden.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

Für Modul 1

  1. Reisen und Aufenthalte von deutschen Wissenschaftlern und Experten:
    Für die Förderung von Ausgaben/Kosten für Reisen deutscher Projektbeteiligter gilt:
    Es werden die Ausgaben/Kosten für An- und Abreise (bei Flugtickets: Economy-Class) inklusive notwendiger Visa bis zum und vom Zielort für Reisen deutscher Experten in die Länder der am Projekt beteiligten afrikanischen Projektpartner sowie der Aufenthalt vor Ort gefördert. Hierbei wird eine Pauschale pro Tag gemäß der Länderliste (http://internationales-buero.de/_media/Tagespauschalen_neu.xls) für die Unterbringung und Verpflegung vor Ort veranschlagt.
    Des Weiteren werden für deutsche Projektpartner in begründeten Ausnahmefällen auch die Ausgaben/Kosten für projektbedingte Inlandsreisen (z. B. Auftaktveranstaltung und Statusseminar der Fördermaßnahme) gefördert.
    Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.

  2. Reisen und Aufenthalte von ausländischen Wissenschaftlern und Experten:
    Für die Förderung von Ausgaben/Kosten für Reisen ausländischer Projektbeteiligter gilt:

    Reisen nach Deutschland
    Es werden die Ausgaben/Kosten für An- und Abreise (bei Flugtickets: Economy-Class) inklusive notwendiger Visa bis zum und vom Zielort für Reisen ausländischer Experten nach Deutschland sowie der Aufenthalt vor Ort gefördert. Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich pro Person vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro ­pro Monat (wenn der Aufenthalt zwischen 23 und 31 Tagen dauert) bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77 Euro pro Tag gezahlt. An- und Abreisetag zählen gemeinsam als ein Tag.

    Reisen in Länder afrikanischer Projektpartner
    Es werden die Ausgaben/Kosten für An- und Abreise (bei Flugtickets: Economy-Class) inklusive notwendiger Visa bis zum und vom Zielort für Reisen afrikanischer Wissenschaftler und Experten in die Länder der am Projekt beteiligten afrikanischen Projektpartner sowie der Aufenthalt vor Ort gefördert. Hierbei wird eine Pauschale pro Tag gemäß der Länderliste (http://internationales-buero.de/_media/Tagespauschalen_neu.xls) für die Unterbringung und Verpflegung vor Ort veranschlagt.
    Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.

  3. Projektpauschale
    Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) wird innerhalb der Zuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der direkten Projektausgaben pauschal gewährt. Es ist zu beachten, dass in der oben genannten, in der Regel gewährten Förderhöchstsumme die Projektpauschale bereits enthalten ist.

  4. Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geräte, projektspezifischen Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist für die deutschen und afrikanischen Partner möglich. Die Notwendigkeit ist jeweils detailliert zu begründen.

  5. Workshops
    Workshops
    können wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von bi- und multilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Punkt 2) gezahlt.
    Ausgaben und Kosten für Veranstaltungen in den am Projekt beteiligten Ländern können in begründeten Ausnahmefällen ebenfalls bezuschusst werden.

  6. Personalkosten/-ausgaben:

    deutsche Projektpartner
    Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal auf deutscher Seite (in der Regel bis TvöD/TV-L EG 13) können in gewissem Umfang beantragt werden.

    afrikanische Projektpartner
    Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal auf afrikanischer Seite können in gewissem Umfang bezuschusst werden.

