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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Bereich Bioökonomie

Stichtag: 27.03.2014 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" "Bioökonomie International (Bioeconomy international) 2014" vom 15. Januar 2014.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, durch die Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" auch im internationalen Kontext zu fördern.

Mit der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" hat die Bundesregierung die Grundlagen für die Vision einer nachhaltigen bio-basierten Wirtschaft bis zum Jahr 2030 gelegt. Die Sicherung der Welternährung, die Produktion von gesunden und sicheren Lebensmitteln, die nachhaltige Gestaltung der Agrarproduktion wie auch die industrielle und energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe fordern die gezielte Nutzung biologischer Ressourcen und Verfahren. Zudem gewinnen der Einsatz biotechnologischer Verfahren und die gezielte Verbesserung von biologischen Produktionssystemen in der Industrie zunehmend an Bedeutung. Unternehmen implementieren nachhaltige Prozesse und Produkte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Umsetzung der Bioökonomie darf aber die Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherung nicht belasten. Dabei zeichnet sich bereits heute in vielen Ländern eine stärker werdende Konkurrenz der landwirtschaftlichen Biomasseproduktion für die unterschiedlichen Nutzungskonzepte wie ­Ernährung der Bevölkerung, industrielle stoffliche Rohstoffgewinnung und Herstellung von Biokraftstoffen ab.

Zur Realisierung der Bioökonomie als bio-basiertes Wirtschaftssystem sind nicht nur nationale und europaweite ­Initiativen erforderlich. Es bedarf auch einer weltweiten Zusammenarbeit, um die in der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" angestrebten Ziele zu verwirklichen. Hier setzt die Fördermaßnahme "Bioökonomie International (Bioeconomy international) 2014" an. Ziel ist es, durch Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in enger Zusammenarbeit mit relevanten ausländischen Partnern zu zentralen Fragestellungen der Bioökonomiestrategie internationale Partnerschaften/Kooperationen zu stärken und weitere aufzubauen. Hierbei sind neben den technolo­gischen Fragestellungen und Entwicklungszielen auch sozioökonomische Aspekte und Systemansätze von Bedeutung.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Zuwendungen an wirtschaftlich tätige Antragsteller sind in der Regel staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie werden in diesem Fall als Einzelbeihilfen nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) (ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3) gewährt und unterliegen den Beschränkungen nach den Artikeln 16, 26, 27, 30 bis 39 AGVO. Dadurch sind sie im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AEUV mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.

Weitere Informationen zur "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030", die gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) freigestellt wurde, sind im Internet unter www.bmbf.de/de/1024.php und den dort verknüpften Dokumenten zu finden.

2 Gegenstand der Förderung

Die nach diesen Richtlinien förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGVO.

Gefördert werden internationale Verbundvorhaben, die in enger Kooperation zwischen deutschen und ausländischen Partnern Forschungs- und Entwicklungsfragen aufgreifen und im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Die geförderten Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Bioökonomie flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen, die mit diesen Maßnahmen verfolgt werden, leisten.

Hierbei sollen die Verbundvorhaben einen wichtigen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Handlungsfelder der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" leisten:

  • Weltweite Ernährung sichern
  • Agrarproduktion nachhaltig gestalten
  • Gesunde und sichere Lebensmittel produzieren
  • Nachwachsende Rohstoffe industriell nutzen
  • Energieträger auf Basis von Biomasse ausbauen.

Außerdem sollen die Verbundvorhaben einen Beitrag zu mindestens einem der vier Ziele der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung liefern:

  • Die Forschungszusammenarbeit mit den weltweit Besten stärken
  • International Innovationspotenziale erschließen
  • Die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in Bildung, Forschung und Entwicklung nachhaltig stärken
  • International Verantwortung übernehmen und globale Herausforderungen bewältigen.

Die internationale Kooperation, der dadurch entstehende Mehrwert bei der Umsetzung der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" und der Beitrag zur Umsetzung der "Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung" stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme "Bioökonomie International (Bioeconomy international) 2014". Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von Anbahnungsmaßnahmen erarbeitet wurden.

