StartseiteLänderAfrikaTunesienBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungsprojekten mit Tunesien unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungsprojekten mit Tunesien unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft

Stichtag: 17.09.2018 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten mit Tunesien unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft vom 16. Juli 2018 (Bundesanzeiger vom 24.07.2018).

Auf der Grundlage des Abkommens zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Republik Tunesien aus dem Jahr 1998 soll die Kooperation in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation ausgebaut werden. Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung (2017) sowie des Aktionsplans des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Internationale Kooperation“ und dem Zehn-Punkte-Programm des BMBF für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) „Vorfahrt für den Mittelstand“ unter dem Dach von „KMU-international“ und soll dazu dienen, gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit der Republik Tunesien beizutragen.

Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung von innovativen deutsch-tunesischen Verbundvorhaben in der angewandten Forschung zu ausgewählten Schwerpunktthemen. Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und tunesischen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Form von „2 + 2-Projekten“ gefördert werden.

Unter „2 + 2-Projekten“ werden FuE-Projekte mit Beteiligung mindestens eines deutschen (insbesondere KMU) und eines tunesischen forschenden Industriepartners sowie mindestens einer deutschen und einer tunesischen ­Forschungseinrichtung verstanden. Der Beitrag aller Partner sollte essenziell und signifikant sein.

Die bewilligten Fördermittel sollen die Grundlagen für eine dauerhafte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Partnerschaft schaffen. Durch  Der Nutzen für Deutschland und Tunesien sollte klar ersichtlich sein und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufgezeigt werden.

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen. Dabei kann es sich sowohl um Prozess- wie auch Produktinnovationen handeln. Die Projekte sollten am Ende des Vorhabens einen Technologiereifegrad (TRL) zwischen vier und sieben erreichen.

Die Förderung der gemeinsamen Verbundvorhaben erfolgt für die deutschen Projektpartner vom BMBF und für die tunesischen Projektpartner vom tunesischen Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung ­(MoHESR).

Es werden Forschungsprojekte (Verbundprojekte) gefördert, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Tunesien die nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Biotechnologie für Umwelt, Gesundheit und Ernährung, im Gesundheitswesen, Pflanzenbiotechnologie und industrielle Biotechnologie,
  • Anpassungen an den Klimawandel: Umwelttechnologien, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz,
  • Pharmazeutische Industrie,
  • Industrie 4.0 und Mechatronik,
  • Green Economy und Kreislaufwirtschaft.

Um insbesondere die Langfristigkeit der bilateralen Partnerschaften zwischen den deutschen und tunesischen Institutionen in Forschung und Wirtschaft zu stärken, können im Rahmen der geförderten Verbundvorhaben auch so genannte bilaterale Innovationsforen gefördert werden. Ein solches Innovationsforum zielt auf den Aufbau eines breiten bilateralen Netzwerks mit weiteren deutschen Forschungs- und Bildungseinrichtungen und innovativen Unternehmen zusammen mit entsprechenden bewährten Institutionen in Tunesien zur Initiierung zukünftiger Forschungskooperationen oder Geschäftsbeziehungen ab.

Ein antragstellender deutscher Partner sollte Mitglied eines bereits bestehenden deutschen Netzwerks sein. Willkommen sind vor allem neue Netzwerke, die am Anfang ihrer Entwicklung stehen.

Des Weiteren wird eine sektorenübergreifende bilaterale Mobilität zwischen den Projektpartnern – der Austausch von tunesischem und/oder deutschem Forschungs- und Innovationspersonal mit deutschen und/oder tunesischen Unternehmen – begrüßt. Der Wissenstransfer soll dazu beitragen, kreative Ideen in innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren umzusetzen. Unterstützt wird der Austausch von Nachwuchsforschern (early stage researchers, ESR) und erfahrenen Forschern (experienced researchers, ER).

Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • Internationale Vernetzung in den genannten thematischen Schwerpunktbereichen;
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, bei der DFG oder Horizont 2020);
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 17. September 2018 zunächst Projektskizzen in englischer Sprache in elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Tunesien Themen: Förderung Wirtschaft, Märkte Lebenswissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit Information u. Kommunikation Engineering und Produktion

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