StartseiteLänderAsienIndonesienBekanntmachung des BMBF zur Förderung eines Internationalen Kollegs für Geistes- und Sozialwissenschaften in der Region Südasien (insbes. Indien) oder Südostasien

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung eines Internationalen Kollegs für Geistes- und Sozialwissenschaften in der Region Südasien (insbes. Indien) oder Südostasien

Stichtag: 28.2.2014 (Veranstaltungsteilnahme am 7.11.2013 verpflichtend - Anmeldung bis zum 1.10.2013) Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung eines Internationalen Kollegs für Geistes- und Sozialwissenschaften (International Centre for Advanced Studies in the Humanities and Social Sciences) in der Region Südasien (insbes. Indien) oder Südostasien

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Bestimmte geistes- und sozialwissenschaftliche Fragestellungen können am besten im Ausland erforscht werden. Dazu bedarf es eines vertieften Austauschs mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort, der Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie längerer Auslandsaufenthalte. Wenn zusätzlich die Fragestellung unterschiedliche fachliche Zugänge erfordert, ist eine enge Zusammenarbeit in einer interdisziplinär zusammengesetzten Gruppe notwendig. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eröffnet deshalb mit dem neuen Förderformat eines Internationalen Kollegs für Geistes- und Sozialwissenschaften die Möglichkeit, Fragestellungen in einer intensiv zusammenarbeitenden Gruppe und aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven an einem Standort im außereuropäischen Ausland zu erforschen.

Die Förderung eines Forschungskollegs in der Region Südasien (insbes. Indien) oder Südostasien hat zum Ziel, die wissenschaftliche Kooperation zwischen Deutschland und einem Land in einer der beiden Regionen weiter zu stärken. Durch die Stärkung der bilateralen wissenschaftlichen Zusammenarbeit auch auf dem Gebiet der Geistes- und Sozialwissenschaften soll eine stabile Vernetzung zwischen Forschenden beider Länder sowie eine langfristigere Verbindung zwischen deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Einrichtungen des Partnerlandes herbeigeführt werden. Das Internationale Kolleg soll als sichtbares Zentrum für den fachlichen Austausch zwischen beiden Ländern zu einem gemeinschaftlich gewählten Schwerpunktthema fungieren, an dem in Partnerschaft und im interkulturellen Dialog Spitzenforschung mit besonderer Relevanz für Deutschland und das Partnerland, ggf. auch für die Partnerregion stattfindet. Der bilaterale Austausch eröffnet interkulturelle Perspektiven, erweitert die Sicht auf Forschungsgegenstände und stößt damit die Entwicklung neuer Forschungsfragen, -ansätze und -methoden an. Insbesondere regional und national vergleichende Herangehensweisen können neue Sichtweisen eröffnen.

Mit einem Fellow-Programm soll das Internationale Kolleg einen Kristallisationskern für ambitionierte Forschung bilden, wobei sich das Fellow-Programm sowohl an etablierte Spitzenforscherinnen und -forscher als auch an den wissenschaftlichen Nachwuchs richtet (Postdocs, ggf. auch Promovierende). Es will damit auch zur Verbesserung von Forschungsbedingungen für den internationalen wissenschaftlichen Nachwuchs beitragen.

Die wissenschaftliche Zusammenarbeit soll sich nicht im bilateralen Austausch erschöpfen, sondern dazu beitragen, die Internationalisierung von Forschung und Wissenschaft in beiden Ländern voranzutreiben und wissenschaftliche Kooperation in internationalen Netzwerken zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit des Internationalen Kollegs mit weiteren Ländern der Region wird ausdrücklich begrüßt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Das BMBF beabsichtigt die Förderung eines Internationalen Kollegs für Geistes- und Sozialwissenschaften, das an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in einem Land der Region Südasien oder Südostasien angesiedelt ist. Gefördert werden Verbundvorhaben (s. 3.).

Gegenstand der Förderung sind

a) eine Vorphase zur Vorbereitung und Planung eines Internationalen Kollegs, da der Aufbau eines Internationalen Kollegs im Ausland sehr aufwändig ist und erheblicher inhaltlicher wie organisatorischer Vorabsprachen und Kooperationsverhandlungen ggf. auch der Erprobung der gewählten Instrumente der Zusammenarbeit bedarf;

b) die Hauptphase der Kollegarbeit

c) eine Abschlussphase der Kollegarbeit.

zu a) Die Vorphase kann für eine Dauer von in der Regel bis zu zwei, maximal drei Jahren gefördert werden.

