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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung deutsch-israelischer Forschungskooperationen im Themenfeld „Neue Materialien für Batteriesysteme

Stichtag: 15.12.2016 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung im Themenfeld „Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-israelischer Forschungskooperationen (Batterie DE-IL)“ vom 26. September 2016 (Bundesanzeiger vom 07.10.2016)

Seit 2014 unterstützen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das israelische Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Raumfahrt (MOST) eine gemeinsame deutsch-israelische „Batterieschule“ (GIBS). Nachwuchswissenschaftler und etablierte Spitzenforscher aus Deutschland und Israel konnten im Rahmen der Veranstaltungen über die aktuellen Fragestellungen der Energieversorgung der Zukunft diskutieren. Die Förderrichtlinien „Batterie DE-IL“ dienen dazu, die Kooperation zwischen Deutschland und Israel in diesem wichtigen Forschungsfeld zu intensivieren und gleichzeitig gemeinsame Forschungsprojekte zu ermöglichen. Im Fokus stehen dabei neue Materialien und Konzepte für Hochleistungsbatteriesysteme, Superkondensatoren und Komponenten für Brennstoffzellen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das BMBF beabsichtigt, auf Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ bilaterale Forschungskooperationen zwischen Deutschland und Israel zum Thema „Neue Materialien für Energiespeicher – Förderung deutsch-israelischer Forschungskooperationen (Batterie DE-IL)“ zu fördern.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel ist es, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Deutschland und Israel im Bereich der Speicherung von Energie zu intensivieren und dadurch die nationale Forschungspolitik zu ergänzen.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind bilaterale Kooperationsprojekte an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit israelischen Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und ­außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Projekte sollen relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft im Bereich Energiespeicher adressieren und zudem zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit des antragstellenden Nachwuchsforschers beitragen. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die einen erheblichen Mehrwert durch die internationale Kooperation versprechen.

Die Forschungsthemen adressieren die Anwendungsfelder neue Materialien für

  • Batterien,
  • Superkondensatoren,
  • Brennstoffzellen.

Die bilaterale Kooperation mit Israel bezieht sich auf eine direkte Zusammenarbeit, auf einen intensiven wissenschaftlichen Austausch sowie auf Forschungsaufenthalte (gemeinsame Nutzung von Material und Ausrüstung) bei dem jeweiligen Partner zur Bearbeitung gemeinsamer Fragestellungen.

Eine Förderung von Unternehmen ist nicht vorgesehen.

3 Zuwendungsempfänger

In Deutschland sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt. Die Förderung ist personengebunden und an den im Antrag genannten Nachwuchswissenschaftler, betreut durch den verantwortlichen Projektleiter (z. B. Hochschulprofessor) gekoppelt.

Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforscher im letzten Jahr ihrer Promotion oder mit bereits abgeschlossener Promotion (nicht länger als fünf Jahre).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Zur Einreichung eines Förderantrags sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderinteressenten) im Ein­vernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung berechtigt.

Idealerweise sind bereits Aufenthalte im Ausland erfolgt und erste eigenständige Forschungserfahrungen vorhanden.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Die Projekte müssen zur Verbesserung der Forschungskooperation zwischen Deutschland und Israel beitragen und den in Nummer 2 der Bekanntmachung ausgewiesenen Zielen entsprechen.

Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel soll bilateral erfolgen, so dass pro Vorhaben je ein Nachwuchswissenschaftler aus jedem Land beteiligt ist.

Projekte (einschließlich ihrer Partner), die durch die deutsche Regierung gefördert werden, müssen ihren Sitz in jenem geografischen Gebiet haben, das sich bereits vor dem 5. Juni 1967 unter der Jurisdiktion des Staates Israel befand. Dies enthält keine Aussage über den Status der Gebiete, die nach Juni 1967 unter israelische Verwaltung fielen, und präjudiziert nicht Israels grundsätzliche Position in dieser Angelegenheit.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung dem Nachwuchswissenschaftler die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und -einrichtung sowie sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und ihn in allen projektbezogenen ­Belangen unterstützt. Es ist eine entsprechende Erklärung der aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung erforderlich.

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist gegebenenfalls die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen, Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen und unter Wahrung ihrer Geheimnisse einen übergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten.

