StartseiteLänderAfrikaSüdafrikaBekanntmachung des BMBF zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Südafrika

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Südafrika

Stichtag: 13.11.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Südafrika (Südafrikanisch/deutsches Kooperationsforschungsprogramm 2020, SAG-CORE) Globaler Wandel: Auf dem Weg zu nachhaltigen gesellschaftlichen Veränderungen und Transformationen – post COVID 19 vom 27. August 2020 (Bundesanzeiger vom 15.09.2020).

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Afrika-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung. Ziel ist die Förderung von bilateralen inter- und transdisziplinären Forschungsverbünden, die mit ihrer Forschung an der Schnittstelle von Globalem Wandel zur Gesellschaft post COVID 19 ansetzen. Die geförderten Vorhaben sollen auch auf die nationalen Forschungsagenden sowie auf internationale Initiativen wie die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung abgestimmt sein. Sie sollen Brücken zwischen verschiedenen Akteuren in der Erkenntniskette, der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung bilden.

Es werden bilaterale Forschungs- und Entwicklungsprojekte (als Verbundprojekte) gefördert, die eine hohe Praxisrelevanz aufweisen. Die Verbundvorhaben sollen von ­afrikanischen und deutschen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam getragen werden. Eine länderübergreifende inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit wird erwartet, die eines oder mehrere der nachfolgenden Themen bearbeiten:

  • Regulierung gesellschaftlicher Transformationen zur Nachhaltigkeit – post COVID 19
  • Wirtschaft und Finanzierung von Transformationen zur Nachhaltigkeit – post COVID 19
  • Wohlbefinden, Lebensqualität, Identität sowie soziale und kulturelle Werte im Zusammenhang mit dem Wandel zur Nachhaltigkeit – post COVID 19.

Im Rahmen des Projektes müssen darüber hinaus Maßnahmen zur Implementierung der Forschungsergebnisse und der Dialog mit relevanten gesellschaftlichen Akteuren vor Ort angestoßen werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Projekte sind entsprechende politische Rahmenbedingungen, die Einbeziehung der Anwenderinnen und Anwender vor Ort und gegebenenfalls schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit den Verwaltungen, auch und insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, erforderlich.

Sowohl die deutschen als auch die südafrikanischen Verbundkoordinatoren müssen einen gemeinsamen Antrag beim jeweils zuständigen Projektträger ein. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR-Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt.  Das Antragsverfahren ist auf deutscher Seite zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 13. November 2020, 12 Uhr MEZ  vorzulegen. Koordinatoren aus Südafrika müssen ihre vollständigen Anträge parallel bei der „National Research Foundation“ bis spätestens 13. November 2020, 24.00 SAST einreichen.

Anträge, die nur bei einer Förderorganisation eingereicht werden, können nicht berücksichtig werden. Die in Deutschland und in Südafrika eingereichten Skizzen werden getrennt begutachtet. Nur Skizzen, die von beiden Seiten positiv bewertet werden, können gefördert werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Südafrika Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit

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