Sie dient

  • der Vertiefung bestehender und Etablierung neuer Kontakte mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Partnerland;
  • den Verhandlungen mit einer geeigneten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung bzw. einem Verbund von Einrichtungen im Partnerland über eine Beteiligung als Kooperationspartner und dem Abschluss von Vereinbarungen mit diesem/n Kooperationspartner/n;
  • den Verhandlungen und Vereinbarungen mit politischen Institutionen und Forschungsfördereinrichtungen im Partnerland im Hinblick auf die erforderliche Mitfinanzierung des Internationalen Kollegs durch das Partnerland oder Institutionen im Partnerland und hinsichtlich rechtlich-administrativer Rahmenbedingungen des Internationalen Kollegs;
  • der Erarbeitung eines konkretisierten Forschungsprogramms und Organisationskonzepts für die Haupt- und Abschlussphase des Internationalen Kollegs gemeinsam mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der kooperierenden Hochschule, des außeruniversitären Instituts oder mehrerer Institutionen im Partnerland.
  • ggf. der Erprobung von Instrumenten der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Partnerland.

Zu Buchstabe b) Die Vorphase wird durch ein externes international besetztes Gremium evaluiert. Im Falle einer positiven Evaluation wird eine Hauptphase der Kollegarbeit befristet auf bis zu sechs Jahre gefördert.

Zu Buchstabe c) Auch die Hauptphase unterliegt einer externen Evaluation durch ein international besetztes Gremium. Im Falle einer positiven Evaluation der Hauptphase besteht die Option, dass die Arbeit des Internationalen Kollegs in einer Abschlussphase je nach Länge der Vorphase bis zu vier weitere Jahre lang gefördert wird (s. 5.2).

2.1 Konzeption des Internationalen Kollegs (einschließlich unterstützender Leistungen in Deutschland)

Das Internationale Kolleg für Geistes- und Sozialwissenschaften, das an eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Partnerland angebunden ist, arbeitet idealiter mit weiteren Kooperationspartnern im Partnerland innerhalb eines Verbundes mit festgelegten Zuständigkeiten zusammen. Es wird begrüßt, wenn sich die Zusammenarbeit des Internationalen Kollegs auch über ihren Standort hinaus auf das gesamte Land und über ihr Sitzland hinaus auf Länder der umgebenden Region erstreckt.

Das interdisziplinär zu bearbeitende Schwerpunktthema und die Forschungsfragen des Internationalen Kollegs sind offen. Sie werden von den Antragstellenden (s. 3.) frei gewählt, wobei vorausgesetzt wird, dass der Antragstellung für die Vorphase ein intensiver Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (unter Einbezug von Forschungsfördereinrichtungen) des Partnerlandes und ggf. auch der Partnerregion vorausgegangen ist.

Das konkrete Forschungsprogramm des Internationalen Kollegs soll im Laufe der Vorphase, nachdem wissenschaftliche Kooperationspartner im Partnerland gefunden worden sind, gemeinsam von den Antragstellenden und den ausländischen Partnern ausgearbeitet werden. Das Schwerpunktthema eines Internationalen Kollegs sollte insgesamt geistes- und/oder sozialwissenschaftlicher Art sein, wobei der Einbezug naturwissenschaftlicher Gebiete und Fragestellungen möglich ist. Ein komparativer Forschungszugang ist explizit erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung.

Das Internationale Kolleg wird von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und aus dem Partnerland, die sich durch herausragende wissenschaftliche Leistungen auszeichnen, gemeinsam geleitet. Diese erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten fachlich eng zusammen mit einem Kreis von assoziierten Kolleginnen und Kollegen, die der Hochschule bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtung im Partnerland angehören, an der das Internationale Kolleg angesiedelt ist, und mit Kolleginnen und Kollegen, die den Kooperationspartnern des Verbundes im Partnerland bzw. der Partnerregion angehören.

Im Rahmen eines Fellowprogramms werden Forschende mit höchster fachlicher Expertise aus Deutschland und dem Partnerland sowie der Partnerregion ans Internationale Kolleg eingeladen, ein kleinerer Teil von Fellows wird auch weltweit rekrutiert. In einem intensiven Austausch und weitgehend freigestellt von Lehrverpflichtungen sollen die Kollegmitglieder ihren einzelnen Projekten im Rahmen des übergeordneten Forschungsprogramms nachgehen können.