Die Zuwendung einschließlich der Zuschüsse für die afrikanischen Partner wird an den deutschen Zuwendungsempfänger geleistet. Die afrikanischen Partner schließen mit dem deutschen Zuwendungsempfänger einen Weiterleitungsvertrag gemäß Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ab.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  1. Allgemeine Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
  2. Labor- und EDV-Ausstattung

Für Modul 2
(siehe: DAAD-Förderrichtlinie: http://internationales-buero.de/_media/DAAD_Foerderrichtlinie_30_07_2015.docx)

  1. Reisen und Aufenthalte von deutschen Wissenschaftlern sowie Kurzzeitaufenthalte von Graduierten und Doktoranden im Rahmen der postgradualen Aus- und Fortbildung werden gemäß den Vorgaben unter Modul 1 Buchstabe a gefördert; für längere Aufenthalte von Graduierten und Doktoranden (ab einem Monat) werden Stipendien in Höhe der Stipendienraten in der DAAD-Individualförderung vergeben.

  2. Reisen und Aufenthalte von ausländischen Wissenschaftlern, Graduierten
    und Doktoranden

    Reisen nach Deutschland
    Im Rahmen der postgradualen Aus- und Fortbildung werden Wissenschaftler, Graduierte und Doktoranden gemäß den Vorgaben unter Modul 1 Punkt 2 gefördert; für längere Aufenthalte von Graduierten und Doktoranden (ab einem Monat) werden Stipendien in Höhe der Stipendienraten in der DAAD-Individualförderung vergeben.

    Reisen in Länder afrikanischer Projektpartner
    Im Rahmen der postgradualen Aus- und Fortbildung werden Wissenschaftler, Graduierte und Doktoranden gemäß den Vorgaben unter Modul 1 Punkt 2 gefördert.

  3. Sachmittel
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. für die Organisation von Veranstaltungen – auch im Ausland, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahmegebühren für Konferenzen etc.) ist möglich.

    Honorare
    Die Zahlung von Honoraren ist möglich. Die inhaltliche Notwendigkeit sollte im Antrag begründet und im konkreten Fall mit dem DAAD abgesprochen sein.

  4. Veranstaltungen
    Zuwendungsfähig sind Workshops, Sommer-/Winterschulen, Arbeitstreffen, Konferenzen, etc.
    Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Punkt 2) gezahlt.

  5. Personalkosten/-ausgaben

    deutsche Projektpartner
    Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal auf deutscher Seite (in der Regel bis TvÖD/TVL EG 13) können in gewissem Umfang beantragt werden.

    afrikanische Projektpartner
    Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal auf afrikanischer Seite können in gewissem Umfang bezuschusst werden. Es gelten ortsübliche Gehälter.

Die Zuwendung einschließlich der Zuschüsse für die afrikanischen Partner wird an den deutschen Zuwendungsempfänger geleistet. Die afrikanischen Partner schließen mit dem deutschen Zuwendungsempfänger einen Weiterleitungsvertrag gemäß Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ab.

Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der ausländischen Projektbeteiligten (auch als Sachleistung) ist erwünscht und muss in der Projektbeschreibung in Nummer B IV dargestellt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Für Modul 1

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften werden die All­gemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) Bestandteil eines Zuwendungsbescheids.

Das Ergebnis der Fördermaßnahmen soll im Rahmen einer internen Evaluation betrachtet werden. Dazu werden die eine Zuwendung empfangenden Einrichtungen mit Hilfe einer Befragung und/oder eines gemeinsamen Workshops zur Zielerreichung befragt werden. Die mit der Evaluation beauftragte Stelle ist in der Datenerhebung zu unterstützen.

Für Modul 2

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Das Ergebnis der Fördermaßnahmen soll im Rahmen einer internen Evaluation betrachtet werden. Dazu werden die eine Zuwendung empfangenden Einrichtungen mit Hilfe einer Befragung und/oder eines gemeinsamen Workshops zur Zielerreichung befragt werden. Die mit der Evaluation beauftragte Stelle ist in der Datenerhebung zu unterstützen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Modul 1

DLR-Projektträger
Europäische und Internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Ansprechpartner sind:

Fachliche Ansprechpartnerin Südliches Afrika (außer Südafrika)

Dr. Kerstin Garcia
Telefon: +49 2 28/38 21-14 80
Telefax: +49 2 28/38 21-14 00
E-Mail: kerstin.garcia(at)dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner Ost- und Zentralafrika