Weitere Informationen zur "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" und zur "Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung" sind im Internet erhältlich ( www.bmbf.de/pub/biooekonomie.pdf bzw. www.bmbf.de/pub/Internationalisierungsstrategie.pdf).

Gefördert werden die deutschen Partner in internationalen Konsortien, wobei Kooperationsvorhaben mit den Ländern Argentinien, Chile, Indien, Kanada, Malaysia, Russland und Vietnam bevorzugt werden.

Kooperationen mit Brasilien sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen, da hierzu eine separate bilaterale Förderbekanntmachung geplant ist. Weiterhin ausgeschlossen von dieser Maßnahme sind Verbundvorhaben mit ausschließlich Partnern aus EU-Ländern.

Die Fördermaßnahme "Bioökonomie International (Bioeconomy international) 2014" ist hinsichtlich der Partnerländer in drei Module untergliedert:

Modul 1 "Bioökonomie International - Basis"

Zusammenarbeit mit Partnern aus allen zulässigen Ländern mit Ausnahme von Russland und Vietnam

Die ausländischen Partner müssen ihr finanzielles Engagement verbindlich belegen.

Modul 2 "Bioökonomie Deutschland - Russland"

Zusammenarbeit mit Partnern aus Russland

Das Ministry of Education and Science of the Russian Federation (MON) hat in Russland eine parallele Ausschreibung vorgesehen. Den russischen Antragstellern wird nahegelegt die identische Antragsskizze in Russland einzureichen (elektronische Einreichung über die Webseite: http://www.fcpir.ru/2014; zusätzlich unterschriebene Antragsskizze postalisch an: Ministry of Education and Science of the Russian Federation, Tverskaya 11, Moscow, 125993).

Das Auswahlverfahren in Modul 2 erfolgt gemeinsam mit Russland.

In diesem Modul werden nur Vorhaben gefördert, die der industriellen Biotechnologie zuzuordnen sind. Mit der gemeinsamen deutsch-russischen Initiative sollen durch Förderung von Forschung und Entwicklung die Grundlagen für eine Bioökonomie in den beiden beteiligten Ländern gelegt werden. Das Ziel der gemeinsamen Ausschreibung ist eine Steigerung der wissenschaftlich/technischen Expertise und Entwicklung neuer, innovativer Prozesse und Verfahren zur Erschließung nachwachsender Ressourcen als Rohstoffquelle für die Industrie. Die Ausschreibung fokussiert auf Methoden und Prozesse der Industriellen Biotechnologie, das heißt Entwicklung und Optimierung von Verfahren zur biotechnologischen Konversion von erneuerbaren Ressourcen und nachwachsender Rohstoffe zu hochwertigen Produkten, integrierte Prozessierung erneuerbarer Ressourcen in Bioraffinerie-Konzepten, Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten für bisher nur gering genutzte stoffliche Rest- und Abfallströme, Entwicklung neuer biobasierter Materialien und Produkte, u. a.

Projektvorschläge können in diesem Modul zu folgenden Themenfeldern eingereicht werden:

  • Entwicklung von neuen und verbesserten Biokatalysatoren (Enzyme, Zellen) für innovative und effizientere Bioprozesse, z. B. durch Metabolic Engineering, Ansätze der synthetischen oder Systembiologie, Technologien der gerichteten Evolution und/oder Nutzung der natürlichen Biodiversität
  • Innovative Fermentationstechnologien und integrierte Biokatalyseprozessentwicklung, z. B. für Plattformchemikalien, Biomonomere und -polymere, zweite Generation von Biokraftstoffen, etc.
  • Biologische Prozessierung (inklusive Aufschluss und Konversion) verschiedener Kohlenstoffquellen wie z. B. Biomasse, Stoff-, Seiten- und Abfallströme unterschiedlicher Industrien (inkl. Agrar), CO2/Syngas, etc. in hochwertige Produkte
  • Nachhaltige und integrierte Nutzung von Biomasse in Bioraffineriekonzepten
  • Entwicklung von innovativen biobasierten Produkten mit neuartigen Eigenschaften