Neben solchen Fellows, die sich durch umfangreiche exzellente Leistungen auszeichnen, soll vielversprechenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern (Postdocs) die Chance eröffnet werden, als Fellow an der Bearbeitung innovativer Fragestellungen in einer Gruppe erstklassiger Vertreterinnen und Vertreter eines Fachgebietes mitzuwirken. Das Internationale Kolleg integriert dadurch den wissenschaftlichen Nachwuchs und bietet ihm sehr gute Forschungskonditionen einschließlich der Perspektive einer späteren Einbindung in die im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Zusätzlich zur Förderung von Postdocs ist die Einrichtung eines qualitativ hochselektiven Doktorandenprogramms möglich, aber kein notwendiger Bestandteil eines Kollegprogramms.

Die Hochschule bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Ausland, an der das Internationale Kolleg angesiedelt ist, fördert als gastgebende Organisation die Zusammenarbeit zwischen seinen eigenen Mitgliedern und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Internationalen Kolleg.

Das Internationale Kolleg soll sich in der Partnereinrichtung, im örtlichen Kontext und im Rahmen des Partnerlandes einbringen z.B. mit Gesprächsreihen, Sommerschulen oder durch den Anstoß und die Betreuung weiterer Drittmittelprojekte für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Die wissenschaftliche Arbeit des Internationalen Kollegs wird von einem Beirat begleitet, der u.a. Beiträge zur wissenschaftlichen Ausrichtung sowie zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung leisten soll. Die Leitung des Internationalen Kollegs legt dem Beirat einmal im Jahr einen Erfahrungsbericht über seine Arbeit vor.

Die Leitung des Internationalen Kollegs entscheidet über die Verwendung der finanziellen Mittel, Einstellungen sowie Einladungen von Fellows, wobei die Letztentscheidung über die Verwendung der Mittel des BMBF bei den Zuwendungsempfängern aus Deutschland liegt.

Unterstützende Leistungen zur Stärkung der bilateralen Kooperation

Es wird erwartet, dass die Zuwendungsempfänger des Verbundvorhabens (s. 3) einen Eigenbeitrag zur Stärkung der bilateralen Kooperation an ihrer Institution in Deutschland leisten. Ein entsprechendes Engagement kann z.B. bestehen in:

  • Maßnahmen zur Einbindung ehemaliger Fellows und ehemaliger Promovierender z.B. in Form einer Professur (vorgezogene Berufung) oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle an der Institution in Deutschland;
  • Beiträgen zur Verstetigung der Kooperationsbeziehungen (z.B. durch Gastwissenschaftlerprogramme, Former-Fellows-Programme, Stipendien für Auslandssemester im Rahmen von Studiengängen, Austauschprogramme für Promovierende an der Institution in Deutschland);
  • der Mitbetreuung von Promovierenden am Internationalen Kolleg oder der Erleichterung von Aufenthalten von Postdocs und Promovierenden an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.

2.2 Administrativer Rahmen eines Internationalen Kollegs

Ein kleines Direktorenteam, paritätisch besetzt mit herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und dem Partnerland, bildet die Leitung des internationalen Kollegs. Es wird für die Hauptphase erwartet, dass mindestens ein Mitglied des Direktorenteams aus Deutschland und eines aus dem Partnerland gleichzeitig vor Ort am Internationalen Kolleg wirken. Sind mehrere Direktorenpositionen aus Deutschland zu besetzen, sollten die Personen aus unterschiedlichen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen stammen. Die Direktorenfunktion vor Ort sollte möglichst über einen mehrjährigen Zeitraum, mindestens aber über einen Zeitraum von einem Jahr ausgeübt werden. Zu diesem Zweck ermöglicht die Zuwendung die Finanzierung einer Vollzeit-Vertretung an der Heimateinrichtung. Für eventuelle weitere Mitglieder des Direktorenteams, die ihre Funktion von einer Einrichtung in Deutschland aus ausüben, sind anteilige Freistellungen möglich. Die Freistellungen dürfen insgesamt die Zahl einer Vollzeit-Vertretung nicht überschreiten. Um eine möglichst große Kontinuität der Kollegleitung zu gewährleisten, ist dem Direktorenteam eine wissenschaftliche Geschäftsführung (Postdoc) zugeordnet, die ihre Funktion ununterbrochen mindestens drei Jahre lang ausübt.