Stefan A. Haffner
Telefon: +49 2 28/38 21-18 99
Telefax: +49 2 28/38 21-14 00
E-Mail: stefan.haffner(at)dlr.de

Fachliche Ansprechpartnerin Westliches Afrika

Dr. Anja Köhler
Telefon: +49 2 28/38 21-14 28
Telefax: +49 2 28/38 21-14 00
E-Mail: anja.koehler(at)dlr.de

Fachliche Ansprechpartnerin Südafrika

Petra Ruth Vogel
Telefon: +49 2 28/38 21-14 61
Telefax: +49 2 28/38 21-14 00
E-Mail: petra-ruth.vogel(at)dlr.de

Administrativer Ansprechpartner

Valéry Anton
Telefon: +49 2 28/38 21-1848
Telefax: +49 2 28/38 21-1400
E-Mail: valery.anton(at)dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Modul 2

DAAD
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Internet: http://www.daad.de

Ansprechpartnerinnen sind:

Margot Weiler-Wohlfarth
Telefon: +49 2 28/8 82-5 14
Telefax: +49 2 28/8 82-95 14
E-Mail: weiler(at)daad.de

Heide Albertin
Telefon: +49 2 28/8 82-2 75
Telefax: +49 2 28/8 82-92 75
E-Mail: albertin(at)daad.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger und dem DAAD Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Verfahren ist zweistufig.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 1. März 2016 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form, die beide Module enthalten, in deutscher oder englischer Sprache über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/SSA2015) vorzulegen.

Im Hinblick auf die internationale Begutachtung und die international ausgerichtete Struktur des Förderschwerpunktes wird empfohlen, die Projektskizze in englischer Sprache vorzulegen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze muss sowohl das Modul 1 als auch das Modul 2 umfassen. Für jedes Modul ist gesondert eine detaillierte Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung mit Angabe von Meilensteinen zu erstellen.

Für die jeweiligen Module ist folgende Gliederung zu verwenden:

Teil A: Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.

  1. Angaben für administrative Zwecke
  2. Finanzübersicht

Teil B: Modulübergreifende Darstellung

  1. Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens
  2. Beitrag des Vorhabens zu den in Nummer 1.1 genannten Förderzielen sowie zu jeweiligen nationalen, regionalen oder panafrikanischen Entwicklungsstrategien
  3. Zusammenwirken der beiden Module Forschung und Postgraduiertenausbildung
  4. Notwendigkeit der Zuwendung und Darstellung der Eigenleistungen der afrikanischen Partnerseite
  5. Finanzübersicht
  6. Konzept zur Zielerreichung inklusive der Definition von messbaren Indikatoren
  7. Anlagen (Lebenslauf des deutschen und afrikanischen Projektkoordinators sowie eine Liste mit ihren jeweils fünf wichtigsten Publikationen)

Teil C: Modul 1 Forschung

Für Modul 1 ist eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung vorzulegen:

  1. Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
  2. Ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
  3. Nutzen und Verwertbarkeit (wirtschaftlich und/oder wissenschaftlich-technisch) der Ergebnisse
  4. Zusammenarbeit mit Dritten

Teil D: Modul 2 Postgraduale Aus- und Fortbildung

Für Modul 2 ist eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung vorzulegen:

  1. Aussagekräftige Beschreibung der Maßnahmen zur postgradualen Aus- und Fortbildung (z. B. Studiengang, Studienbegleitprogramm, Ausbildungszentrum)
  2. Bezug zum Forschungsvorhaben/Gesamtprofil
  3. Innovationsgehalt (z. B. fachspezifisch, wirtschaftlich, verfahrenstechnisch oder Bedarfslücke)
  4. Nationale und internationale Vernetzung (z. B. Bezug zur Internationalisierungsstrategie der Hochschule/n)
  5. Außerfachliches Ausbildungsangebot
  6. Betreuungskonzept
  7. Rekrutierung und Auswahl der Kandidaten
  8. Zeit- und Maßnahmenplan mit Angabe der messbaren Ziele, die bei Förderende erreicht sein sollen
  9. Vom Verantwortlichen der Gasthochschule (Projektstandort) unterzeichnete Dokumentation der Absprachen über die institutionelle Verankerung

Die Vorlage der Projektbeschreibung für beide Module muss in einem Dokument (pdf-Dokument) erfolgen und kann in PT-Outline hochgeladen werden.

