StartseiteLänderAsienRepublik Korea (Südkorea)Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vorhaben mit der Republik Korea unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Robotik

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vorhaben mit der Republik Korea unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Robotik

Stichtag: 30.04.2018 Programmausschreibungen

Richtlinie im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Korea unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Robotik vom 18. Januar 2018 (Bundesanzeiger vom 01.02.2018).

Die Republik Korea (Südkorea) ist in die Spitzengruppe der forschungs- und innovationsstarken Länder aufgestiegen. Die vorliegende Fördermaßnahme soll dazu dienen, gemeinsame FuE-Projekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit der Republik Korea beizutragen.

Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und koreanischen Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft in Form von "2+2-Projekten" im Bereich Robotik gefördert werden. Unter "2+2-Projekten" werden FuE-Projekte mit Beteiligung mindestens eines deutschen (insbesondere KMU) und eines koreanischen forschenden Industriepartners sowie mindestens einer deutschen und einer koreanischen Forschungseinrichtung verstanden. Die bewilligten Fördermittel sollen die Grundlagen für eine dauerhafte FuE-Innovations-Partnerschaft schaffen.

Es werden FuE-Projekte im Bereich Robotik gefördert, die eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Pflegerobotik (Nursing robot, Elderly care robot),
  • Therapierobotik/Therapeutische Roboter (Robot therapist),
  • Soziale Robotik (Social robot with artificial emotion and intelligence),
  • Kollaborative Robotik (Collaborative robot including disaster robots).

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen. Die Projekte sollten am Ende des Vorhabens einen Technologiereifegrad zwischen vier und sieben erreichen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. April 2018 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Einreichung der Skizze beim Projektträger erfolgt durch die deutschen Antragsteller, die einen deutschen Projektkoordinator bestimmen. Die koreanischen Partner stellen ihrerseits zeitgleich bei der koreanischen Förderorganisation Korea Institute for Advancement of ­Technology (KIAT) einen Antrag.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Republik Korea (Südkorea) Themen: Förderung Engineering und Produktion Information u. Kommunikation Innovation

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