Das Direktorenteam vergibt in Abstimmung mit dem Beirat pro Jahr insgesamt fünf bis zehn Fellowships an ausgewiesene Forschende, mehrheitlich aus dem Partnerland und Deutschland. Für die Fellows wird die Vertretung an der Heimateinrichtung für die Dauer des Aufenthalts finanziert oder sie erhalten Stipendien. Es sind Aufenthalte unterschiedlicher Dauer möglich, im Interesse der Kontinuität und Vertiefung der Arbeitsbeziehungen sollten längerfristige Fellowships (d.h. von 9-12 Monaten) den Kern bilden. Bei der Auswahl der Fellows sollte eine produktive Mischung vielversprechender Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Postdocs) und erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erzielt werden. An ausgewählte Postdoc-Fellows können für die Dauer von bis zu drei Jahren Stipendien vergeben werden oder es kann eine bis zu dreijährige Finanzierung ihrer Vertretung an der Heimathochschule gewährt werden. Es können sich maximal drei dieser bis zu drei Jahre lang geförderten Postdoc-Fellows gleichzeitig am Internationalen Kolleg aufhalten. Sowohl für die Leitung als auch für die Fellows gilt, dass ihre Arbeit am Internationalen Kolleg möglichst in die Zeit ihres aktiven Berufslebens fallen sollte. Im Falle eines altersbedingt notwendigen Wechsels in der Leitung sollte die Kontinuität gewährleistet sein.

Die Arbeit des Internationalen Kollegs wird durch einen Servicestab von bis zu sieben Personen (d.h. sieben Vollzeitäquivalenten) gestaltet und unterstützt. Die Mehrheit der Mitglieder des Servicestabs sollte bevorzugt aus dem Partnerland und Deutschland rekrutiert werden. Die Leistungen des Stabes sollten Aufgaben umfassen wie: Unterstützung der Leitung in fachlichen und organisatorischen Fragen, Administration und Organisation des Internationalen Kollegs, Betreuung der Fellows, Übersetzungen, Beschaffung von Literatur und Öffentlichkeitsarbeit. Die Mittel für Servicestabmitglieder aus Deutschland beantragen die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Verbundes.

Es wird erwartet, dass das Partnerland und/oder Institutionen im Partnerland einen substantiellen Beitrag zur Finanzierung des Internationalen Kollegs in seiner Haupt- und Abschlussphase leisten. Der Beitrag während der Hauptphase besteht mindestens in der Finanzierung der Freistellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Direktorenfunktion am Internationalen Kolleg, in Mitteln für Mitglieder des Servicestabs aus dem Partnerland sowie in Mitteln zur Gewährleistung der notwendigen Infrastrukturen (Räume, Büroausstattung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bibliothek einschließlich Online-Ressourcen, ggf. spezielle Ausrüstung, Dienstleistungen).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland sowie Organisationen mit hoher Expertise in der internationalen Forschungsadministration mit Sitz in Deutschland, die Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen.

Antragstellerinnen und Antragsteller sind aufgefordert, Verbünde zu bilden. In jedem Verbund muss mindestens ein Partner über die notwendige Expertise im Aufbau und in der Unterstützung oder Leitung von Forschungsgruppen oder -instituten im Ausland verfügen.

Die Zusammenarbeit des Verbunds mit einer oder mehreren Partnerinstitutionen in der Region Südasien (insbes. Indien) oder Südostasien ist die Grundlage der Förderung eines Internationalen Kollegs, ausländische Institutionen können jedoch keine eigene Zuwendung des BMBF erhalten. Die Kooperation mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus EU-Ländern ist möglich, die Finanzierung dieser Kooperationspartner aus Mitteln des BMBF ist jedoch nicht möglich.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragstellende Institutionen müssen in der Vorhabenbeschreibung des Verbunds (s. 7.) nachweisen, dass die einzelnen Einrichtungen über einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten, Erfahrungen in der Leitung von Forschungsgruppen oder -instituten und in der Wissenschaftskooperation mit dem betreffenden Partnerland und in den für das geplante Internationale Kolleg relevanten Themenfeldern sowie Erfahrung mit interdisziplinären Forschungsprojekten verfügen. Sie müssen außerdem Expertise im Aufbau und in der Unterstützung von Forschungsstrukturen im Ausland (vorzugsweise Asien) nachweisen.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110) nachgewiesen werden. Bereits in der Vorhabenbeschreibung der Vorphase sind darüber hinausgehende geplante Kooperationen mit entsprechenden unterschriebenen Erklärungen aufzuführen.