Die an einem deutsch-israelischen, bilateralen Projekt beteiligten Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein bilaterales Projekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antrag­stellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https:// foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6). Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass für die Sicherstellung der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die industrielle Anwendung aufgezeigt werden. Mit den vorzulegenden Verwertungsplänen sind Konzepte für die Markterschließung darzulegen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont 2020 vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Vorhaben haben in der Regel eine Laufzeit von drei Jahren und können auf deutscher und israelischer Seite je bis zu einem Höchstbetrag von bis zu 300 000 € gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Folgende Aufwendungen können gefördert werden:

  • Personalkosten für den Nachwuchswissenschaftler, Techniker und Laboranten.
  • Kosten für wissenschaftliche Hilfskräfte, die in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung eingesetzt werden können.
  • Übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien je nach technischem Aufwand.
  • Reisekosten für Forschungsaufenthalte, gemeinsame Treffen und Seminare sowie Workshops.

Geräte und die nötige Ausstattung sollen grundsätzlich von der aufnehmenden Institution gestellt werden (Bestätigungsschreiben). Investitionen sind ausgeschlossen.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme Batterie DE-IL hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Fachbereich Werkstofftechnologien für Energie und Mobilität (NMT1)
52425 Jülich
Internet: www.werkstoffinnovationen.de

Ansprechpartnerin ist:

Dr. Jenna Moorkamp
Telefon: 0 24 61/6 19 64 04
E-Mail: j.moorkamp(at)fz-juelich.de

Ansprechpartner im BMBF ist:

Dr.-Ing. Joachim Kloock
Referat „Neue Materialien und Werkstoffe; KIT; HZG“
E-Mail: JoachimP.Kloock(at)bmbf.bund.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

In der Skizzenphase ist zusätzlich ein mit dem israelischen Partner gemeinsam verfasste Gesamtvorhabenbeschreibung (in englischer Sprache) einzureichen. Details und ein entsprechender Vordruck sind auf der Seite der deutsch-israelischen Zusammenarbeit unter www.cogeril.de/en/414.php zu finden.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger

bis spätestens 15. Dezember 2016

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dies hat in Abstimmung mit dem vorgesehenen israelischen Projektpartner zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze (bestehend aus der easy-online-Skizze, der Vorhabenbeschreibung und einer englischen, gemeinsam mit dem israelischen Partner erstellten Gesamtvorhabenbeschreibung) ist durch den Projektleiter über das Internetportal easy-online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-online ist über die Internetseite https://foerderportal. bund.de/easyonline/ erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

  • Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Fördermaßnahme: Batterie DE-IL – Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-israelischer Forschungskooperationen
  • Förderbereich: Batterie DE-IL

Es wird empfohlen, bei Fragen vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem zuständigen Projektträger in Kontakt zu treten.

Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Die zur Skizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und sollte maximal 15 DIN-A4-Seiten (1,5-facher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11 pt) umfassen.

I. Titel des Vorhabens und Kennwort

II. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektleiter und Nachwuchswissenschaftler

III. Ziele

  • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
  • Bezug des Vorhabens zu diesen Förderrichtlinien
  • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
  • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
  • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Ort der Forschungstätigkeit, Mehrwert durch die internationale Kooperation

IV. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten

  • Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und solche Dritter)
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  • bisherige Arbeiten der bilateralen Kooperationspartner mit Bezug zu den Zielen des Projektes; Qualifikation der beteiligten Partner

V. Arbeitsplan

  • Beschreibung des Arbeitsplanes und des Lösungsansatzes
  • Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
  • Meilensteine und Abbruchkriterien (nach 12 und 24 Monaten)
  • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander, gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten

VI. Verwertungsplan

  • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten
  • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)

VII. Finanzierungsplan

  • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
  • Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union

VII. Anlagen

  • Erklärung der aufnehmenden Forschungseinrichtung
  • Kurzer persönlicher Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang (ab Schulabschluss) des Nachwuchswissenschaftlers, Angaben zum derzeitigen Arbeitsverhältnis, gegebenenfalls Nachweis der Promotion
  • Liste wichtigster Publikationen, Patente etc.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung Ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes,
  • Qualität/Exzellenz des Projektkonsortiums, Mehrwert durch die Kooperation,
  • Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit/Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem MOST in Israel. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf die Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, jeweils einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der jeweiligen förmlichen Förderanträge (auf AZA- oder AZK-Basis) ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Bei Verbundprojekten hat jeder Partner, der eine Zuwendung beantragen will, einen eigenen Antrag vorzulegen. Mit den jeweiligen förmlichen Förderanträgen sind die für das Teilvorhaben spezifischen Beschreibungen, entsprechend dem Aufbau der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1), insbesondere mit folgenden Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung,
  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrens­gesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 28. September 2016

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Peter Schroth

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Israel Themen: Förderung Energie Physik. u. chem. Techn.

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