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 15 Seiten pro Modul nicht überschreiten (Arial, 11 Punkt, 1,5-zeilig).

Der deutsche Partner ist gehalten, mit seinem Förderantrag mindestens eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit („Letter of Intent“) von einer Einrichtung aus den afrikanischen Partnerländern oder dem afrikanischen Partnerland beizufügen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter anhand der folgenden Kriterien bewertet:

Modulübergreifend

  • Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen
  • Übereinstimmung mit den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung, den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten sowie Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualität und Ausgewogenheit des integrativen Ansatzes zur Verzahnung von Forschung und Postgraduiertenausbildung
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
  • Validität des Konzeptes zur Zielerreichung inklusive seiner Indikatoren

Modul 1

  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • fachliche Exzellenz und Originalität des Vorhabens
  • Nutzen für die jeweiligen nationalen, regionalen oder panafrikanischen Entwicklungsstrategien
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Nutzen und Verwertbarkeit (wirtschaftlich und/oder wissenschaftlich-technisch) der zu erwartenden Ergebnisse

Modul 2

  • die institutionelle Verankerung des Projekts (vorzugsweise an der afrikanischen Hochschule)
  • die wissenschaftliche Qualität, fachliche und außerfachliche Breite des Ausbildungsangebots inklusive eines überzeugenden Betreuungskonzepts
  • die fachliche Relevanz für die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung (regional und überregional, siehe fachliche Schwerpunkte)
  • der Praxis- und Arbeitsmarktbezug der Ausbildungselemente (Erwerb von Schlüsselqualifikationen)
  • der Innovationsgehalt
  • die strukturelle Nachhaltigkeit
  • die Berücksichtigung der Ziele der Internationalisierungsstrategie

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Dabei sind für beide Module jeweils getrennte Anträge einzureichen: die Anträge für Modul 1 sind beim DLR-Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, und die Anträge für Modul 2 beim DAAD einzureichen.

Verfahren für Modul 1

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

  1. eine detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung
  2. eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
      a. Realisierbarkeit des Arbeitsplans
      b. Plausibilität des Zeitplans
  3. detaillierte Angaben zu den notwendigen Finanzmitteln zur Finanzierung des Vorhabens (Umfang/Zweck)
      a. Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
      b. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.2 (unter 2 und 3) genannten Kriterien bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Bei mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Verfahren für Modul 2

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag über das DAAD-Portal (https://portal.daad.de) einzureichen.

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

  1. eine detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung
  2. eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
      a. Realisierbarkeit des Arbeitsplans
      b. plausibilität des Zeitplans
  3. detaillierte Angaben zu den notwendigen Finanzmitteln zur Finanzierung des Vorhabens (Umfang/Zweck)
      a. Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
      b. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer II und III genannten Kriterien bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Bei mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "DAAD-Portal" zu erstellen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 26. November 2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Peter Webers

¹ Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden. Diese Definition der KMU beruht auf Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 65/2014.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Angola Benin Burkina Faso Côte d'Ivoire Gambia Ghana Kamerun Kenia Namibia Nigeria Region Ostafrika Region südliches Afrika Region Westafrika Ruanda Senegal Somalia Südafrika Tansania Togo Zentralafrikanische Republik Themen: Förderung Geowissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit Berufs- und Weiterbildung Bildung und Hochschulen

Weitere Informationen

Projektträger