Projektvorschläge zu folgenden Themenfeldern sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Verfahren und Technologien zur ausschließlich energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (inkl. Biokraftstoffentwicklung der sogenannten 1. Generation)
  • Entwicklung neuer biopharmazeutischer Produkte
  • Verfahren und Prozesse aus der Agrartechnologie ohne direkten Bezug zu den oben genannten Themen
  • Verfahren und Prozesse aus der Marinen Biotechnologie ohne direkten Bezug zu den oben genannten Themen
  • Entwicklung von Plattformtechnologien (Bioinformatik, allg. Genomik, Proteomik, etc.) ohne konkreten Anwendungsbezug zu den oben genannten Themen
  • Umweltbiotechnologie.

Modul 3 "Bioökonomie Deutschland - Vietnam"

Zusammenarbeit mit Partnern aus Vietnam

Das Ministry of Science and Technology (MoST) hat in Vietnam eine parallele Ausschreibung vorgesehen. Den ­vietnamesischen Antragstellern wird nahegelegt die identische Antragskizze in Vietnam einzureichen (via E-Mail an thivan(at)most.gov.vn).

Das Auswahlverfahren in Modul 3 erfolgt gemeinsam mit Vietnam.

3 Projektstruktur und Zuwendungsempfänger

Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, in denen Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen aus Deutschland mit internationalen Partnern zusammenarbeiten. Zum Erreichen des Projektziels soll die bestmögliche Zusammensetzung des Verbundes gewählt werden. Gefördert werden dabei ausschließlich die deutschen Projektteilnehmer. Voraussetzung für die Förderung ist eine gesicherte Finanzierung der Verbundarbeiten der jeweiligen ausländischen Partner.

Im Modul 1 "Bioökonomie International - Basis" müssen die internationalen Partner über eigene Projekt- bzw. Fördermittel verfügen. Mit Einreichen der Projektskizze ist die gesicherte Finanzierung der ausländischen Verbundpartner schriftlich und verbindlich nachzuweisen.

Im Modul 2 "Bioökonomie Deutschland - Russland" und Modul 3 "Bioökonomie Deutschland - Vietnam" wird den internationalen Partner empfohlen, eine Finanzierung in ihren jeweiligen Ministerien zu beantragen.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von bis zu drei Jahren möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeits- und Finanzvolumens pro Land ausbalanciert sind.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbe­sondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU - entsprechend der KMU-Definition der EU: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm; http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Zwischen allen deutschen Partnern des Verbundprojekts ist ein Kooperationsvertrag nach Maßgaben des "Merkblatts für Antragsteller auf Projektförderung zur Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen bei Verbundprojekten", BMBF-Vordruck 0110 (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6), abzuschließen. Zudem ist zwischen sämtlichen Partnern (national und international) ein Konsortialvertrag abzuschließen, der den Maßgaben des BMBF-Merkblatts 0110 nicht widersprechen darf. Kooperations- und Konsortialvertrag können in einem einzelnen Vertrag zusammengefasst werden, sofern die Maßgaben des Merkblatts 0110 eingehalten sind. Hier kann sich an dem DESCA model consortium agreement orientiert werden (www.desca-fp7.eu/).

Allgemein können Vorhaben unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Förderung einen Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 AGVO hat: Danach müssen die Zuwendungsempfänger den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens stellen (Artikel 8 Absatz 2 AGVO); darüber hinaus können Vorhaben von Großunternehmen nur gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt - wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 AGVO vorliegt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Für KMU erlaubt die AGVO ggf. höhere Förderquoten.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren [HZG] und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e und f AGVO genannten Schwellenwerte und die in den Artikeln 31, 32 und 33 AGVO genannten Beihilfeintensitäten werden nicht überschritten. Für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen im Agrarsektor müssen die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5 bzw. 7 des Artikels 34 der AGVO erfüllt sein.