Es wird erwartet, dass die Vorhabenbeschreibung des Verbunds zur Beantragung einer Vorphase auf der Grundlage eines intensiven Austauschs mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Forschungsfördereinrichtungen aus dem Partnerland, ggf. auch aus der Partnerregion erstellt wurde.

Antragstellende sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Teilnahme an einer Informationsveranstaltung

Bei dem Internationalen Kolleg in der Region Südasien (insbes. Indien) oder Südostasien handelt es sich um ein innovatives Förderformat, das nicht nur hohe Ansprüche an wissenschaftliche, organisatorische und interkulturelle Kompetenzen stellt, sondern auch besondere Expertise im Aufbau von Forschungsstrukturen im Ausland erfordert. Daher ist es notwendig, die potentiellen Antragstellenden (s. 3) noch vor der Antragstellung für Vorphasen zusammen- und zugleich mit Forschungsfördereinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen in Kontakt zu bringen, die über eine entsprechende Expertise verfügen. Das BMBF lädt deshalb alle an einer Antragstellung Interessierten zu einer Veranstaltung am 7. November 2013 nach Bonn ein, die der weiteren Information, der Beratung, dem Austausch und der Verabredung von Kooperationen zwischen den potentiellen Antragstellenden dienen soll. Auch der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) und die Alexander von Humboldt-Stiftung werden als Ansprechpartner für Fragen zu Möglichkeiten der Unterstützung teilnehmen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für Antragstellende verpflichtend. Anmeldungen erfolgen bis zum 01. Oktober 2013 beim Projektträger (siehe 7.1).

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Der Förderzeitraum dieser Bekanntmachung gliedert sich in eine bis zu dreijährige Vorphase, eine bis zu sechsjährige Hauptphase sowie eine (je nach Länge der Vorphase) bis zu vierjährige Abschlussphase (s. 2.), so dass der Gesamtförderzeitraum maximal 12 Jahre beträgt. Beantragt und gefördert wird zunächst nur die Vorphase. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen.

5.1 Höhe und Gegenstand der Zuwendung für eine Vorphase:

Vorphasen können für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren und bis zur Höhe von insgesamt bis zu 1,0 Mio. Euro beantragt werden.

Konkret ermöglicht die Förderung einer Vorphase z.B.

  • Treffen des Verbundes deutscher Institutionen untereinander und mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Partnerland;
  • Auslandsaufenthalte zur Klärung der rechtlichen Grundlagen und zur Verhandlung mit Institutionen im Partnerland insbesondere über die notwendige Mitfinanzierung des Internationalen Kollegs;
  • die Erstellung eines Forschungsprogramms und eines Organisationskonzepts für das geplante Internationale Kolleg (einschließlich des Programms zur Nachwuchsförderung und der unterstützenden Leistungen der beteiligten Hochschulen in Deutschland zur Stärkung der bilateralen Kooperation);
  • Workshops oder Tagungen zur Diskussion des geplanten Schwerpunktthemas;
  • die Erprobung von Instrumenten zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem/den Kooperationspartner/n im Partnerland.

5.2 Höhe und Gegenstand der Zuwendung für eine Hauptphase

Der Antrag auf Förderung einer Hauptphase ist das Ergebnis der Vorphase, die von einem international besetzten Gremium evaluiert wird. Für die Hauptphase kann eine Förderung durch das BMBF in Höhe von bis zu 12,0 Mio. Euro für maximal sechs Jahre mit vorkalkulatorisch pauschalierten Sätzen für Leitung, Fellows und Servicestab beantragt werden. Die Direktorinnen und Direktoren des Kollegs aus Deutschland entscheiden in Absprache mit den ausländischen Kollegen und Kolleginnen über die fach- und sachgerechte Verwendung der Bundesmittel in Übereinstimmung mit dem inhaltlichen Programm. Es besteht die Option, dass das Internationale Kolleg im Anschluss an eine positive externe Evaluation der Hauptphase in einer Abschlussphase je nach Länge der Vorphase bis zu vier weitere Jahre lang gefördert wird.