Die Laufzeit der geförderten Maßnahme beträgt bis zu 3 Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biologische Innovation und Ökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH

beauftragt.

Ansprechpartner sind:

Frau Dr. Veronika Maria Deppe
Fachbereich PtJ-BIO 3
Telefon: +49 24 61/61-94 16
Telefax: +49 24 61/61-17 90
v.deppe(at)fz-juelich.de

Herr Dr. Jens Schiffers
Fachbereich PtJ-BIO 3
Telefon: +49 24 61/61-39 72
Telefax: +49 24 61/61-17 90
j.schiffers(at)fz-juelich.de 

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Erste Stufe: Projektskizze

Es sind dem Projektträger Jülich zunächst elektronisch Projektskizzen über das Internetportal www.bioeconomy-international.de vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.

Die Projektskizzen müssen alle notwendigen Informationen enthalten, um eine abschließende fachliche Begutachtung zu erlauben.

Es ist obligatorisch, dass die bereitgestellten Vorlagen (proposal template; siehe www.bioeconomy-international.de) verwendet werden.

Weiterhin müssen für Modul 1 unterzeichnete Schreiben aller ausländischen Partner eingereicht werden, in denen sie ihr jeweiliges finanzielles Engagement verbindlich darlegen. Diese Schreiben sollen separat zur Projektskizze im Internetportal hochgeladen werden.

Die Antragskizze muss zusätzlich zur Einreichung in elektronischer Form auch in Papierform mit der rechtsverbind­lichen Unterschrift des Verbundkoordinators beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Das Hochladen der Projektskizzen im Internetportal muss bis zum 27. März 2014 abgeschlossen sein. Das Internetportal wird mit Ablauf dieser Deadline geschlossen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber aus technischen Gründen möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger erforderlich. Eine Einreichung der Projektskizze oder Teile der Projektskizze per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Es ist geplant, zu "Bioökonomie International (Bioeconomy international) 2014" weitere Ausschreibungen zu veröffentlichen. Diese werden rechtzeitig auf den relevanten Webseiten des BMBF bekannt gegeben oder können beim Projektträger Jülich erfragt werden.

7.2.2 Auswahl von Projektskizzen

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Überprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen und Formalkriterien unter Beteiligung externer Fachgutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zu den förderpolitischen Zielsetzungen des BMBF gemäß "Nationaler Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" und "Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung"
  • Mehrwert für Deutschland zur Umsetzung der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" durch die angestrebte internationale Zusammenarbeit
  • Relevanz des Forschungsansatzes, Qualität und Originalität der Lösungsstrategie
  • Erfolgsaussichten und Verwertbarkeit der Projektergebnisse (wissenschaftlich und wirtschaftlich)
  • Exzellenz und Expertise des Antragstellers und der beteiligten Partner (deutsche und internationale); einschlägige Vorarbeiten aller Partner
  • Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, Qualität und Stringenz der Zeit-, Arbeits- und Budget­planung und Ausgewogenheit der arbeitsteiligen Vernetzung der Partner.

7.2.3 Zweite Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Nach Auswahl der positiv begutachteten und somit zur Förderung empfohlenen Projektskizzen werden die deutschen Projektpartner zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Über diese Förderanträge wird dann nach abschließender Prüfung entschieden. Die Förderung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und eine Förderung/Finanzierung der ausländischen Partner sichergestellt ist.

Aus der Vorlage der Projektskizzen sowie der Projektanträge können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Vordrucke des BMBF für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger Jülich angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (https://foerderportal.bund.de/easy/).

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 15. Januar 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Henk van Liempt 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Argentinien Chile Indien Kanada Malaysia Russland Vietnam Themen: Förderung Lebenswissenschaften Wirtschaft, Märkte

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