Für die Erstellung des Gesamtfinanzierungsplans gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). Nach Abschluss des Vorhabens sind die tatsächlich entstandenen, zuwendungsfähigen (Ist-)Ausgaben mit dem Verwendungsnachweis (einschließlich der Beleglisten) nachzuweisen. Nähere Regelungen hierzu siehe Nr. 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: +49 / 3821-1580 (Sekretariat)
Fax: +49 / 3821-1500
Websitehttp://www.pt-dlr.de  

beauftragt.

Ansprechpartnerin ist:

Dr. Gaia di Luzio
Tel: +49 228 / 3821-1996
E-mailgaia.diluzio(at)dlr.de

Es wird empfohlen, mit dem Projektträger Kontakt für weitere Informationen und Erläuterungen aufzunehmen, bevor eine Vorhabenbeschreibung vorgelegt wird.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können online abgerufen werden. Zur Erstellung von Vorhabenbeschreibungen und förmlichen Förderanträgen sind die unten angegebenen elektronischen Antragssysteme zu nutzen (s. 7.2.1 und 7.2.2).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

Beantragung der Vorphase

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens zum 28. Februar 2014 eine formlose Vorhabenbeschreibung einer Vorphase eines Internationalen Kollegs in elektronischer Form über das Internetportal PT-Outline durch den/die vorgesehene/n Verbundkoordinator/in der Institutionen in Deutschland vorzulegen. Der Umfang der Vorhabenbeschreibung soll 20 Seiten (A4, 1,5-zeilig) nicht überschreiten. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Vorhabenbeschreibung ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem die Antragstellenden mit Institution, die Verbundkoordinatorin bzw. der Verbundkoordinator der Institutionen in Deutschland, der Titel des Vorhabens, die geplante Laufzeit der Vorphase, Förderquote und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Als Anhang sollen dem Antrag lediglich eine Liste der wichtigsten Publikationen (maximal 20) aus dem Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Absichtserklärungen (Letters of Intent) für eine zukünftige Kooperation beigefügt werden.

Die Vorhabenbeschreibung soll folgende Gliederung einhalten:

  • allgemein verständliche Zusammenfassung des Vorhabens in deutscher und englischer Sprache (jeweils maximal eine Seite);
  • Thema, Forschungsfragestellung (unter Berücksichtigung des internationalen Forschungsstandes), vorläufiges Forschungsprogramm des Internationalen Kollegs unter Berücksichtigung des interdisziplinären Zugangs, der Forschungsmethodik und der Anschlussfähigkeit des Themas im Partnerland;
  • geplante Kooperationspartner im Partnerland bzw. in der Partnerregion;
  • Grundzüge des organisatorischen Konzepts des Internationalen Kollegs einschließlich eines Programms zur Nachwuchsförderung (Postdocs und ggf. Promovierende) (bitte Arbeitsteilung zwischen den Verbundpartnern aus Deutschland und den Kooperationspartnern aus dem Partnerland, ggf. Kooperationspartnern aus der Partnerregion und der EU darstellen), geplante Einbindung in Hochschule/n und außeruniversitäre Forschungseinrichtung/en im Partnerland, über die Kollegstruktur hinausgehende bestehende und geplante Kooperationen und vorläufiges bilaterales Programm einschließlich der geplanten Leistungen der beteiligten Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen in Deutschland (bitte Arbeitsteilung im Verbund darstellen);
  • Schritte zur Planung, Vorbereitung und zum Aufbau des Internationalen Kollegs;
  • Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse unter besonderer Berücksichtigung der Strukturen zur Nachhaltigkeit der bilateralen Zusammenarbeit;
  • eigene Vorarbeiten (einschließlich relevanter Publikationen), Erfahrungen in der Leitung von Forschungsgruppen oder -instituten und der Wissenschaftskooperation in für das geplante Internationale Kolleg relevanten Themenfeldern mit dem betreffenden Partnerland und Expertise im Aufbau und in der Unterstützung von Forschungsstrukturen im Ausland (s. 4.);
  • Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan (unter Angabe der potentiellen Ko-Finanzierung durch das Partnerland bzw. Einrichtungen im Partnerland).

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung externer Gutachtender insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Originalität der Fragestellung und wissenschaftliche Qualität des vorläufigen Forschungsprogramms (hinsichtlich empirischer Grundlage, theoretischen Hintergrunds und expliziter Methodik) unter Berücksichtigung des interdisziplinären Charakters der Forschungsaufgabe;
  • Organisation des Internationalen Kollegs und des geplanten bilateralen Programms sowie Umsetzbarkeit;
  • wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellenden (hinsichtlich einschlägiger Vorarbeiten, Erfahrung in der Leitung von Forschungsgruppen oder -instituten und der Wissenschaftskooperation mit dem betreffenden Partnerland sowie Erfahrung mit interdisziplinären Forschungsprojekten), wissenschaftliche Qualifikation der Kooperationspartner im Partnerland und Leistungsprofil der Antragstellenden hinsichtlich der Expertise in der Anbahnung von Forschungspartnerschaften mit dem Ausland;
  • Konzept zur Nachhaltigkeit der bilateralen Zusammenarbeit;
  • Ko-Finanzierung durch das Partnerland;
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern durch das Internationale Kolleg;
  • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel.

Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt. Ihre Einladung zu einer persönlichen Anhörung bleibt vorbehalten.

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.

Beantragung der Hauptphase

Während der Vorphase ist eine formlose Vorhabenbeschreibung der Hauptphase von maximal 25 Seiten auszuarbeiten und dem Projektträger sechs Monate vor Ablauf der Vorphase vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibung der Hauptphase besteht aus einem Teil, der über die Ergebnisse der Vorphase berichtet, und einem Teil, der das zukünftige Programm beschreibt. In der Vorhabenbeschreibung sind das genaue Thema und die ausgearbeitete Forschungsfragestellung endgültig darzulegen und ist das konkretisierte Forschungsprogramm des Internationalen Kollegs zu erläutern. Außerdem ist das Organisationskonzept des Internationalen Kollegs zu erläutern, das in Zusammenarbeit mit dem Partnerland und ggf. mit Forschungsfördereinrichtungen des Partnerlandes konkretisiert wurde. Beizufügen ist erstens eine schriftliche Finanzierungszusage der Geldgeber im Partnerland und zweitens eine schriftliche Zusage der Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung im Ausland, an der das Internationale Kolleg angesiedelt werden soll, die gesamte Grundausstattung für das Internationale Kolleg bereitzustellen und die Unterbringung der Fellows zu organisieren (s. 2.2). Außerdem ist eine schriftliche Erklärung der Zuwendungsempfänger des Verbundvorhabens über ihre konkreten Leistungen zur Stärkung der bilateralen Kooperation an ihrer Institution vorzulegen (s. 2.1).

Genauere Hinweise zur formalen Ausgestaltung und Bewertung der Vorhabenbeschreibung der Hauptphase werden rechtzeitig im Verlauf der Vorphase bekannt gegeben.

Auf der Grundlage einer erneuten externen Bewertung wird dann eine Empfehlung für die Förderung der Hauptphase ausgesprochen. Das Ergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt. Ihre Einladung zu einer persönlichen Anhörung bleibt vorbehalten.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordinatorin bzw. dem Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Dies gilt für die förmliche Beantragung der Vorphase wie für die der Hauptphase. Die förmlichen Förderanträge sind unter Nutzung des elektronischen Antragssystems easy-Online in elektronischer Form und zusätzlich in ausgedruckter Form vorzulegen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Erfolgskriterien und Evaluationen der Hauptphase

Erfolgskriterien beziehen sich

  • auf den wissenschaftlichen Ertrag und die internationale Sichtbarkeit eines Internationalen Kollegs;
  • auf die Organisation des Internationalen Kollegs;
  • auf die Stärkung der bilateralen und internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften (z.B. ausgewiesen durch Konzepte zur Fortsetzung der Arbeit nach Auslaufen der Förderung);
  • auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
  • auf nachhaltige institutionelle Wirkungen des Internationalen Kollegs;
  • auf Wirkungen außerhalb der Wissenschaft.

Die Antragstellenden müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei Evaluationen erklären. Die Ergebnisse der Fördermaßnahme sind der Wissenschaft und Öffentlichkeit auf Konferenzen zu präsentieren.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn/Berlin, den 28.08.2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Sabine Eilers 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Indien Nepal Pakistan Indonesien Malaysia Philippinen Singapur Thailand Vietnam Themen: Geistes- und Sozialwiss.

Weitere Informationen

Projektträger